Inkasso, Deutsche Bahn Betrug!?
Hallo Leute Bitte Helft mir is ziemlich wichtig hab gerade von einem inkasso büro 2 verschiedene Mahnungen mit einer Rechnung von über 100 € Bekommen für das Schwarzfahren mit der Deutschen Bahn, hab 2 Anrufe bekommen an die ich nicht rangegangen bin weil da eine ziemlich komische nummer war (werbehotline etc) meine mom meinte ich soll da nicht rangehen weil es vielleicht sonst was kostet oder was auch immer, naja laut schreiben haben mich diese inkasso leute also nicht erreicht, an die Inkasso hotline geht auch niemand, wie kann ich mich dagegen wehren ?? ich bin nämlich garnicht gefahren da muss irgend ein Dackel meine Personalien angegeben haben.... Bitte Helft mir bin Azubi ich kann mir sowas garnicht leisten.... big Problems incoming Danke für schnelle Antworten
4 Antworten
Auf die Schreiben des Inkossounternehmens brauchst und solltest Du nicht reagieren.
Uninteressant - entspann Dich.
Kommt allerdings ein offizieller Mahnbescheid, dann schnell (fristgerecht) und schriftlich einen Widerspruch einlegen. Wohin der Widerspruch gesendet werden muss, steht im Mahnbescheid.
Vorsicht: Manche Inkasso´s schreiben Briefe, die einem Mahnbescheid ähneln aber keine sind.
Wie sieht der Richtige aus? Ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt nicht von irgendwem, sondern von dem zuständigen Mahngericht. Er ist immer in einem leuchtend gelben Umschlag, auf dem der Postbote mit Kuli das Zustelldatum notiert. Nur dieses Schreiben ist ein gerichtlicher Mahnbescheid, der auch empfindliche Konsequenzen haben kann – alles andere sind im Regelfall "nur“ Mahnbriefe von "Möchtegernen".
Wenn Du Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegst, wird das gerichtliche Mahnverfahren in ein Klageverfahren geändert – das Inkassobüro wird über den Widerspruch informiert und ihm wird eine Frist gesetzt, um seinen Anspruch zu begründen. Tut er dies, wird vor Gericht verhandelt – tut er dies nicht, ist die Sache beendet.
In der Gerichtsverhandlung soll/wird dann geklärt wer Recht hat, bzw. wer Recht bekommt.
Viel Erfolg.
@mepeisen: Deinen an anderer Stelle genannten Textvorschlag finde ich gut. Hoffe jedenfalls, dass es dem Fragesteller soweit gelingt und er sich dabei (altersbedingt) nicht "verzettelt".
Persönlich würde ich ihm raten, sobald ein Klageverfahren eröffnet wird, eine anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Das halte ich für geboten.
Vorher wäre ich entspannt.
Ignorieren. Nicht anrufen, keine Gespräche annehmen und nicht auf mails reagieren. Das wars.
ist bis jetzt 2 fach auf 119,95 € und das wird ja noch teurer wenn man nichts unternimmt, ist das sicher der richtige weg ?
Ja. Deine Adresse wurde nur irgendwo gekauft und dann wird dir auf gut Glück eine Mahnung geschickt. Viele Leute sind derart erschrocken daß sie bezahlen. So was hab ich auch schon bekommen. Einfach nicht beachten und als Junk oder Spam markieren.
hab aber keine email bekommen sondern 2 handfeste briefe allerdings maschinell unterschrieben
Dann legst du Wiederspruch ein. Absenderadresse steht ja auf dem Briefumschlag. Musterwiedersprüche gegen Mahnungen gibts im Netz. Wichtig! Als Einschreiben verschicken. Recherier aber erstmal im Netz wer die sind.
Widerspruch nur dann, wenn es ein offizieller Mahnbescheid ist.
E8in schriftlicher Widerspruch im Vorfeld kann bei "normalen" Inkassobüros (siehe Registrierung unter www.rechtsdienstleistungsregister.de) Sinn ergeben. Denn er verhindert einen Schufa-Eintrag. Oder sagen wir es so: Er verbietet ihn und sollte es dann doch der Schufa gemeldet werden, bekommt man den ganz schnell raus.
Ignoriert man alles, könnte es einen Schufa-Eintrag geben.
Das ist aber wirklich der einzige Grund, warum ein einmaliges Schreiben ans Inkasso Sinn ergibt.
Ich würde dem Inkasso schreiben "Wertes Inkasso. Ich habe keine Ahnung, was sie von mir wollen. Auch bin ich nicht schwarz gefahren. Sie werden aufgefordert, mich in Ruhe zu lassen. Andernfalls werde ich Strafanzeige erstatten wegen Verdacht des gewerblichen Betruges und der Nötigung. Einem gerichtlichen Mahnbescheid werde ich widersprechen. Ich behalte mir vor, auf Ihre Kosten einen Anwalt mit einer negativen Feststellungsklage zu beauftragen."
@mepeisen: Da stimme ich Dir vollständig zu.
Wenn Post kommt, scriftlich widersprechen!
Google mal nach der Inkasso Firma. Wenn es die nicht gibt, ist das alles Fake.
Wie die offiziellen Mahnbescheide aussehen, sieht man übrigens hier:
http://www.mahngerichte.de/verfahren/antragstellung/zulaessigevordrucke.htm
Davon abgesehen auch hier die Zusatzinfo: Ein einmaliger Widerspruch schon bevor es zu Gericht geht, kann Sinn ergeben. Denn das beugt einem Schufa-Eintrag vor. Das ist aber auch der einzige Grund, warum man einmalig das Ganze zurückweisen sollte.
Zwar bekommt man Schufa-Einträge auch raus, wenn man nicht widersprochen hat. Aber das ist etwas aufwändiger und zudem verschiebt sich die Beweislast etwas.