Strafbar wenn man mit 16 Jährigen Sex-Chat hat?
Hallo,
Mein Kollege und ich leben in der Schweiz und er hatte über Skype einen Sex-Chat gehabt mit einer angeblich 16 Jährigen aus DE. Er hat jetzt das gefühl das sie auch Jünger sein kann. Da sie ja gesagt hat sie seie 16 1/2 müsste er ja keine Bedenken haben. Jetzt hatte sie ihm ein paar Bilder und ein Video gesendet und er ihr nur ein Bild. Er hat aber gesagt das er eigentlich mit 16 Jährigen mit Vorsicht Chatte. Und jetzt sei sie Offline und hat das Gefühl das was nicht stimmt. Hat er sich Strafbar gemacht oder nicht. Er und ich haben nochma Informiert das es bei euch in Deutschland bei unter 14 Jahren verboten ist. Wie sieht es denn aus mit Bilder?
5 Antworten
Es geht hier weniger um's Alter als darum, ob das auch wirklich ein Mädchen war.
Gemäß diesem Falle könnte es sein, dass sie sich erst danach ihrer Taten bewusst wurde und nun fürchtet, dass diese Materialien publiziert werden. Nun ist sie schnell offline und sucht nach einer Möglichkeit, die Tat ungeschehen zu machen.
Sie wird nicht fündig werden.
Kommt drauf an wie alt sie wirklich ist und wie alt er wenn sie 14j. ist und er über 20j. dann macht er sich strafbar sollte sie über 14j. sein braucht er sich keine sorgen zu machen
Nein, das ist falsch.
Wenn sie sich als 16 1/2 ausgibt macht er sich ja nicht Strafbar da es ja davon ausging das sie 16 ist. ja er ist 20
Ist doch so oder nicht?
Sowas ist eine gängige Masche um Leute zu erpressen mit den Fotos oder um sie zu veröffentlichen. Wie wärs einfach mal in der realen Welt nach ner Freundin umschauen statt sich immer nur online aufzugeilen an irgendwelchen Phantasien mit jüngeren Mädels?
Was Menschen alles tun, um sich kurzfristig zu befriedigen, schon traurig iwie. Ich würd mich schäbig dabei vorkommen, aber heutzutage ist jede Scham verloren gegangen.
Sowas gehört sich einfach nicht. In Chaträumen rumschleimen und nur auf die nächste Wichsvorlage zu hoffen, ich find das peinlich. Im Übrigen ist es auch nicht gut für einen selbst, wenn man so mit seiner eigenen Sexualität umgeht.
Aber moralischen Zeigfinger wieder nach unten, wenn ihr das so machen wollt: Er braucht keine Angst haben, er hat sich nicht strafbar gemacht. Er wurde aber vermutlich abgezockt und sein Bild dürfte auf vielen Seiten bereits veröffentlicht sein, gayporn Seiten oder irgendwo anders. Es kann sogar sein, dass er demnächst eine Nachricht mit einer Forderung erhält, was er bezahlen soll, damit das Bild nicht veröffentlicht wird, allerdings zielen solche Leute auf Leute, die etwas zu verlieren haben. Weiß ja nicht, ob bei deinem Kumpel was zu holen ist.
Teilweise machen die Mädels das auch gar nicht freiwillig oder es sind gar keine Mädels. Ich würd mich von diesen schmierigen Chats fern halten. Wie wärs mit an sich selbst arbeiten, Fitnessstudio oder andere Art der Selbstverwirklichung, Selbstbewusstsein tanken und in der realen Welt Mädels kennen lernen - das wäre mein Rat.
Alles Gute!
PS: Ist übrigens bedenklich, dass er sofort an Strafbarkeit denkt und befürchtet mit einem Beamten geschrieben zu haben, das zeigt ein deutliches schlechtes Gewissen und vermutlich nicht nur wegen dem Foto. Obwohl er ja "eigentlich", "vorsichtig" und bestimmt nur ganz selten mit kleinen Mädels chattet. Ich denke er macht das regelmäßig und weiß ganz genau, dass es schäbig ist, weil er nur auf Befriedigung aus ist.
Werden die (eigenen, also echten und nicht i.wo geklauten) Bilder/Videos freiwillig gefertigt und versendet, kann jede/r über 14 (hier in D) machen, was er/sie mag - rein juristisch betrachtet. Ob das klug ist, best. Aufnahmen oder Streams zu verschicken und zu riskieren, dass die umgehend auf YT oder in FB landen... muss und darf jede/r selbst entscheiden. Für euch also kein Thema, wenn man dem Aussehen nach "glauben" konnte, dass ihr Alter stimmt. Hier gibt es natürlich viele Grauzonen...
Allerdings sollte man sich bewusst machen (das tun aber die wenigsten!), dass für das Ausland andere rechtliche Regelungen gelten. In A & CH liegt das Schutzalter z.B. bei 16 Jahren. In der Schweiz gilt dann noch eine 3-Jahre-Älter-Regelung, aber das wisst ihr vmtl. besser als ich ;-)
Würde also ein/e 14jährige aus D Bilder an eine/n 14jährige/n in A senden, könnte es durchaus strafrechtlich relevant sein! Ob-wer-wann-wie das tatsächlich erfolgt, kann ich leider nicht sagen. Vermutlich nur auf Strafantrag der Erziehungsberechtigten. Diese Angaben jedoch ohne Gewähr!
Die Jugendschutzgesetze, aus denen auch das Schutzalter hervor geht, gibt es (für die EU gesammelt) unter folgendem Link zum Abruf: http://www.bag-jugendschutz.de/publikationen_mda.html#MDA12
Laut dem Deutschem Recht kann man ab 16 mit jeder Altersklasse Sex usw. haben. Da sie es wahrscheinlich freiwillig gemacht hat, kann er sich eigentlich nicht strafbar gemacht haben.
So ist zumindest mein Wissensstand