Vermieter zieht Nebenkosten ab ohne mich zu informieren: Kann ich das Geld zurückbuchen?
Mein Vermieter hat eine Einzugsermächtigung für die Miete. Nun habe ich gestern entdeckt, dass er zusätzliche 190 Euro von meinem Konto abgebucht hat. Auf dem Kontoauszug stand "BK, Schreiben vom 12.10.2015" Ich gehe davon aus, dass es die Nebenkosten sind. Die Sache ist jetzt, ich habe kein Schreiben von ihm bekommen. Ich habe auf seinen Anrufbeantworter gesprochen und die Nebenkostenabrechnung aufgefordert. Kann ich das Geld jetzt zurückbuchen? Die Sparkasse meint, ich darf das auf jeden Fall machen. Ich kann ja im Moment diese Kosten noch gar nicht nachvollziehen, da ich die Abrechnung nicht habe. Und ich benötige das Geld auch, da ich in einer Umschulung bin, die vom JobCenter finanziert wird.
4 Antworten
Du kannst jeder Abbuchung widersprechen, wenn der Widerspruch fristgerecht eingericht wird und das ist deine Sache. Ich würde aber vorher nach dem Wochenende nochmal anrufen. Vom Zeitraum her könnte es die Nebenkosten-Abr. 2014 sein, allerdings geraderaus auf 190,00 Euro wäre die Chance 1:99. Hört sich mehr an, wie eine Nebenkosten-Vorauszahlung die monatlich zu zahlen ist und evtl. noch gefehlt hatte.
Wenn du widerspricht, entstehen Kosten - zwischen 1-4 Euro und könnte natürlich sein, dass dann der Vermieter etwas sauer wird.
Miteinander reden ist und war schon immer das Einfachste.
Danke, ich habe mir auch zuerst überlegt, wenigstens eine Woche zu warten, gucken, was er sagt. Allerdings, bin ich auch etwas sauer und ich habe schon öfters erlebt, dass er in Sachen "Briefe" ziemlich unverlässlich ist. Entweder schickt er sie viel später ab, als es auf dem Brief steht (z.B. Datum auf dem Schreiben 30.08. und ich kriege es erst am 15.09.) oder falsche E-Mail Adresse oder vergisst das total und ich bin dann diejenige, die Stress hat.
Du kannst den Betrag zurück buchen lassen.
Ist die Einzugsermächtigung explizit nur für die Miete erteilt darf der Vermieter nichts anderes abbuchen.
... und es muss tatsächlich beweisbar die Abrechnung überhaupt zugestellt worden sein. Ohne dem ist eine Nachzahlung einfach nicht fällig.
Schau zunächst in deinem Mietvertrag bzw. den AGB nach, was dazu vereinbart ist. Wenn dort nichts steht, dass die Einzugsermächtigung auch für Betriebskostennachzahlungen gilt, hat der Vermieter widerrechtlich gehandelt. Du dürftest deshalb die Lastschrift widerrufen und dann nur die fällige Miete per Einzelüberweisung zahlen.
Da du keine Abrechnung erhalten hast, ist eine Nachzahlung ja überhaupt noch nicht fällig. Der Vermieter müsste nachweisen, dass und wann sie zugestellt wurde. Deshalb einfach abwarten. Erzählen kann der Vermieter viel, er muss Beweis antreten. Wenn der Vermieter dann dir die Abrechnung erst im Neuen Jahr zustellt, brauchst du keine Nachzahlung mehr leisten, da die Zustellung verfristet wäre.
Ja, du kannst das zurück buchen lassen. Er wird nicht begeistert sein, aber darum geht es ja jetzt nicht. Bleibe dran, verlange die Abrechnung... du hast genug Zeit sie zu prüfen.
8 Wochen hast Du dafür Zeit. Also genug Zeit um vorher mit dem Vermieter zu klären, was das soll.