Entlassung des Schriftfüherers eines eingetragenen Vereins
Ich bin Schriftführer in einem eingetragenem Verein und laut unserer Satzung Vorstandsmitglied. Es wurde nun eine Mitgliederversammlung einberufen um darüber zu entscheiden, ob der Gerätewart und ich entlassen werden... Grund persönliche Differenzen die der Gerätewart in den Vereinträgt und NICHT ich. Da ich aber der Grund bin soll nun über unseren Ausschluss aus dem Verein abgestimmt werden. Ist es rechtlich möglich, mich als Vorstandsmitglied ohne trifftigen Grund zu entlassen????
Ich freue mich über eine zügige Antwort und bedanke mich rechtherzlich.
6 Antworten
Du solltest die Satzung genau studieren. Dort sollte etwas stehen, wie ein Vorstandsmitglied abgewählt werden kann. Ob der Grund triftig ist, werden die Mitglieder unterschiedlich sehen. Zu vielen Dingen kann man mehrere Meinungen haben. Darauf solltest Du Dich auch gefasst machen, selbst wenn Du felsenfest überzeugt bist im Recht zu sein.
Wenn es so ist, dass entschieden werden soll, ob Ihr Beide entlassen werden sollt, deutet das für mich darauf hin, dass die Mitgleider des Vereins von Euren Streitereien die Nase gestrichen voll haben. Aber ich kann letztlich keine Ferndiagnosen stellen.
Du schreibst von einem Vereinsausschluß. Oder meinst die Entlassung aus dem Vorstand?
Ersteres kann in der Satzung geregelt sein. Wenn nicht, dann muss gem. §32 BGB die Mitgliederversammlung darüber entscheiden. Letzteres muß das Organ entscheiden, welches den Vorstand gewählt hat, i.d.R. wohl die Mitgliederversammlung. Zwingende Gründe dafür bedarf es gem. §27 (2) BGB nicht, sofern die Satzung nichts hierzu aussagt.
Nein, es muss einen Grund geben.
Nein, man kann Vorstandmitglieder u.U. grundlos abberufen. Es käme im Einzelfall auf die Satzung an.
Den scheint es ja wohl zu geben........er beschreibt ihn ja auch...........
Vielen Dank. Kannst Du mir dazu Gesetzestexte benennen, damit ich was vorlegen kann.
Vielen Dank für Deine Müe
Die Mitgliederversammlung ist das bestimmende Organ in einem Verein. Sein Wille ist Gesetz.
Wenn die Mitgliederversammlung entscheidet, dass Du das Amt verlierst, dann hast Du es weg. Wenn die Versammlung entscheidet dass Du ausgeschlossen wirst, dann bist Du ganz weg.
Da Du Vorstandsmitglied bist, solltest Du Dich mit eurem Vereinsrecht gut auskennen. Traurig, das Du hier fragen musst.
Als Vorstandsmitglied sollte man aber den Durchblick haben, sonst bist Du absolut fehlbesetzt.
lichtteilchen..
na jetzt sei mal nicht päpstlicher als der papst..sowas ist vermutlich noch nicht vorgekommen. offenbar kennen sich ja die anderen mitglieder auch nicht aus, sonst würden sie das überhaupt nicht erst versuchen. es gibt immer sonderereignisse die so exakt nicht unbedingt in einer satzung stehen, das ist von verein zu verein unterschiedlich. da muss man dann kreativ sein.
aber wie gesagt, es geht nicht nur um recht hier, ein gemeinnütziger verein lebt vor allem vom persönlichen engagement der menschen und ihren beziehungen. wenn da störungen zu verzeichnen sind, hat das folgen. ich halte eine klärung und fürsorge in dem bereich für notwendiger, als die frage danach ob es recht ist oder nicht!
Ok. Na, dann wollen wir mal nicht so sein.
Obwohl die Antwort von "Scarlett" vermuten lässt, warum man sie loswerden will..........ihre Art ist so......."entzückend"......
Liebes Lichtteilchen,
wie man in den Wald ruft... kennst du sicherlich! Du solltest nicht über Menschen urteilen die du nicht kennst. Die Streitereien gehen vom anderen Mitglied aus, ist mein Ex und das seit der Trennung vor 7 Monaten... nur mal kurz zur Erklärung. Ich habe mir nichts zu schulden kommen lassen und dennoch scheinen einige Mitglieder der Meinung zu sein, dass ich auch gehen sollte, neben ihm.
Vielen Dank Ostrettich.
Danke für die konstruktive Antwort!!! Laut Satzung ist das nicht klar defininiert und ich hatte gehofft das es vom Gesetz geregelt ist. Im übrigen gibt es keine doofen Fragen nur doofe Antworten ... wie man ja sieht...