Vereins-Beitragserhöhung in Versammlung ohne vorherige Ankündigung?
Hallo an die Experten,
ich bin in einem Kleingartenverein. Unsere jährliche Mitgliederversammlung wurde ordnungsgemäß mit einem Schreiben einberufen. Inhalte waren die ganz normalen Dinge, Wahlen, Entlastung etc. Ich konnte nicht auf der Versammlung sein und habe später erfahren das die Mitgliedsbeiträge erhöht wurden um 50% per Abstimmung der Mitglieder?
Unsere Satzung sieht vor das Beiträge nur auf der MV per Abstimmung erhöht werden können. Der Antrag wurde von 2 Mitgliedern vor der Versammlung gestellt per Schreiben an die Vorstandschaft, das war nachdem die Einladung schon an die Mitglieder gesendet waren. In der Einladung stand demnach nichts von der Abstimmung zur Beitragserhöhung somit hatten Nichtanwesende keine Gelegenheit abzustimmen.
Kann man das so machen?
4 Antworten
Nein, so kann man es nicht machen.
Nach §32 BGB müssen alle, Anträge, die eine Abstimmung verlangen, in der Einladung genannt sein. Werden fristgerecht weitere Tagesordnungspunkte durch Mitglieder verlangt, so müssen die entweder rechtzeitig an alle Mitglieder verteilt werden, oder sie dürfen keine Abstimmung nach sich ziehen.
Die Beschlüsse der MV sind in diesem Punkt zumindest ungültig.
§ 32Mitgliederversammlung; Beschlussfassung
(1) Die Angelegenheiten des Vereins werden, soweit sie nicht von
dem Vorstand oder einem anderen Vereinsorgan zu besorgen sind, durch
Beschlussfassung in einer Versammlung der Mitglieder geordnet. Zur
Gültigkeit des Beschlusses ist erforderlich, dass der Gegenstand bei der Berufung bezeichnet wird. Bei der Beschlussfassung entscheidet die
Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
(2) Auch ohne Versammlung der Mitglieder ist ein Beschluss gültig,
wenn alle Mitglieder ihre Zustimmung zu dem Beschluss schriftlich
erklären.
Derartige "Überraschungen" auf MV sind unzulässig!
Der Vorstand hat die stimmberechtigten Mitglieder über die Versammlung und die Tagesordnung rechtzeitig (ein bis zwei Wochen vor dem Termin) zu informieren.
Eine Ergänzung der Tagesordnung in einem so wesentlichen Abstimmungspunkt ist schon deshalb unzulässig, weil sich Mitglieder eines Vereins meist nicht in der Versammlung stimmberechtigt vertreten lassen können.
Mitglieder, die verhindert waren an der Abstimmung teilzunehmen, können der Erhöhung widersprechen und eine ausserordentliche Abstimmung beantragen.
Man sollte allerdings zuvor das Abstimmungsergebnis betrachten. Erfolgte die Zustimmung mit grosser Mehrheit und ist ein anderes Ergebnis unwahrscheinlich, welchen Sinn macht dann der Widerstand?
Man könnte also begründet unterstellen, die Tagesordnungserweiterung erfolgte wg günstiger Gelegenheit für eine Minderheit und genau das ist unzulässig.
Die Mitglieder erfahren ja durch die Anmeldung erst von der Versammlung und stellen dann ihre Anträge. Meiner Meinung nach ist das so ok.
nein, so ist das nicht. Mit der Einladung mussen alle Punkte, die zu einer Abstimmung führen genannt sein. Man kann sie auch nicht unter sonstiges etc. "verbergen".
Mhh, ok.... dann läuft auch in unserem Verein einiges schief.... Danke für den Hinweis.
Wenn der Antrag zur Abstimmung der Erhöhung des Beitrages ordentlich durchgeführt wurde und beide Anträge die entsprechende Mehrheit gefunden haben, ist die Erhöhung rechtskräftig.
Sorry - aber ich erkenne hier, dass gegen § 32 BGB Satz 2 verstoßen wurde.
http://dejure.org/gesetze/BGB/32.html
Danach müssen die Anträge mit der Einladung benannt werden.
Günter
Vielen Dank für die Angabe der gesetzlich Grundlage!
Danke, dein letzter Absatz ist hilfreich. Es waren nicht viele auf der Versammlung aber die haben zu 90% zugestimmt. Allerdings würde mich die Meinung des Großen Restes interessieren.