Nach Amazon Inkassoschrieben ware Retouniert, habe ich noch eine Zahlung ans Inkassobüro zuleisten?
Hallo Leute,
ich habe bei Amazon ein iPhone bestellt, da ich nicht genügend Geld auf dem Konto hatte, konnte Amazon nicht das Geld abziehen. Daraufhin kamen mehre Erinnerungsmails und Schreiben per Post das ich Zahlen soll, dies machte ich nicht da ich bereits am 22.12 (30 Tage) nach Wareneingang bei Amazon die Ware zum retouniert habe, habe diese jedoch nicht abgeschickt.
Als ich im Neujahr ein Schreiben vom Inkassobüro erhalten habe, mit dem Datum 28.12.2015. Das schreiben ging bei mir am 11.01.15 und war mit 0,70€ frankiert also wurde es erst im Neujahr versendet. Ich habe die Ware dann am selben Tag zu Retouniert, die Ware ging am 13.11 bei Amazon ein und wurde angenommen, dies teilten Sie auch dem Inkassobüro mit. Jedoch erhielt ich heute noch ein Schreiben, welches ich mit anfüge.
Meine Frage ist es, muss ich noch etwas an das Inkasso zahlen. Ich habe soweit keine Zinsen oder sonstiges an Amazon bezüglich dieser Bestellung überwiesen.
Bitte um dringende Hilfe und danke vielmals im Voraus.
5 Antworten
Ich habe soweit keine Zinsen oder sonstiges an Amazon bezüglich dieser Bestellung überwiesen.
Dann hol das mal nach.
Du schuldest Amazon
- 6,- € für die Rücklastschrift und Mahnung
- 2,85 € und 1,97 € = 4,82 € Zinsen (hab bis zum 20.01. gerechnet)
da du in Zahlungsverzug warst. Überweise also direkt 10,82 € an Amazon. Schreibe im Verwendungszweck "Mahnspesen + Zinsen" dazu.
Inkassobüro kannst du ignorieren.
Besten Dank, Alles verlief Klasse, habe gestern einen Brief von Infoscore erhalten, dass Sie aus Kulanz den Fall geschlossen haben :)
Besten Dank Leute. Ihr habt mir geholfen, kann ich auch euch auf irgendeiner Weise helfen ? :)
Du brauchst dann gar nichts mehr zu machen. Wenn dein amazon Konto nicht gesperrt ist, ist für die die Sache erledigt.
Was infoscore will ist deren Problem. Du kannst und solltest alles ignorieren, es sei denn die schicken dir wirklich einen gerichtlichen Mahnbescheid. Dann musst du reagieren.
Sehr wahrscheinlich ist das aber nicht.
Wenn man unbedingt Infoscore etwas schreiben will, kann man folgendes schreiben: "Werte Infoscore. Ich habe von meinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht, noch bevor Sie eingeschaltet wurden. Auch ihre böswillig falsche Datumsangabe der Gutschrift wegen Widerrufsrecht ändert daran nichts. Wenn Sie mir weiterhin Drohbriefe zuschicken, werde ich Strafanzeige wegen Nötigung und Betrugs erstatten und zudem das Aufsichtsgericht informieren. Ich werde zudem einem gerichtlichen Mahnbescheid widersprechen. Ich untersage die Speicherung meiner personenbezogenen Daten und die Meldung an Auskunfteien. Suchen Sie sich für Ihre Betrügereien andere Opfer."
Es gab mal ein Urteil worin ein Gericht einem Inkassounternehmen quasi nur das Porto und die Kosten fürs Papier zugestanden hat. Warum weiß ich leider auch nicht mehr.
Warum weiß ich leider auch nicht mehr.
Weil ein Inkassobüro im Massengeschäft (§ 4 Abs. 5 RDGEG) für einen Großkonzern wie amazon keine konkrete Rechtsberatung und -dienstleistung erbringt, wie z.B. ein Rechtsanwalt.
Daher ist die geforderte 1,3 Gebühr Schwachsinn.
Weil man als Gläubiger verpflichtet ist, die Kosten so gering wie möglich zu halten. Und erst Inkasso und dann Anwalt ist quasi doppelt, weil der Anwalt das auch schon von vornherein hätte machen können. (Dass ein Anwalt deutlich teurer ist als ein Inkasso und man somit dem Kunden Kosten erspart, wird nicht so hoch bewertet. Das Problem tritt ja auch nur bei zahlungsresistenten Kunden auf...)
