Enkeling in Pflegefamilie - Rechte von Oma und Opa nach Gerichtsbeschluss?
Hallo, leider muss ich noch einmal mit dem gleichen Thema an Euch wenden. Als Erstes muss ich meine voran gegangene Einschätzung über unsere „Schwiegertochter“ korrigieren. Sie war auf Grund einer schizophrenen Krankheit nicht wirklich in der Lage die Rolle der Mama auszufüllen. Sie ist aber in Behandlung und auf dem Weg die Krankheit in den Griff zu bekommen. Dies belegt auch ein Gutachten, welches im Auftrag des Familiengerichtes erstellt wurde. Leider sind den Eltern per Gerichtsbeschluss das Sorgerecht und weitere „Bestimmungsrechte“ entzogen worden und unsere Enkelin soll in eine Dauerpflegefamilie untergebracht werden. Gegen diesen Beschluss wurde Beschwerde eingelegt. Das JA gewährt uns zur Zeit alle 2 Monate Umgangskontakt zu unserer Enkelin. Allerdings sind das jeweils nur zwei Stunden und unter ständiger Begleitung und Überwachung. Die Besuche erfolgen stets im Tierpark und verlaufen zwischen Großeltern und Enkelin sehr harmonisch. Wir sehen keinen Grund warum immer eine Mitarbeiterin des JA und ein Mitglied der Pflegefamilie überwachend anwesend sein müssen. Hier nun stellt sich die Frage: Was können wir tun um unsere Enkelin unbegleitet zu sehen oder haben wir auch das Recht unsere Enkelin länger z. B. übers Wochenende oder für die Urlaubszeit vom Jugendamt zu fordern?? Man fühlt sich so hilfslos?
2 Antworten
Ich kann euren Wunsch nach mehr Kontakt zum Enkelkind verstehen und kann die Lage natürlich nur aufgrund von 2 Fragen beurteilen, die du hier gestellt hast.
Die erste ist vom 03-2015 (also lebt dein Enkelknd bereits seit 1,5 Jahren in der Pflegefamilie, und der gesundheitliche Zustand der Schwiegertochter hat sich nicht gebessert).
Da schreibst du:
Auf Grund der räumlichen Entfernung hatten wir nur sporatisch bzw. telefonischen Kontakt zu ihr und ihren Eltern.
Ihr hattet also auch schon vor der Herausnahme keinen engen Kontakt zum Enkelkind, so dass keine besonders hervorzuhebendes Verhältnis existiert hat. (Dann wäre es leicht gewesen, das Sorgerecht zu bekommen und den Enkel aufzunehmen)
Seit 1,5 Jahren habt ihr Besuchskontakte, alle 2 Monate für 2 Stunden. Grob gesagt habt ihr eurer Enkelkind in der Zeit 20 Stunden lang gesehen.
Hierl liegt für mich auch der Grund, warum die Kontakte begleitet werden: die Kontakte sind sicherlich harmonisch und für beide Seiten eine tolle Zeit, aber dennoch seid ihr für das Enkelkind relativ fremde Menschen.
Je nach Alter eures Enkels würde ich diese Kontakte auch begleiten, um für das Kind als sicherer Pol dabei zu sein.
Ihr könnt natürlich beim Jugendamt um mehr Kontakte bitten, bedenkt dabei aber auch, das die Pflegefamilie das auch stemmen können muss (Fahrerei, andere Besuchskontakte etc.)
Wichtig ist für eurer Enkelkind, dass ihr die Pflegefamilie akzeptiert und ihre Zuneigung zu den Pflegeeltern nicht in frage stellt. Ihr dürft ihr nicht das recht auf eine Bindung nehmen.
Danke paßaufdichauf, auch wenn du uns nicht gerade Hoffnung machst. Meine Frau und ich sind dankbar, dass diese Pflegefamilie die Pflegefamilie unserer Enkelin ist. Wir haben nur gewisse Befürchtungen bei einer Rückführung unserer Enkelin. Den Lebenstandard, den sie zur zeit erlebt, können weder die Eltern noch wir bieten. Natürlich ist uns die gewachsene Zuneigung zu den Pflegeeltern klar und wird auch zu keiner Zeit in Frage gestellt. Aber je länger die Pflege ohne weiteren familiären Kontakt um so inniger wird die Bindung, also später auch die Belastung für unsere Enkelin. Sicher stimmst du zu, wenn ich in den Raum stelle, dass wir nicht die einzigsten Großeltern sind, die ihre Enkel aus bekannten Gründen nicht so häufig sehen. Natürlich ist die Bindung Enkel / Großeltern bei wöchentlichen Treffen in "normalen" Familien inniger, aber deshalb doch nicht automatisch gut. Leider waren unsere Bitten an das JA, nach häufigeren Kontakten mit der Begründung "man wolle dem Kind nicht falsche Hoffnungen machen", abgelehnt. Dies deuten wir natürlich dahin gehend, dass das JA garnicht an eriner engeren Bindung zu uns interessiert ist. Die Eltern begrüssen hingegen eine solche Bindung zu unserer nun bald achtjährigen Maus.
Wenn ich nun deine Antwort zusammen fasse, können wir nur auf einen positiven Ausgang der Beschwerde gegen den Bestimmungsrechteentzug hoffen oder ?
http://www.kanzlei-poppe.eu/publikationen_details_405_13_303_118.html
Versuche mit dem Jugendamt eine Umgangsregelung auszuhandeln, das wäre der einfachste Weg
Ansonsten bleibt dir nur der Weg zum Anwalt