Ist versauter Chat mit 13 jährigen strafbar?
Hallo,
ist es strafbar, wenn ein 16 jähriger und ein 13 jähriger via WhatsApp einen versauen Chat führen, in denen sie über sexuelle Vorlieben reden und sich vornehmen sich in 1 1/2 jahren mal zum sex zu treffen? Im Chat sind keine Nacktfotos geschickt worden, lediglich Bilder vom Intimbereich mit unterhose bzw. Decke darüber.
LG
6 Antworten
Naja, sagen wir es mal so - der 16-Jährige ist strafmündig und wenn die Eltern eines 13-Jährigen, auf dem Handy sowas finden, dann sollte sich der 16-Jährige sehr warm anziehen. Gehen die Eltern nämlich mit dem Chat zur Polizei, dann gibt es ganz sicher eine Anzeige und auch Konsequenzen!
Somit ist der 16-Jährige voll in der Verantwortung und kann sich mit nix einfach so raus reden!
Soweit sollte ein 16-Jähriger aber doch bereits alleine informiert sein! Oder?
Das wird die Polizei dann ganz sicher detailliert erklären! Und das Jugendamt wird sich auch mit beiden Parteien beschäftigen - ebenso mit den Elternhäusern!
Minderjährig ist nun mal minderjährig und U 14 ist U 14 - es gibt auch noch ein Jugendschutzgesetz. Oder meinst Du wirklich, dass alle Gesetze für 16-Jährige ausgehebelt werden können, wenn man ab 14 strafmündig ist?
Es gibt ein JuSchG, das regelt aber in dieser Hinsicht gar nichts.
Alles in dieser Richtung wird vom StGB behandelt, aber es verbietet, nicht was in dem Fall getan wurde.
Oder meinst Du wirklich, dass alle Gesetze für 16-Jährige ausgehebelt werden können,
Es wird ja nichts ausgehebelt.
Dann meinst Du also, es ist alles vollkommen legitim was man auch immer mit U14-Jährigen so treibt.
Sorry, aber diese Sichtweise wirkt auch mich einfach nur naiv.....
Dann meinst Du also, es ist alles vollkommen legitim was man auch immer mit U14-Jährigen so treibt.
Ne, vom persönlichen empfinden habe ich nie gesprochen, moralisch finde ich das auch nicht in Ordnung. Ich hab nur von erlaubt/nicht erlaubt gesprochen.
Sexuelle Handlungen an U14 jährigen sind bspw. verboten.
Na, dann bist Du doch von der Einsicht gar nicht mehr so weit entfernt!
Wenn einem das eigene Bauchgefühl (moralisches Empfinden) schon sagt, dass hier irgendwas nicht ganz koscher sein kann, dann sollte man doch besser darauf hören - oder man muss halt fühlen 🥱
Und sei sicher, die Behörden sind in diesem Thema sehr sensibel. Kann ja auch nur ne Behauptung sein, dass jemand angeblich NUR 16 Jahre alt ist. Aber vielleicht hilft Dir ja bei der Paragraphensuche diese Berichterstattung, nebst Experiment, weiter:
Und nochmals, ab 14 Jahren ist man nun mal nach dem Gesetz strafmündig und das sollte sich ein 16-Jähriger immer ganz deutlich vor Augen halten!
Gute Nacht!
Das anbieten von Sex gegen Geld und das versenden von Nacktfotos liegt hier ja nicht vor.
Und was verstehst Du nicht an sexueller Belästigung Minderjähriger - in diesem Fall U14?
Diesen Bericht kannst Du in der Eile nicht komplett gesehen haben und da wurden mehrere Punkte angesprochen!
Damit eine sexuelle Belästigung gemäß §184j StGB vorliegt, muss die Person körperlich berührt und dadurch belästigt werden.
Das kann durch einen Chat also nicht passieren.
Diesen Bericht kannst Du in der Eile nicht komplett gesehen haben und da wurden mehrere Punkte angesprochen!
Extra nochmal geschaut, das habe ich in der kurzen Zeit geschafft.
Andere relevante Punkte wurden da aber nicht angesprochen.
Ich habe Dir aber nur die Kurzversion verlinkt. Der Bericht lief über mehrere Stunden 🤦♂️
Deine Argumentation liest sich wie Wunschdenken, ist für mein Verständnis schräg und geht eindeutig in Richtung Verharmlosung. Wenn ein 16-Jähriger dies ernst nehmen sollte, dann ist er/sie selber schuld 😖
Meine Argumentation hat nichts mit Wunschdenken zu tun.
