Muss die Mitgliederversammlung bei Veruntreuung von Vereinsgeldern informiert werden?

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Die Hauptversammlung, welche in einem eingetragenen Verein (e.V.) einmal jährlich stattzu-finden hat, muss den Vorstand auf dieser entlasten. Zum Vorstand gehört nun mal auch der Kassierer. Dazu ist es notwendig, dass ein entsprechender Bericht des Vorstandes sowie ein Bericht des Kassierers (Kassenbericht) vorgelegt wird. Und damit sollte diese Frage eigentlich klar genug beantwortet sein! Der Vorstand hat nun über entsprechende Unregelmäßigkeiten zu berichten!

anlicaal 
Beitragsersteller
 31.03.2014, 00:52

Der Kassierer hat sein Amt in 2013 niedergelegt, da bereits damals seinen damaligen Vorstandskollegen Ungereimtheiten aufgefallen waren. Entlastung wurde damals erteilt, da die Belege an sich mit den Kontobewegungen übereinstimmten. Der Kassenbericht in diesem Jahr ist ohne Unregelmäßigkeiten und gibt daher keinen Anlass für Fragen. Die Rückzahlung wird erst in 2015 auffallen und zu Fragen führen... Uns als Vorstand eines angegliederten Vereins stört einfach, dass der 1. Vorsitzende mit aller Macht versucht, die zwar schon bereinigten aber immerhin doch gravierenden Vorgänge zu vertuschen...leider haben wir davon auch nur inoffiziell erfahren und würden so den beiden Vorstandsmitglieder, die alles in ihrer Macht stehende für diesen Verein getan haben, keinen Gefallen erweisen, da sie Anweisung bekommen hatten, über den Vorfall zu schweigen...

Die Verlockung des Geldes war einfach zu groß , für mich gut nachvollziehbar. Gebt ihm eine 2te chance und haltet es weiterhin njr im kleinen kreis