Danke das du dir die Zeit genommen hast und mir Antwortest, ich muss dann eben einfach auf den Kosten sitzen :(
Dass bei Kostendopplung nur grundsätzlich ein Rechtsdienstleister zu zahlen ist, ist durchaus auch eine Begründung, warum eines von beiden weggestrichen wird. Aber das war es nicht, was nextreme meint. Es ist durchaus so, dass viele Amtsgerichte, die sich täglich mit solchen Dingen beschäftigen, die Inkassokosten ganz grundsätzlich zusammenstreichen. Da geht nichts. Und das ist auch gut so.
Bei so großen Konzernen wie Amazon sind Inkassos komplett überflüssig. Sie bieten keinerlei Mehrwert und tun nichts, was nicht der Gläubiger selbst auch könnte.
Besten Dank für die Antwort, hätte nicht gedacht das ich so schnell antworten erhalte. Ich untersuche mal das hoffentlich werde ich pfündig. Wenn ich das zahlen muss ist das ziemlich Blöd, da ich im Februar in Urlaub fliege und schon so auf Kosten sitze, denke mal das dann der Urlaub gestirchen werden muss :(
Gibt es auch einen Weg das Amazon den Inkassoauftrag zurückzieht ? Die meinen das dies nicht möglich ist und ich nur noch mit dem Inkasso unternehmen verhandeln kann? Zudem habe ich einen anderen Beitrag gelesen:
Und wollte fragen, gibt es eine Möglichkeit, das irgendwie zu senken?
Die gibt es. In dem man NICHT an das Inkassobüro bezahlt sondern an den jeweiligen Gläubiger. Auf diese Weise spart man sich die Inkassokosten, sowie evtl. erhobene (rechtswidrige Kontoführungsgebühr). Nach Zahlung sollte man dem Inkassobüro mitteilen, dass man den Kosten widerspricht, da die Hauptforderung bereits bezahlt wurde.
Folgende Kosten sind aber als Verzugsschaden dem Grunde nach zu ersetzen:
-
Mahngebühren. Für jede Mahnung, die ein Gläubiger die hat postalisch zukommen lassen, darf er pauschal 2,50 € fordernZinsen. Verzugszinsen i.H.v. 5% über Basis, wenn du Verbraucher nach § 13 BGB bist.Rücklastschriftkosten. Diese Kosten je nach Bank 3-6,- €. Mehr darf nicht verlangt werden, es sei denn man weist dir nach, das tatsächlich höhere Kosten entstanden sind.Auskunftsersuchen beim Einwohnermeldeamt. Sofern dies nötig war, weil du evtl. zwischenzeitlich umgezogen bist. Kostet nicht mehr als 10,- €.
Dann lese dir mal die Rechtssprechung des BGH durch, gerade in den zuletzt geführten Fällen von Infoscore.
Was finde ich dort ?
Infoscore war vor dem BGH? Das ist mir neu. Aktenzeichen?
Die gleiche Frage habe ich auch schon gestellt, und keine Antwort bekommen.
Guten Abend,
Amazon ist im Recht. Du hast vermutlich die Zahlungsart Lastschrift gewählt. Diese wurde dir aufgrund der Bonität genehmigt für diesen Betrag. In dem Moment wo du bestellst, bist du verpflichtet für eine ausreichende Kontodeckung zu sorgen, unabhängig vom Widerrufsrecht. Hierzu hast du mit deiner Anmeldung die AGB von Amazon akzeptiert. Du hättest daher auf dem normalen Weg den Betrag zahlen müssen, dann das Gerät zurück senden, und wieder das Geld auf dem selben Weg erstatten lassen müssen.
Es gab ja auch einige Mahnungen, auf die du anscheinend nicht reagiert hast und du hast dich im Zahlungsverzug befunden. Nur weil du ein 30 tätiges Widerrufsrecht hast, heißt dies nicht, dass du auch erst nach 30 Tage zahlen darfst.
Meines Erachtens gehen die Kosten in Ordnung, über die 6,00 Euro Mahnauslagen kann man streiten da es sich um eine automatisierte Email handelt.
Auch sind die Inkassokosten erstattungsfähig, sie sind nicht höher als eine anwaltliche Gebühr. Und der Zahlungsverzug war gegeben.
