Wie soll ich mich verhalten, wenn der Vater sich nicht an Absprachen hält?

5 Antworten

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Hallo Jini, die regelung die ihr beide in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt getroffen habt hat leider keine rechtliche Relevanz, das heisst weder du noch er muss sich daran halten. Das ist immer nur ein Versuch es ohne Gericht zu schaffen. Leider sieht es bei euch so aus das es ohne einen Gerichtbeschluss nicht geht. Du kannst nun folgendes tun, entweder seine Marotten weiter ertragen und verzweifeln, zusehen wie dein Kind weiter enttäuscht wird und dich in deinem Leben einschränken lassen, oder du handelst. Stelle einen Antrag auf Umgangsregelung beim zuständigen Familiengericht. Das geht auch ohne Anwalt, besser ist aber mit) Bei der Verhandlung wird dann genau festegelegt an welchen tagen und zu welchen Uhrzeiten er das Kind sehen darf. Wenn er sich dann nicht daran hält ist das ein Grund den Kontakt abzubrechen um das Kind und dich nicht weiter zu belasten. Es ist nämlich nicht nur so, das er ein Umgangsrecht hat, er hat auch eine Umgangspflicht. Wenn er sich nicht an die Umgangstermine im Beschluß hält kann er sein Umgangsrecht auf Dauer verlieren. Du könntest in der jetzigen Situation auch einfach den Umgang abbrechen und warten was er tut. Es kann sein das er das so hin nimmt oder er klagt sein Umgangsrecht ein, in dem Fall wird der Umgang dann auch gerichtlich geregelt nur das du dann Antragsgegner bist. Ich rate dir das du den Antrag einreichst, so sieht der Richter das du ein Interesse daran hast, das das Kind Umgang mit dem Vater hat.

lass ihn laufen. wenn er sich an seine vereinbarung nicht hält, dann hat er halt pech gehabt. kommt er länger als eine halbe stunde zu spät, dann stell die klingel ab oder geh irgendwo anders hin. du musst nicht auf den gnädigsten warten. wenn er mehrmals aufgrund seiner eigenen schuld vor der tür stand, dann is es halt sein problem und entweder schnallt er es irgendwann oder er schnallts nie wieder. ansonsten kannst du garnix machen, außer hoffen das er sich irgendwann an die zeiten hält. wieviele übernachtungen hat er denn bereits an seinen wochenenden ausfallen lassen? du wirst auch anfangen müssen deinem kind einfach zu verheimlichen das vatertag ist. dann ist sie auch nicht enttäuscht. kommt er also nicht, dann ab auf den spielplatz oder ins kindo oder nach hause spielen wie auch immer. beschäftigungen werden sich finden lassen.

wie alt ist denn die Tochter?

KleinesJini 
Beitragsersteller
 13.10.2011, 13:58

Ein Jahr alt.

karingoehmann  13.10.2011, 14:11
@KleinesJini

also, in dem Alter kannst du sie ja überraschen, wenn es klingelt - dann ist die Freude groß! Ich würde ihr nicht schon den ganzen Tag den Papa ankündigen, diese Enttäuschung kannst Du ihr ersparen. DAs löst allerdings noch nicht das ursprüngliche Problem Aber ich kenne ja die von dir als dämlich beschriebenen Begründungen nicht... vielleicht kann er wirklich nicht früher....

Ich würde mit ihm nochmal in Ruhe sprechen und ihn bitten, Dir Bescheid zu geben, wann er kommt (handy?), denn Du musst ja auch zu Hause rumsitzen und warten...

Könnte mir vorstellen, dass er zwar sein Kind wirklich liebt, allerdings mit einem 1-jährigen Mädchen nicht immer weiß, was er mit ihr unternehmen soll (er muss sie wohl abends wieder zurück bringen - oder bleibt er in der Wohnung mit ihr und spielt?). Rede nochmal in Ruhe mit ihm. Wenn das nicht zur Besserung führt, dann unternehme einfach normal etwas mit deiner Tochter und sms ihm, wo ihr seid, er kann ja dann dort hin kommen. Jugendamt wird nicht viel machen können, es ist geregelt, und wenn er nicht kann oder will........ zwingen kann das Amt ihn ja nicht. Mach´s Deiner Tochter leichter, sie ist noch so ein kleiner Zwerg, und Du leb Dein normales Leben mit ihr, und er muß sich dann eben anpassen. Diese Warterei macht Dich nur verrückt und Du wirst immer zorniger.....

Da kann man leider nicht viel machen. Zwar hat der Vater eigentlich eine Umgangspflicht mit dem Kind. Wenn er diese nicht wahrnimmt oder unzuverlässig ist, so hat man trotzdem keine Zwangsmittel - obwohl es eigentlich so sein müßte.

Letztlich bleibt Dir nur, den Umgang bei seiner Unzuverlässigkeit zu verhindern - nach dem Motto: Wenn Du mehr als 15min zu spät bist, kannste wieder gehen. Das Jugendamt hat nämlich ebenfalls keinerlei Zwangsmittel, um Dich dazu zu veranlassen, das Kind dann trotzdem noch herauszugeben. Erst dann, wenn das Familiengericht sich einschaltet, sieht es anders aus.

Ich würde ihm mitteilen, das er Verspätugnen Dir ankündigt, ansonsten gehst Du 10 Minuten nach dem Abholtermin einfach weg. . . und schaltest das Handy aus. Ic hwär gespannt, was er dann dem Jugendamt vorträgt. . .

und ja, so toll wie es für ein Kind ist, sich auf eine Elternteil z ufreuen, umso schmerzlicher ist es, wenn es versetzt wird. . . da Du darauf nur wenig Einfluss hast, ob dieser Mann pünktlich wird, erspar der Tochter die Schmerzen, indem Du ihr nichts vorher erzählst. . . schade fürs Kind wegen der fehlenden Vorfreude, aber besser ist es. . . .denn: Wenn Du dem Kind beibringst, das der Vater unzuverlässig ist, wird sie es Dir über kurz oder lang übel nehmen. . . .denn bald macht sie sich ihr eigenes Bild vom Vater und wird ihn TROTZ aller Unzuverlässigkeit lieben. . .

timbatal  13.10.2011, 18:36

30 min. muss sie warten. sonst wird ihr das im umgangsverfahren irgendwann als mutwilliger verhinderungsgrund auf die füße fallen.