Darf ein Vereinsvorstand seinen Wohnsitz im Ausland haben?
ich kann leider nirgendwo über den Wohnsitz etwas finden.
Ich bin 2. Vorsitzender eines eingetragenen Vereins und beabsichtige (bedingt durch Heirat) meinen Wohnsitz ins Ausland zu verlegen. Darf, so meine Frage, der Wohnsitz eines Vorstandsmitglieds im Ausland sein? ..auch in einem Drittstaaten-Land (also außerhalb der EU)?
Ich bin Deutscher und unserer Verein beschäftigt sich mit Umweltschutz und Tierschutz, insbesondere mit dem Schutz von Delfinen und Walen
4 Antworten
http://www.bmj.de/DE/Buerger/gesellschaft/Vereinsrecht/_doc/Betrieb_Vorstand.html
Vielleicht hilft dir das weiter.
Ansonsten mal beim Amstgericht nachfragen.
Danke für den Link (den ich natürlich schon kannte). Leider sagt er nichts über den Wohnsitz aus, dieser Punkt ist nirgendwo definiert. Aber die Ausführung ist m.E. einer der besten Beschreibungen die ich kenne. Danke noch einmal für den Hinweis
Der Wohnsitz der Vorstandsmitglieder ist nicht gesetzlich geregelt, sie können also wohnen wo sie wollen.
Der Verein selbst aber, sofern er seinen Sitz in Deutschland hat, muss eine ladungsfähige Anschrift in Deutschland haben. Der Verein kann durch das Vereinsregister aufgefordert werden, eine solche Anschrift unverzüglich mitzuteilen (§ 15 Vereinsregisterverordnung).
hallo, du kannst wohnen wo du möchtest, jedoch wird es halt schwer definitiv da zu sein wenn man so weit weg ist... es sei denn der verein kommuniziert eh mehr über e-mail , telefon etc. pp...
Richtig, heute greift man auf andere Kommunikationsmittel zurück und wenn wir Delfine (Tümmler) in Nord- und Ostsee schützen und deren Abschlachten in Japan verhindern wollen ist mein Wohnsitz unerheblich. Umwelt- und Tierschutz ist grenzenübergreifend
Ich denke es ist egal wo der Vorsitz wohnt.
mach aber wenig Sinn, wenn man zu weit weg ist vom Geschehen , meinst du nicht auch ?
ich meine ein Vorsitzender, auch wenn es der 2. ist sollte präsent sein.
Meine Frage bezog sich aber nicht auf Sinn oder Unsinn oder ob es praktikabel ist.