Wissensdurst84
über die 6,00 Euro Mahnauslagen kann man streiten da es sich um eine automatisierte Email handelt.
Rücklastkosten mit rein und es passt von der Höhe.
Auch sind die Inkassokosten erstattungsfähig
Klares nein.
Amazon bedarf für sein Mahnwesen nicht der Hilfe eines externen Dienstleisters, ergo geht deren Beauftragung einzig zu deren Lasten. Auch das nur theoretisch, denn im Masseninkasso erteilen die Inkassobüros ihren Auftraggeber keine Rechnungen, sondern arbeiten auf Erfolgsbasis oder Flat (§ 4 Abs. 5 RDGEG). Es fehlt ein Schaden, der im Zuge der Verzugs zu ersetzen wäre.
Bleibt noch der Wink mit der Schadensminderungspflicht des Gläubigers (§ 254 BGB). Erstattbarkeit der Aufwendungen des Gläubigers setzt voraus, dass dieser den für den Schuldner günstigsten und zweckdienlichsten Weg bestreitet.
Das wäre hier - wie fast immer - das gerichtliche Mahnverfahren. Kostenpunkt: 32,- €.
sie sind nicht höher als eine anwaltliche Gebühr.
und sie müssten deutlich niedriger sein. Gerichtlich nicht durchsetzbar (es gibt übrigens kein einziges mir bekanntes Verfahren, wo Inkassokosten in Höhe RVG erfolgreich eingeklagt wurden, wenn die Hauptforderung beglichen wurde)
Und der Zahlungsverzug war gegeben.
Yep! Daher schuldet er die Zinsen und eben die Gebühren für Mahnung und Rücklastschrift.
Amazon ist im Recht
Nicht wirklich. Korrekt ist, dass man angerichteten Schaden unabhängig vom Widerrufsrecht zu bezahlen hat. Amazon hat also ganz grundsätzlich Recht auf Begleichung der Rücklastschriften. Sofern Brief-Mahnungen kamen, wäre auch das Briefporto zu bezahlen.
Nun wurde aber die Ware zurückgesendet und vom Widerrufsrecht Gebrauch gemacht. Für die Ware selbst gibt es also nun eine Aufrechnungsmöglichkeit des Kunden (siehe BGB). Er muss die Ware nicht mehr bezahlen. Dieses Konstrukt mit "Trotzdem die Ware bezahlen und dann Geld zurückbekommen" stimmt daher so nicht.
Meines Erachtens gehen die Kosten in Ordnung, über die 6,00 Euro Mahnauslagen kann man streiten da es sich um eine automatisierte Email handelt.
Nicht wirklich. eMails verursachen keine Kosten, da das einzige, was an Kosten anfällt (etwa Strom) in einem nicht messbaren Bereich liegt. Es bleiben nur die Rücklastschriften, da sagen Gerichte beispielsweise, dass dies maximal 3,65€ betragen darf.
Besten Dank für deine Antwort
Kann ich wenigstens irgendwie die Gebühren senken ?
Generell nein. Aber mach einen Vergleich mit Infoscore. Schreibe ihnen du kannst die Forderung nicht zahlen, und biete ihnen 30 Euro an und sage, wenn sie nicht darauf eingehen, mögen sie bitte das Mahnverfahren einleiten. Sie schreiben dir mindestens noch 3 Mal, am Ende kommt es auf einen Vergleich von 70 Euro - 80 Euro. Infoscore pokert gerne.
Den letzen Satz habe ich nicht ganz verstanden, würde ich dann am Ende 70-80€ zahlen ?
Das kann ich dir nicht genau sagen. War nur eine Annahme.
Sie wollen 123 von dir du bietest 30 und drohst damit dass sie dich verklagen sollen.
Sie fordern dich noch mal auf zu zahlen. Du schreibst ihnen dasselbe.
Sie werden dir vermutlich 100 Euro in etwa anbieten, du bietest 50 Euro an.
Dann melden sie sich wieder mit einem letzten Angebot von ca. 70-80 Euro. Du stimmst zu.
Infoscore ist nicht daran gelegen, ein Prozess zu verlieren, sondern schnell Geld zu verdienen.
*zu führen
Das ergibt Sinn ich probiere es einfach mal aus, ich nehme mal an am besten per Mail oder ?
Ja.
Das Angebot wenn du es formulierst, mit dem Zusatz Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.
