Zahlt eine Hausratversicherung wenn man selbst verschuldet Gegenstände zerstört?
Hab jetzt immer wieder im Fernsehen gesehen bei diesen Versicherungsermittlern, das Leute Schäden in ihrer Wohnung die durch Schusseligkeit oder unachtsamkeit entstanden sind. z.b. auf Laptop gesetzt versuchen von der Versicherung erstattet zu bekommen. Zahlt bei sowas die Versicherung wenn man es selbst aus Unachtsamkeit kaputt gemacht hat? Kann das garnicht glauben. Mir ist mein Bügeleisen vom Bügelbrett gefallen als ich es zu weit an der Kante abstellte. dabei ist der Griff abgebrochen. Wäre es möglich das ich diesen Schaden von der Versicherung ersetz bekomme? In dachte immer Hausratversicherung zahlt nur schäden die nicht von Menschen verursacht werden. Denn dann hat man es ja selbst zu verschulden.
8 Antworten
Damit deine Hausratversicherung einen Schaden zahlt, müssen immer zwei Dinge gegeben sein: Es muss sich um eine versicherte Gefahr handeln und der Gegenstand, um den es geht, muss eine versicherte Sache sein.
In deinem Fall wäre das Bügeleisen eine versicherte Sache (grob gesagt sind alles versicherte Sachen, die herausfallen, wenn du deine Wohnung auf den Kopf stellst). Allerdings ist das Herunterfallen des Bügeleisens keine versicherte Gefahr, somit besteht hier kein Leistungsanspruch.
Wie du schon richtig erkannt hast, zahlt die Hausratversicherung für Schäden die durch Feuer oder ähnliche Ereignisse verursacht worden sind.
Die Privathaftpflichtversicherung zahlt noch die Schäden, wenn du ausversehen von jemand anderen etwas kaputt machst. Es kann sein, dass dies die Versicherung war, die du dort im Fernsehen gesehen hast.
Dann gibt es noch extra Versicherungen für beispielsweise Glas oder Handys. Bei Glasversicherung werden auch die die selbst verschuldeten Schäden bezahlt, bei Handys beispielsweise habe ich es nicht gerade im Kopf. Allerdings dürfte es diese Versicherung auch für Laptops und andere teure technische Geräte geben. Allerdings fällt das Bügeleisen nicht darunter.
- Diese Sendungen beziehen sich auf Haftpflichtversicherungen. Das heißt ein Dritter oder das Kind eines Dritten hat den Fernseher/Laptop des Betroffenen zerstört. Der Versicherung des Dritten wird der Schaden gemeldet (Haftpflicht), damit diese den Schaden des Betroffenen reguliert.
- Meist geht es ja darum darzustellen, dass ein Versicherungsbetrug vorliegt (der Betroffene und der Dritte haben sich abgesprochen, damit der Betroffene einen neuen Fernseher/Laptop kriegt). Das ist unrecht und wird im echten Leben bestraft.
- Dies sind durchweg gescriptete Fälle. Auch wenn das realitätsnah aussehen mag und die Ermittler ggf. wirklich im Auftrag einer Versicherung unterwegs sind, behaupte ich vorsichtig, dass diese Fälle bestenfalls nachgestellt sind. Im TV ist so gut wie nichts echt. Oder es ist wenigstens überdramatisiert. Glaube keinem Fernsehprogramm! ;)
Das das erfunden ist ist mir klar :). Also ist es wie ich dachte. Dankeschön und Hapflicht zahlt nur wenn ich etwas von jemand andere kaputt mache
Es gibt keine Hausratversicherung welche für selbstverschuldete Schäden haftet. - Damit wäre ja dem Betrug indirekt Tür und Tor geöffnet.
Egal, was du auch im Fernsehen gesehen haben magst, wenn es überhaupt zutrifft, dann muss sich das auf eine andere Versicherungsart beziehen.
in den sendungen, die du gesehen hast, ist es immer die haftpflichtversicherung, der die schäden gemeldet wurden.
die bezahlt die sachen von anderen leuten, die du beschädigst hast. aber nicht den schaden an deinen eigenen dingen.
die hausratversicherung ist für etwas anders zuständig