Vereinskonto Bonität Schufa?
Hallo, wir haben einen Verein gegründet, der mittlerweile auch beim Vereinsregister eingetragen ist.
Nun wollen wir nächste Woche ein Vereinskonto bei der Bank eröffnen.
Wird dabei die Bonität oder Schufa der Vorstandsmitglieder abegfragt?
Denn eigentlich ist der Verein ja eine juristische Person, wenn dann musste die Bonität des Vereins abgefragt werden, oder? (Wie sieht die bei einem neu gegründetem Verein aus)
Würde mich über Antworten darüber sehr freuen, danke euch!
2 Antworten
Die Personen, die laut Vereinssatzung die juristischen Vertreter des Vereins sind, gehen alle gemeinsam mit dem Vereinsregisterauszug zur Bank. Aus dem Vereinsregisterauszug geht nicht nur die Eintragung des Vereins in das Register hervor, sondern auch die gesetzlichen Vertreter des Vereins, vor allem auch, wer Einzelvollmacht hat oder welche Personan den Verein nur gemeinsam vertreten dürfen. Das ist wichtig für die Bank. Dann könnt ihr das Konto eröffnen.
Vergeßt eure Personalausweise nicht, denn ihr müßt euch ausweisen. Ihr könnt vorsichtshalber auch noch eine Kopie der Vereinssatzung mitnehmen. Ich bin mir nicht sicher, ob die Bank die Satzung haben möchte.
Nein, denn der Verein ist eine selbständige juristische Person, wie du schon selbst geschrieben hast. Die Vorstandsmitgleider sind in ihrer Funktion ausschließlich gesetzliche Vertreter des Vereins und keine Privatpersonen.
Ok, danke für deine hilfreiche Antwort! :)
Sehr gerne und viel Erfolg mit eurem neuen Verein! :-)
Nein - die Bonität der verfügungsberechtigten Vorstandsmitglieder wird nicht geprüft; ebensowenig wird eine private Schufaauskunft der Vorstandsmitglieder eingeholt...
Aber wird dabei die Bonität der juristischen Vertreter abgefragt?