Dürfen wir uns zusammen einen Runterholen?
Ich, mein Boyfriend (Luis) und mein anderer Boyfriend (Lewis) würden uns gerne zu dritt einen runterholen, Luis und Ich sind aber 14 und Lewis 13, zählt sowas als sexuelle Handlung und ist das verboten?
Du hast 2 "Boyfriends" ?
Ja Ich hab sogar 3 aber mein kleiner Lanny/Lennart will noch kein Sex
Um das klarzustellen, Boyfriend ist ein fester Freund. Ich habe gesehe, dass du schwul bist, was nichts daran macht, dass du 3 feste freunde auf einmal hast
Ich bin ein Junge, jap
Meinst du mit Boyfriend einfach nur Freunde oder bist du Schwul?
Ich bin gay
18 Antworten
Jeder ist mit jedem einverstanden das zu tun also habt ihr natürlich das Recht euch gegenseitig Spaß zu bereiten.
👍👍👍👍👍👏👏👏👏
Wikipedia "Schutzalter"!:
Schutzalter 14 JahreMit Ausnahme der nachfolgend genannten Sonderfälle liegt das Schutzalter in Deutschland gemäß § 176 StGB bei 14 Jahren. Sexuelle Handlungen mit Kindern unter 14 Jahren sind in Deutschland als sexueller Missbrauch von Kindern generell verboten. Strafrechtlich verantwortlich ist diesbezüglich jeder mindestens 14 Jahre alte Täter; der Versuch ist strafbar. Seit 1. Juli 2021 kann jedoch das Gericht gem. § 176 Abs. 2 StGB von einer Bestrafung absehen, wenn zwischen Täter und Kind die sexuelle Handlung einvernehmlich erfolgt und der Unterschied sowohl im Alter als auch im Entwicklungsstand oder Reifegrad gering ist, es sei denn, der Täter nutzt die fehlende Fähigkeit des Kindes zur sexuellen Selbstbestimmung aus.
Da ihr alle innerhalb des Schutzalters seid, ist gemeinsam einen runter holen nicht strafbar. Geniesst es und macht euch einen Spass draus!
👍👍👍👍👍👏👏👏👏
Natürlich geht dass
Nein es ist kein Missbrauch! Du bist hier derjenige der falsche Infos weiter gibt!
Seit 1. Juli 2021 kann jedoch das Gericht gem. § 176 Abs. 2 StGB von einer Bestrafung absehen, wenn zwischen Täter und Kind die sexuelle Handlung einvernehmlich erfolgt und der Unterschied sowohl im Alter als auch im Entwicklungsstand oder Reifegrad gering ist, es sei denn, der Täter nutzt die fehlende Fähigkeit des Kindes zur sexuellen Selbstbestimmung aus.
Wenn du das Datum der Antwort beachtest, dann war das noch vor der von dir genannten Anpassung und zu dem Zeitpunkt korrekt.
Gehen tut alles. Wo ein Wille ist, ist auch ein Gebüsch! 😆
Wo kein Kläger da kein Richter,solange es alle wollen.
Hat uns auch nie interessiert,Hauptsache alle hatten ihren Spaß dabei
Mit dem 13-jährigen Jungen wäre das sexueller Missbrauch eines Kindes.
Solchen Fragen kommen so oft, ich würde mir langsam wirklich wünschen, dass es einen automatisierten Hinweis zur rechtlichen Situation gibt. So wie die Corona-Hinweise.