Darf eine 15-jährige mit einem 19-jährigen schlafen oder es strafbar?
Die Eltern weißen nichts davon. Und was passiert wenn sie das wissen?
Danke im Voraus!
9 Antworten
Es ist legal solange ihr beide es wollt und er keine sonstigen Leistungen dafür erbringt und kein Alkohol im Spiel ist und auch keine sonstige Verführung stattgefunden hat
Wenn der in diesem Beispiel 19 jährige junge dem Mädchen zuvor pornografisches Bildmaterial gegeben bzw mit ihr angeschaut hat. Da haben Gerichte zu Ungunsten des volljährigen entschieden
Dann ging es in dem Urteil aber wohl auch nicht um Sex zwischen den beiden, sondern um die Verbreitung pornographischen Materials und DAS ist ein ganz anderes Thema...
Seid nett aufeinander!
R. Fahren
Es ist in Deutschland NICHT strafbar! Ab 14 gilt ein Jugendlicher als "sexuell mündig" und darf sich seine Beziehungs- und Sexpartner frei unter allen ebenfalls-mindestens-14-jährigen wählen!
Dabei gibt es nach oben KEINE GRENZE - es spielt also KEINE Rolle, ob der Partner 14, 24 oder 84 ist!
Das Einverständnis der Eltern ist auch NICHT erforderlich - im Gegenteil: Sie dürfen eine Beziehung - und natürlich Sex - dem Nachwuchs NICHT verbieten, wenn dieser den 14. Geburtstag bereits gefeiert hat. Hausarrest, Umgangsverbot usw. sind nicht zulässig, solange von dem Partner keine objektive Gefahr ausgeht (z.B. Sucht nach harten Drogen, religiöses Sektierertum usw.).
Erst 2016 hat ein Gericht entschieden, dass eine 15-jährige gegen den Willen ihrer Eltern eine Liebesbeziehung zu einem 30 Jahre älteren Mann unterhalten darf:
Ein solcher Altersunterschied ist natürlich schon eine echte Herausforderung für die Liebenden und auch schon 4 oder 5 Jahre machen es Teenagern oft nicht leicht eine Beziehung auf Augenhöhe zu führen.
Wenn der jüngere Partner zu etwas gedrängt wird, was er nicht möchte oder nur nachgibt, weil er glaubt dies dem Älteren "schuldig" zu sein, ist dies meist der Anfang vom Ende... .
Seid nett aufeinander!
R. Fahren
Das war sehr hilfreich Dankeschön
Ab 14 darf jede Frau selbst entscheiden, mit wem sie in die Kiste steigt.
Ob ihre Lebenserfahrung ausreicht, um in jedem Fall die für sie richtige Entscheidung zu fällen, steht auf einem anderen Blatt.
Ja, darf sie! Die Eltern müssen nichts davon wissen.
Nee, immer ran. Ü 14 ist erlaubt.
Da würde mich mal interessieren, was "sonstige Verführung" ist...
Seid nett aufeinander!
R. Fahren