Enterbt, wegen meiner Orientierung?
Meine Eltern (bin das einzige Kind) haben, als Ich ca. 20 Jare alt war, von mir erfahren, dass Ich homosexuell bin (aber normal), haben danach fast jeglichen Kontakt mit mir abgebrochen. Als dann meine Grosseltern verstarben, wurde mir gesagt, dass ich schuld bin, weil ich so bin, dass sie enterbt wurden und nur einen gewissen Teil bekamen. Sie haben trotzdem eine Summe X vererbt bekommen und von meinen Grosseltern mütterlicherseits ein Erbe bekommen, abgesehen von ihren eigenen Haben. Ich bin mir ziemlich sicher, dass man mich eher enterben will, als sich mit ihrem einzigen Sohn zu versöhnen. Was steht mir zu und was kann ich in solch einem Fall tun ?
8 Antworten
An der Stelle würde ich am besten deinen Anwalt fragen der wird sich sicher besser auskennen als alle anderen hier
Auch wenn man Dich enterbt, steht Dir noch immer Dein Pflichtteil zu.
Wer sollte denn statt Dir erben wenn der letztversterbene Elternteil verstirbt? Den Pflichtteilsanspruch (Hälfte des gesetzlichen Erbteiles als Geldanspruch) hast Du immer und ein Testament dass Dritte begünstigt kannst ja auch anfechten.
Um ein Kind zu enterben, braucht es keinen Rechtfertigungsgrund. Als Kind kann man in diesem Fall jedoch beim Tod des jeweiligen Elternteils seinen Pflichtteil beanspruchen.
Um einem Kind den Pflichtteil zu entziehen, ist jedoch ein sehr trifftiger Grund erforderlich! Die Pflichtteilentziehung ist nur in den gesetzlich geregelten Fällen möglich (siehe § 2333 BGB, https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2333.html). "Schwul sein" ist kein Grund für eine Pflichtteilsentziehung.
Was steht mir zu
Der Pflichtteil steht Dir also mindestens zu!
und was kann ich in solch einem Fall tun ?
Sobald ein Elternteil verstorben ist, erhälst Du normalerweise durch das Nachlassgericht eine Kopie des Testaments zugeschickt. Falls nicht, dann nimm Du Kontakt zum örtlich zuständigen Nachlassgericht (Amtsgericht beim Wohnort des Verstorbenen) auf und bitte um Übersendung.
Wenn sich aus dem Testament ergibt, dass Du tatsächlich enterbt bist, dann kannst Du Dir überlegen, ob Du Deinen Pflichtteil von demjenigen, der Erbe geworden ist, einfordern willst. Dazu hast Du 3 Jahre Zeit (Verjährung).
Dir würde ein Pflichtteil zustehen.
Ich persönlich würde das Geld nicht anrühren.
Sollen sie doch von unten gucken, was fremde mit ihrem ersparten machen und sehen, dass es "ihrem" Kind ohne sie besser geht. 😉