Als 21 jähriger mit ne 16 jährige rumgemacht, ab wann sexuelle Nötigung bzw. sexuelle belästiung?
Hallo,
ich hab mit ne 16 jährige rumgemacht. Es war ein Zungenkuss mit körperlicher Berührung am po und an der Brust. Es war kein Überraschungsmoment was ich ausgenutzt hab: wir haben aufgehört zu spazieren und ich hab sie an der Hüfte berühret. Langsam hab ich dann begonnen sie zu küssen und anzufassen an den Stellen. Dabei hat sie nichts gesagt aber meinen Zungenkuss erwidert, bzw. mitgemacht. Sprich sie hatte genug Zeit meiner Handlung nein zu sagen.
meines Wissens nach darf der Altersunterschied Ab 16 egal sein und sie hat ihre sexuelle selbstbestimmungsfähigkeit richtig? Unter 16 wäre dies kritisch was bei mir aber nicht der Fall war da sie 16 ist. Zum anderen besteht kein Abhängigkeitsverhältnis bzw Zwangslage oder Geld gegen sowas. Ich hab mit ihr normal geschrieben und haben uns getroffen.
soweit ich weiß hab ich mich somit nicht strafbar gemacht oder?
Ich frage falls Sie doch zur Polizei geht und lügt, aber damit würde sie sich doch selber strafbar machen? (Eine Straftat mir gegenüber zu stellen die es nicht ist)
8 Antworten
In Deutschland gilt, dass Jugendliche ab 14 als "sexuell mündig" gelten und dann mit jedem ebenfalls-mindestens-14-jährigen nach Herzenslust Sex haben dürfen. Dabei kennt das Deutsche Recht KEINE Alters-Obergrenze für den Partner. 14/14 ist also zunächst einmal genauso legal wie 14/84. Dabei ist stets Voraussetzung, dass der Sex einvernehmlich ist, kein Geld fließt und keine Zwangslage bzw. Abhängigkeitsverhältnis ausgenutzt wird.
Es kann Dir Dein Leben lang passieren, dass eine Frau behauptet der Sex mit Dir sei NICHT einvernehmlich gewesen - z.B. als Rache wenn Du sie verlassen hast. Dabei stellen natürlich unwahre Beschuldigungen eine Straftat dar - aber sowohl das Eine wie das Andere sind schwer zu beweisen.
Somit bist Du also grundsätzlich erst einmal rechtlich auf der sicheren Seite und weder sie noch ihre Eltern können Dich z.B. aufgrund des Altersunterschieds o.ä. erfolgreich zur Anzeige bringen. Strafrechtlich relevant wird erst dann, wenn sie "Nein" sagt oder anderweitig zu erkennen gibt, dass sie nicht damit einverstanden ist, was Du tust. Wenn Du dann trotzdem weitermachst, Deine körperliche Überlegenheit einsetzt oder anderweitig Druck aufbaust ("Wir sind jetzt mitten im Wald - wenn Du wieder nach Hause gebracht werden möchtest, dann hältst Du jetzt besser still...").
Seid nett aufeinander!
R. Fahren
Nein sie hat es nirgendwo angedeutet das sie es nicht will. Vielen Dank für deine Antwort
Frag das nächste Mal verbal ob es ok.
Wenn sie so jung ist, mach immer wieder Pausen und geh von ihr weg lass ihr Platz und Zeit zum denken und zur Flucht. Immerhin hast du es vermutlich mit einem sehr unerfahrenen Menschen zu tun, der gewoht ist Erwachsenen zu vertrauen und zu gehorchen.
Es ist gut, dass du hier fragst, aber es tönt wie wenn du die Grenze überschritten hättest, deiner Meinung nach. Es ist ein sicheres Zeichen dass du zu weit gegangen bist. Das muss aber nicht heissen, dass sie das auch so sieht Drum frag nach, mach Pausen und warte bis sie wieder anfängt: Dann weisst du es ist ok, wenn sie aktiv wird. So sollte es bei Minderjährigen und Altersunterschied sein, natürlich auch völlig ohne unterschwellige Drohung a la sonst bin ich böse, verlass ich dich, mach ich Theater.
P.S.In der Schweiz und anderen Ländern wäre der Altersunterschied mehr als drei Jahre ein Problem.
Und ich findes^es auch nicht ok. Zu jung.
In der Schweiz und anderen Ländern wäre der Altersunterschied mehr als drei Jahre ein Problem
Also in der Schweiz wäre der Altersunterschied kein Problem.
Und mit "anderen Ländern" wirst Du ja nun auch nicht gerade an europäische Länder denken können ...
Wieso redest du nicht einfach mit ihr? Wenn sie mitgemacht hat wird sie wohl kaum zur polizei gehen. Außer du hast doch etwas getan was sie nicht wollte - und das wäre immer strafbar. Egal in welchem Alter.
Nein hab ich nicht. Sie hatte mich blockiert daher wollte ich nur für mich nochmal sichergehen.
Strafbar wäre das erst ohne consent. Consent kann mündlich wie schriftlich aber auch folgernd aus dem handeln des gegenüber kommen, wenn sie quasi dabei war und es wollte besteht kein Straftatbestand
Nach deiner Beschreibung war an deinem Verhalten keinerlei Übergriff zu erkennen.
Ein Kuss...ein paar zärtliche Berührungen...nix Verwerfliches...
wenn sie dir aber einen Strick drehen wollte würde sie schon andere Kaliber aufführen müssen...