Als sexuelle Belästigung nach §184i Abs. 1 wird tatsächliche folgendes unter Strafe gestellt: „Wer eine andere Person in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt [...]“
Ansonsten darf man Nulla poena sine lega oder auf deutsche: Keine Strafe ohne Gesetz also §1 StGB nicht vergessen. Ich finds selbst moralisch verwerflich, es ist trotzdem nicht verboten.
ist für mein Verständnis schräg
Jura ist auch manchmal schräg.
Ich würde mich auf Deine s.g. Rechtsauslegung trotzdem nicht verlassen und rate das auch keinem 16-Jährigen!
Er hat doch nur einen Absatz zitiert. Wo ist das interpretiert?
Könnte als Sexuelle Belästigung an Kindern gelten
Ne, das könnte auch nicht als sexuelle Belästigung gelten.
Natürlich sie ist unter 14
Damit eine sexuelle Belästigung gemäß §184j StGB vorliegt, muss die Person körperlich berührt und dadurch belästigt werden.
sind zwar offenbar beide "Er", aber ist hier nicht relevant für evtl. Strafbarkeit, gilt für beide Geschlechter gleich
könnte allerdings den Cybergrooming Paragraf betreffen
Welcher Paragraph soll das sein?
https://www.schau-hin.info/sicherheit-risiken/cybergrooming-ist-eine-straftat
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/Cybergrooming.html
neuerdings sogar der untaugliche Versuch strafbar, d.h. wenn das Gegenüber kein Kind ist sondern ein erwachsener Lockvogel, und damit kein Rechtsgut verletzt wird, außer das Moralempfinden der Gesellschaft
Hab mir grade mal deinen zweiten Link angeschaut, Gesetze die dort gennant werden gibt es teilweise nicht mehr, bspw. §176 Abs. 4 StGB.
der 2. Link ist das ministerium für justiz
Ich weiß, ist aber ein Text von 2019 und in dem Zeitraum wurde daran wohl wieder was geändert.
jo, da wurde ne Menge hin und her geändert. aber das Thema Cybergrooming wurde statt entschärft eher verschärft.
jetzt ist wie oben beschrieben sogar der untaugliche Versuch strafbar, heißt wenn am anderen Ende gar kein echtes Kind sitzt, sondern derjenige nur denkt dass es eins wäre. und das ist verfassungswidrig und wird vermutlich gekippt, sobald ein Betroffener, der dadurch verurteilt wird, dagegen klagt.
es wird beim untauglichen Versuch niemand geschädigt, kein Rechtsgut Dritter verletzt, da kein Kind irgendeinen Schaden erleidet (ist ja gar keins da in dem Moment). und daher ist das nicht bestrafbar, da die Rechtssprechung nur rational, aber nicht moralisch urteilen darf. heißt: Schaden - Verurteilung -- kein Schaden - keine Verurteilung.
genau dasselbe ist mit der Strafbarkeit des Besitzes von kindlichen Sexualpuppen, dort wird auch keinerlei Rechtsgut verletzt, da eine Puppe nicht lebt und somit keinen Schaden erleiden kann. trotzdem ist das neuerdings strafbar mit Verbreitung, Erwerb und Besitz. weil es in der Bevölkerung moralisch nicht gewünscht bzw akzeptiert ist.
nebenbei bemerkt, lebensecht aussehende Puppen kosten 2000 euro aufwärts und sind somit eh nicht auf dem Massenmarkt verbreitet.
minderjährig bleibt minderjährig , nur weil jemand 16 ist hat er secuelle dinge mit unter 14 jährigen zu lassen . etc da gilt das jugendschutz gesetzt genauso wie bei 18+ ja auch das reden blablabla und vorbereiten , du betreibst ja die manipulation bei einer 13 jährigen .
Sexuelle Handlungen mit Personen U14 sind verboten, übrigens nicht durch das JuSchG, sondern durch das StGB.
Nur liegt hier keine sexuelle Handlung vor.
Er ist nich nicht über 14 das wäre glsube ich das Problem. Möchtest du es nicht lieber mit deinem alter machen
Nicht alles, was nicht strafbar ist, ist auch gut.
Welche Straftat soll denn hier vorliegen?