Ja, musst du. Durch die verspätete Rücksendung bist du in Verzug geraten und somit schadenersatzpflichtig.
Wieso bestellst du dir etwas, was du nicht bezahlen kannst?
War eine Überweisung, aber um das geht es ja nicht ich stehe, ja auch dazu nur möchte ich nicht auf 134€ lasten für mein verbocken. :(
Wer sollte es deiner Meinung nach denn sonst bezahlen? Amazon, weil du die Ware erst viel zu spät zurückgeschickt hast? Das Inkassounternehmen, weil du die gesamten Schreiben und Mahnungen ignoriert hast? Oder sollen die Sachbearbeiter beim Inkasso kein Gehalt kriegen, weil du nicht zahlst?
Und ich verstehe es trotzdem nicht. Du überweist an den einen Online-Händler und bestellst zeitgleich noch woanders, obwohl dein Geld nur für eine der beiden Bestellungen reicht?
Amazon bezahlt die Kosten. Es braucht keine Hilfe von Inkassos und zudem muss Amazon, wenn es 30 Tage Widerrufsrecht gewährt und damit mehr als doppelt so viel als der Gesetzgeber vorsieht, auch damit rechnen, dass so eine Situation auftritt.
Oder sollen die Sachbearbeiter beim Inkasso kein Gehalt kriegen, weil du nicht zahlst?
Wen interessiert das? Muss der Schuldner Dieter Bohlen bezahlen, nur weil der Gläubiger der irrsinnigen Ansicht ist, dass er seine Hilfe braucht um Mahnbriefe zuzustellen? Nein. Der Gläubiger kriegt trotzdem nur normales Briefporto erstattet. Weil alles andere gegen §254 BGB verstößt.
Zum Zeitpunkt der Bestellung hatte ich das Geld zusammen, jedoch wurde mir dann von einem anderen Online Händler ein Betrag abgezogen über welchen ich immer noch dran kämpfe. Weißt du wie das mit den RVG-Richtlinien ist, da ich gelesen hab das Inkassounternehmen Forderungen nicht nach RVG stellen dürfen
Wenn ein anderer Händler abbucht, hättest du doch einfach der Lastschrift widersprechen können, dann wäre das Geld innerhalb kürzester Zeit wieder auf deinem Konto gewesen.
Ich versteh dein Problem jetzt nicht so ganz. Du hast es verbockt, dann übernimmt doch auch die Verantwortung.
Weißt du wie das mit den RVG-Richtlinien ist, da ich gelesen hab das Inkassounternehmen Forderungen nicht nach RVG stellen dürfen
Das RVG regelt was ein Rechtsanwalt für die Tätigkeit abrechnen dürfte.
Nun muss man aber die Sonderstellung die der Rechtsanwalt laut RDG einnimmt, berücksichtigen (Organ der Rechtspflege).
Ein Anwalt darf für seinen Mandaten Klage erheben, berät individuell und gegen Honorar, konkret und fallbezogen. Er führ individuelle Korrespondenz und im Regelfall keine Bausteinbriefchen.
Das alles darf bzw. kann ein Inkassobüro nicht leisten. Daher ist die theoretische Obegrenze der RVG Sätze für Inkassobüros eben nur eine theoretische. Praktisch kommt für ein Bausteinbriefchen, wie du es bekommen hast, maximal eine 0,3 Gebühr in Frage (Schreiben einfacher Art). Das wären dann ca. 24- € beim genannten Streitwert.
Dann kommt noch dazu, dass Inkassobüros im Massengeschäft für ihre Auftraggeber auf Flatrate oder Erolgsbasis arbeiten. Sie stellen dem dem Auftraggeber nie eine Rechnung für ihre Arbeit. Also gibt es auch keinen Schaden, den du zu ersetzen hättest. Daher maximal 3,- € für das Briefchen selbst.
Besten Dank. Ich nehme jetzt sofort die Überweisung vor da ich 2-3 Briefe erhalten habe glaube waren 2 zahle ich nochmal 3x0,62€ Porto drauf, da du ja unten geschrieben hast das man auch Portokosten zahlen sollte.
Wie soll ich weiterhandeln nachdem ich die Überweisung getätigt habe, soll ich Amazon mitteilen das ich ans Inkasso nichts mehr zahle oder gleich Infoscore anrufen und mitteilen ?
Danke vielmals für die Antwort