Dürfen wir uns zusammen einen Runterholen?

JonnyJumper12  29.04.2021, 10:59

Du hast 2 "Boyfriends" ?

SCAREDL3G3ND17 
Beitragsersteller
 29.04.2021, 11:00

Ja Ich hab sogar 3 aber mein kleiner Lanny/Lennart will noch kein Sex

JonnyJumper12  29.04.2021, 11:00

Um das klarzustellen, Boyfriend ist ein fester Freund. Ich habe gesehe, dass du schwul bist, was nichts daran macht, dass du 3 feste freunde auf einmal hast

SCAREDL3G3ND17 
Beitragsersteller
 29.04.2021, 11:01

Ich bin ein Junge, jap

Anonymitron  29.04.2021, 11:07

Meinst du mit Boyfriend einfach nur Freunde oder bist du Schwul?

SCAREDL3G3ND17 
Beitragsersteller
 29.04.2021, 11:10

Ich bin gay

18 Antworten

Jeder ist mit jedem einverstanden das zu tun also habt ihr natürlich das Recht euch gegenseitig Spaß zu bereiten.

Werner45  27.09.2021, 01:07

👍👍👍👍👍👏👏👏👏

Wikipedia "Schutzalter"!:

Schutzalter 14 Jahre

Mit Ausnahme der nachfolgend genannten Sonderfälle liegt das Schutzalter in Deutschland gemäß § 176 StGB bei 14 Jahren. Sexuelle Handlungen mit Kindern unter 14 Jahren sind in Deutschland als sexueller Missbrauch von Kindern generell verboten. Strafrechtlich verantwortlich ist diesbezüglich jeder mindestens 14 Jahre alte Täter; der Versuch ist strafbar. Seit 1. Juli 2021 kann jedoch das Gericht gem. § 176 Abs. 2 StGB von einer Bestrafung absehen, wenn zwischen Täter und Kind die sexuelle Handlung einvernehmlich erfolgt und der Unterschied sowohl im Alter als auch im Entwicklungsstand oder Reifegrad gering ist, es sei denn, der Täter nutzt die fehlende Fähigkeit des Kindes zur sexuellen Selbstbestimmung aus.

Da ihr alle innerhalb des Schutzalters seid, ist gemeinsam einen runter holen nicht strafbar. Geniesst es und macht euch einen Spass draus!

Werner45  27.09.2021, 01:08

👍👍👍👍👍👏👏👏👏

Natürlich geht dass

Takumi2007  03.05.2021, 21:04

Mit dem 13-jährigen Jungen wäre das sexueller Missbrauch eines Kindes.

Solchen Fragen kommen so oft, ich würde mir langsam wirklich wünschen, dass es einen automatisierten Hinweis zur rechtlichen Situation gibt. So wie die Corona-Hinweise.

Eric2490  20.11.2021, 17:42
@Takumi2007

Nein es ist kein Missbrauch! Du bist hier derjenige der falsche Infos weiter gibt!

Eric2490  20.11.2021, 17:43
@Takumi2007

Seit 1. Juli 2021 kann jedoch das Gericht gem. § 176 Abs. 2 StGB von einer Bestrafung absehen, wenn zwischen Täter und Kind die sexuelle Handlung einvernehmlich erfolgt und der Unterschied sowohl im Alter als auch im Entwicklungsstand oder Reifegrad gering ist, es sei denn, der Täter nutzt die fehlende Fähigkeit des Kindes zur sexuellen Selbstbestimmung aus.

Takumi2007  20.11.2021, 18:50
@Eric2490

Wenn du das Datum der Antwort beachtest, dann war das noch vor der von dir genannten Anpassung und zu dem Zeitpunkt korrekt.

Werner45  27.09.2021, 01:10

Gehen tut alles. Wo ein Wille ist, ist auch ein Gebüsch! 😆

Wo kein Kläger da kein Richter,solange es alle wollen.

Hat uns auch nie interessiert,Hauptsache alle hatten ihren Spaß dabei