EKST: Neuer Herd für Einbauküche in EFH
In der Küche unseres EFH mit Einliegerwohnung mußte der Elektroherd ausgetauscht werden. Die Einbauküche wird zusammen mit dem Haus steuerlich degressiv abgeschrieben, um die anteilige AfA für die Einliegerwohnung zu ermitteln.
Weiß jemand, ob die Kosten des Herdes (ca. 900 €) sofort als Kosten abgesetzt werden könnnen? Oder muß der Gesamtbetrag aktiviert werden?
1 Antwort
Es sind sofort abzugsfähige Werbungskosten, auch wenn es über 410 € netto (geringw. WG) sind. Nur warum? Wie du geschrieben hast, musste der Herd AUSGETAUSCHT werden, es war also bereits ein Herd drin, der aber zu alt/kaputt etc. war. Es wurde daher kein neues Wirtschaftsgut hergestellt, es war ein voll abzugsfähiger Erhaltungsaufwand, keine Herstellungskosten. Bis 4.000 netto sind solche Kosten immer abzugsfähig.
(1)
Aufwendungen für die Erneuerung von bereits vorhandenen Teilen, Einrichtungen oder Anlagen sind regelmäßig >Erhaltungsaufwand.
Sowie Absatz 2.
Einkommensteuerrichtlinie zu § 21 (Vermietung):
http://www.steuerlinks.de/richtlinie/estr-2005/r21.1.html
Keinerlei Steuer- oder Rechtsberatung, nur Informationen.
DH.
Danke für die kompetente Antwort. Ich hatte zwischenzeitlich auch mit dem Finanzamt Kontakt. Und die Sachbearbeiterin meinte auch, daß ich das sofort als Werbungskosten ansetzen kann.