Elektrische Jalousie kaputt, zahlt eine Versicherung?
Guten Morgen!
Folgende Situation:
Meine Eltern sind momentan im Urlaub, in der Zeit wohne ich bei Ihnen um auf den Hund aufzupassen. Morgens wollte ich eine große, elektrische Jalousie im Wohnzimmer öffnen. Ich drehte also den Schalter, ging in die Küche und hörte es dann nur krachen. Die linke Seite der Jalousie lag unten während die rechte ganz normal nach oben gezogen wurde.
Jetzt meine Frage:
Zahlt mir irgendeine Versicherung den Schaden? Ich bin natürlich Haftpflichtversichert, wohne in meiner eigenen Wohnung, habe allerdings bei meinen Eltern noch einen Zweitwohnsitz angemeldet. Die wiederum sind natürlich auch HP versichert, außerdem besteht eine Wohngebäude und Hausratversicherung.
Viele Grüße!
10 Antworten
Theoretisch würde da die Haftpflicht zahlen. Eben wegen unterschiedlichem Haushalt. Der zweitwohnsitz sollte da keine Probleme machen.
Nur wird die Haftpflichtversicherung die Zahlung verweigern, da du wohl nicht haftbar gemacht werden kannst. Es wird sich dabei um einen "normalen" Defekt handeln. Und sowas zahlt keine Versicherung. Außer eventuell ein entsprechend formulierter Elektronikschutzbrief.
Wenn Du Dich in der Wohnung gut auskennst ,suche mal den Kaufbeleg dieser Jalousie und sieh nach, ob da noch Gewährleistung drauf ist. Dann bezahlt der Schaden der Händler bzw. der Installateur.
Die Versicherung würde meines Wissens nur zahlen, wenn ein Fremder die Jalousie kaputt gemacht hätte. Und zwar dessen Haftpflichtversicherung.
Da Du dort selbst wohnst, bzw. das als Zweitwohnsitz, angemeldet ist, sehe ich da nicht viel Chancen. Du kannst es ja mal probieren.
lg Lilo
Ich kann hier kein fahrlässiges Handeln deinerseits erkennen, was eine der Grundvoraussetzungen dafür wäre, dass du auch haftest. Und wenn du nicht haftest, zahlt auch die Haftpflicht den Schaden nicht.
Da die Schadenursache ein einfacher Defekt zu sein scheint, ist auch die Gebäudeversicherung raus. Dort ist einfaches "Kaputtgehen" keine versicherte Gefahr.
@flyingpat,
deine Frage kann man nicht pauschal beantworten, denn es wird auf deine Versicherungsbedingungen ankommen.
Ich gehe mal davon aus, dass du deine Ausbildung, bzw. Studium schon abgeschlossen hast - denn wenn dies noch zutreffen würde, wärst du bei den Eltern in der Privathaftpflicht noch mitversichert und somit erfolgt keine Leistung.
Dein Aufenthalt in der Wohnung der Eltern erfolgt von deiner Seite gemäß einer Gefälligkeit und somit würde deine PHV auch nur dann zahlen, wenn Gefälligkeitsschäden mitversichert sind und dies natürlich nur nach dem Zeitwert.
Bedeutet, du musst deinen Versicherungsvermittler kontaktieren und nachfragen, ob Versicherungsschutz besteht.
Gruß N.U.
Eine Versicherung zahlt da wohl kaum. Die Bänder zwischen Rolle und Lamellen sind abgerissen. Ist keine große Reparatur.
Bei Eigentum zahlt man selbst, bei einer Mietwohnung der Vermieter.
Frag mal nach