Vereinskonto Bonität Schufa?

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Die Personen, die laut Vereinssatzung die juristischen Vertreter des Vereins sind, gehen alle gemeinsam mit dem Vereinsregisterauszug zur Bank. Aus dem Vereinsregisterauszug geht nicht nur die Eintragung des Vereins in das Register hervor, sondern auch die gesetzlichen Vertreter des Vereins, vor allem auch, wer Einzelvollmacht hat oder welche Personan den Verein nur gemeinsam vertreten dürfen. Das ist wichtig für die Bank. Dann könnt ihr das Konto eröffnen.

Vergeßt eure Personalausweise nicht, denn ihr müßt euch ausweisen. Ihr könnt vorsichtshalber auch noch eine Kopie der Vereinssatzung mitnehmen. Ich bin mir nicht sicher, ob die Bank die Satzung haben möchte.

tsingelnstein 
Beitragsersteller
 02.04.2019, 18:56

Aber wird dabei die Bonität der juristischen Vertreter abgefragt?

Mignon5  02.04.2019, 18:57
@tsingelnstein

Nein, denn der Verein ist eine selbständige juristische Person, wie du schon selbst geschrieben hast. Die Vorstandsmitgleider sind in ihrer Funktion ausschließlich gesetzliche Vertreter des Vereins und keine Privatpersonen.

tsingelnstein 
Beitragsersteller
 02.04.2019, 18:58
@Mignon5

Ok, danke für deine hilfreiche Antwort! :)

Mignon5  02.04.2019, 19:07
@tsingelnstein

Sehr gerne und viel Erfolg mit eurem neuen Verein! :-)

Nein - die Bonität der verfügungsberechtigten Vorstandsmitglieder wird nicht geprüft; ebensowenig wird eine private Schufaauskunft der Vorstandsmitglieder eingeholt...