Hilfeeee! Ich habe Brief von EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH bekommen mit der Forderung 336,04 Euro wegen DB Bahn Card 50 bekommen.?
Hallo, die Sache ist es so: Ich habe am 5.10.2014 am Schalter München Hbf Bahncadr 50 beantragt, bezahlt und nach 3 Monate die Karte endlich erhalten( denn die Mitarbeiter mein Adresszusatz nicht richtig geschrieben hat, wurde die Karte zurückgegangen, dann musste ich per E-Mail mit DB handeln)
Also, am 1.6.2015 bin ich aus München umgezogen und habe total vergessen, BahnCard zu kündigen. Natürlich hat DB meine aktuelle Adresse nicht. Die Karte wurde automatisch seit 6.10.2015 verlängert. Anscheinend hat mir DB Vertrieb die Karte , vlt. auch Rechnung und evtl. Mahnungen zu meiner alten Adresse geschickt, was ich tatsächlich nicht bekommen habe.
Und ich habe am 8.01.2016 die Forderung in Höhe von 335,51 Euro von Inkasso bekommen. Ich habe dann gleich Widerspruch/ Reklamation per E-Mail geschrieben, denn ich habe ja die Karte nicht bekommen. Heute habe ich Antwort bekommen:
,,... vielen Dank für Ihre Mitteilung. Wir haben mit unserer Auftraggeberin Rücksprache gehalten. Auf Ihrem Antrag vom 06.10.2014 haben Sie leider weder Telefonnummer noch E-Mail Adresse bekanntgegeben, so dass diese Daten unserer Auftraggeberin nicht vorlagen. Die Rechnung, Zahlungserinnerung und Mahnung wurden auf dem Postwege versandt. Briefrückläufer sind nicht bekannt, so dass von einer ordnungsgemäßen Zustellung ausgegangen werden kann. Im Weiteren dürfen wir darauf hinweisen, dass es Ihrer Verpflichtung obliegt, etwaige Datenänderungen dem BahnCard Servcice umgehend bekannt zu geben. Unsere Auftraggeberin unternimmt dahingehend keine Nachforschungen, sondern muss sich auf die Angabe des Kunden hinsichtlich der Richtigkeit der Daten verlassen. In den Konditionen der Deutschen Bahn ist ausdrücklich bei Erwerb der BahnCard erkennbar, dass diese nach Gültigkeitsdauer in ein Abo fortgeführt wird, wenn nicht 6 Wochen vor Gültigkeitsende gekündigt wird.
Eine Kündigung Ihrer BahnCard lag bei der DB Vertrieb GmbH nicht vor, so dass Ihnen eine neue BahnCard zu- und in Rechnung gestellt wurde. Diese ist vom 06.10.2015 bis 05.10.2016 gültig. Ihnen wurde aktuell eine ErsatzBahnCard zugestellt. Wir dürfen Sie daher auffordern, den offenen Gesamtbetrag in Höhe von EUR 336,04 bis zum 01.02.2016 an uns auszugleichen...''
Ich weiß jetzt nicht mehr was ich tun soll. Ich will den Betrag nicht bezahlen, weil ich die Karte nicht bekommen habe! Leute, helft mir!!!! Ich würde mich über jede Antwort freuen!!!
Viele Grüße!
6 Antworten
und habe total vergessen, BahnCard zu kündigen. Natürlich hat DB meine aktuelle Adresse nicht. Das heißt Du kannst nur noch auf Kulanz hoffen, aber mit Inkassokosten sehr schwierig, zahle lieber.
Inkassokosten gehen nicht zu Lasten des Schuldners. Der Fragesteller hat das Inkassobüro nicht beauftragt!
Eine wichtige Frage zu Beginn: War für dich bei Abschluss der BahnCard klar und deutlich erkennbar, dass es sich um ein Abo handelt? Falls nein, dann wäre die gesamte Forderung hinfällig und du müsstest nichts bezahlen. Es gab da mal folgenden Fall, der sich allerdings auf eine Online-Buchung bezieht: http://www.kanzlei-hollweck.de/2013/08/10/die-deutsche-bahn-verliert-vor-gericht-urteil-amtsgericht-gengenbach-vom-31-07-2013-az-2-c-80-13/?mobile=1
Falls es klar als Abo erkennbar war (ich meine, die Bahn hätte seitdem auch diesbezüglich nachgebessert), dann kommst du zumindest um die Hauptforderung nicht herum, siehe Antwort von Kevin.
wende dich an den Kundendialog und schildere Dein problem schriftlich, jedes Unternehmen hat éine gewisse Kulanz-Spielraum.
Rechtlich gesehen müßtest du auf jedenfall die Kosten der Bahncard und Mahngebühren zahlen.....
Inkasso würde ich auch nicht zahlen!
Ich weiß jetzt nicht mehr was ich tun soll. Ich will den Betrag nicht bezahlen, weil ich die Karte nicht bekommen habe!
Was zu 100% dein Verschulden ist. Du kannst nur die Karte anfordern. Die Forderung der DB besteht aber zu recht.
Wie setzen sich die Kosten denn genau zusammen?
Inkassokosten lassen sich ggf. streichen, in dem du direkt zweckgebunden an die Bahn bezahlst.
Hauptforderung, Zinsen, Adressermittlungskosten werden aber zu Recht gefordert.
Zu zahlen an die DB:
- 255,- € für die BahnCard
- 2,50 € für die Mahnung
- 1,31 € an Zinsen
Wenn keine Adressermittlungskosten gefordert werden, musst du auch keine bezahlen.
Anschließend kurze Mitteiliung ans Inkassobüro, dass die Hauptforderung zzgl. Zinsen und Mahngebühren bei der Bahn bezahlt wurde und du den Inkassokosten widersprichst.
bin ich aus München umgezogen und habe total vergessen, BahnCard zu kündigen.
Du hast einen Vertrag abgeschlossen und nicht gekündigt.
Noch Fragen?
255,00 für Bahn Card 50
2,50 Mahngebühr
76,70 Inkassovergütung
1,31+.. Zinsen
Insgesamt heute 336,04 zu zahlen