Schloss kapput gemacht zahlt versicherung?
Ich und ein paar kollegen haben ein elektrisches Türschloss kapput gemacht (ausversehen) nun sollen wir der schule über 800euro zahlen übernimmt die versucherung das oder nicht?
6 Antworten
Es wurde ja schon viel zu der Thematik gesagt.
Eine sehr wichtige Frage wurde aber noch nicht gestellt: WARUM habt ihr die Büroklammer da rein gesteckt?
Seid ihr ein Schlüsseldienst? Dann wäre es über eine normale BetriebshaftpflichtV nicht gedeckt (Erfüllungsschaden), solche Fehlerrisiken werden dann aber normalerweise über die eigenen AGB an den Kunden überwälzt.
Seid ihr Mitarbeiter und habt auf Anweisung gehandelt? Dann habt ihr keine Haftung und die Versicherung muss auch nicht zahlen.
Seid ihr Einbrecher? Dann wäre es ja im Rahmen einer Straftat, was bei der Versicherung ein Ausschluss ist.
Mehr Varianten fallen mir nicht ein. Oder seid ihr in einer anderen Funktion beim Schloss gewesen?
Das wäre ein Fall für die private Haftpflichtversicherung, Du hast da grob fahrlässig gehandelt.
Die würde aber in diesem Fall nicht das Schloss zahlen. Das Stück Büroklammer dürfte doch da wieder zu entfernen sein.
Die Reparatur dürfte günstiger sein als das Schloss.
OK.
Solltet ihr denn in das Gebäude gehen, in das ihr da eindringen wolltet?
Wenn das im Rahmen einer Straftat stattfand, dann zahlt die Haftpflichtversicherung nämlich nicht.
Wenn es ein ausversehen er Unfall war dann zahlt das die Versicherung, wenn du eine WGV Versicherung hast ist es sehr nützlich
Das war Vorsatz und da zahlt keine Versicherung
Nein, das ist kein Vorsatz.
Vorsatz wäre gewesen, wenn sie gewollt hätten, dass die Büroklammer abbricht und das Schloss kaputt geht.
Auch jeder andere Haftpflichtversicherer leistet da, nicht nur die WGV.
Vergiss es!
Eine Büroklammer gehört nicht in ein Schloss! Das weiß man selbst als Kleinkind!
Und jeder der Fremdkörper in ein Schloss steckt muss damit rechnen was kaputt zu machen!
Die Versicherung wird (mit der Story) niemals zahlen!
Wenn die Klammer abgebrochen ist, dann holt die dort raus und wie SaVer79 schon geschrieben hat, habt ihr es theoretisch absichtlich gemacht. Ich würde trotzdem die Versicherung anfragen
Nein, sie wollten das Schloss öffnen, nicht zerstören.
Nein, sie wollten das Schloss öffnen, nicht zerstören.
Sicher - da bin ich voll bei dir.
Aber dies beabsichtigt jeder Einbrecher, der in ein Haus einbricht.
Und Straftaten sind über eine Haftpflicht nicht abgedeckt.
OK, da habe ich auf dem Schlauch gestanden.
Wenn das im Rahmen einer Straftat stattfand, dann ist das natürlich nicht abgesichert.
also wir haben versucht das schloss mit einer Büroklammer zu öffen die ist dan abgebrochen und das Schloss ist jetzt kapput
... glaube ich nicht, da kann kein Kollege bei gewesen sein.
Eine Büroklammer, und wie viele Händen wollen die da reingesteckt haben?
Aus versehen - ja
Absichtlich - nein
also wir haben versucht das schloss mit einer Büroklammer zu öffen die ist dan abgebrochen und das Schloss ist jetzt kapput
Vergiss es! Das ist nichts was die Versicherung zahlt!
es ist ein elektronisches schloss das büroklammernstück wurde entfernt aber die elektronik ist kapput