Einzug mit Handwerkern - ist eine Mietminderung angemessen?

3 Antworten

Selbstverständlich liegt hier ein erheblicher Mangel vor, der zur Mietminderung brechtigt. Die vertraggemäße Nutzung der W. ist eingeschränkt, deshalb ist lt. BGB die Miete automatisch gemindert. Ich sehe bei dieser Sachlage 50% der Bruttomiete als gerechtfertigt.

Ist es angemessen, für diesen einen Monat eine Mietminderung zu fordern?

Wann beginnt der Mietvertrag, das kann man hier nicht Deiner Frage nicht erkennen? Das ist entscheidend ob eine Mietminderung rechtens ist.

Bitte mit der Funktion Kommentieren unter meiner Antwort die Frage beantworten.

Eine ganze Monatsmiete?

Die Wohnung ist ja nicht unbewohnbar. Außerdem  nur so lange der Mangel besteht ist eine angemessene Mietminderung.

Zunächst würde ich einfach nochmal mal mit dem Vermieter reden und versuchen mit ihm eine Einigung zu finden.

LG

johnnymcmuff

JohnnyAtNight 
Beitragsersteller
 19.05.2016, 11:25

Hi,

Kurz:Der Mietbeginn ist zum 1.Juni, der Umbau soll bis zum 10.6. stattfinden. Wir gründen eine dreier WG. Es sind theoretisch nur zwei Zimmer bewohnbar. Dem Vermieter ist der Umstand der Gründung einer WG schon seit gut zwei Monaten bekannt. 

tl;dr:Es handelt sich um eine ehemalige 2 Raumwohnung, welche in eine drei Raumwohnung umgebaut werden sollte. Der damalige Zustand der Wohnung war wie folgt, zwei Schlafzimmer, eine Küche, ein Großes Bad. Das Bad sollte laut Planung in zwei Räume unterteilt werden, damit im neuen Raum die Küche unterkommt. Die ehemalige Küche sollte somit als drittes Schlafzimmer verfügbar gemacht werden. Es galt also drei Räume umzubauen.

Diese Baumaßnahme wurde im Vorfeld schon länger vom Vermieter geplant. Zur ersten Besichtigung im März wurde das erläutert und versichert dass jener Umbau unverzüglich beginnen würde. Wir sagten zu und Anfang April unterzeichneten wir die Mietverträge. Der Einzug wurde vom Vermieter auf den 1.6. festgelegt.

Der gestrige stand war, dass noch nichts in der Wohnung passierte. Somit sind momentan lediglich zwei der drei Zimmer bewohnbar. Wir benötigen drei Zimmer, da wir eine dreier WG gründen. Küche und Bad sind auch nicht(mehr) vorhanden. 

Es ist so, dass wir alle gekündigt haben und die Wohnung zum 1.6. brauchen, da wir keine Ausweichmöglichkeit mehr haben. 

Der zuständige Bauunternehmer kontaktierte mich und teilte mir den Zustand der Wohnung mit, nicht der Vermieter. Als ich darauf hin meine Ansprechpartner bei der Vermietung anrief, fiel der fast aus allen Wolken. Eine Lösung wurde angekratzt. Es hieß, dass es möglich wäre zum 1.6. das dritte Schlafzimmer verfügbar zu machen; wir das Bad einer Wohnung nutzen könnten die im Dachgeschoss liegt; eine Küche hätten wir nicht - also kein fließend Wasser. Wir wären auf 10 Tage Junkfood angewiesen. Problematischer ist, das wir bereits einen Handwerker beauftragt hatten der zusammen mit uns eine neue Küche direkt in die Wohnung montieren wird. Ohje. 

Wir zahlen für diese Wohnung fast 1000 euro im Monat. Da gibt es für mich keine Verhandlungsbasis! Schon gar nicht wenn ich 10 Tage auf einer Baustelle hausen muss. 



johnnymcmuff  19.05.2016, 15:08
@JohnnyAtNight

Wie schon geschrieben, redet mit dem Vermieter. Ansonsten kann man ab 1. 6. Schadenersatz fordern und die Miete mindern.

Wenn eine Person Ihren gemieteten Raum nicht nutzen kann, dann kann diese Person die Miete zu 100 % mindern.

Ja, könntest du.

Die Frage, die ich mir stellen würde, ob du gleich so einen derartigen Start mit deinem neuen Vermieter hinlegen möchtest?

Ich würde heute noch das Gespräch suchen und nach einem konstruktivem Vorschlag des Vermieters fragen. 

Evtl. kannst du so lange bei Familie/Freunden unterkommen und erstmal nur deine Möbel einräumen?

JohnnyAtNight 
Beitragsersteller
 18.05.2016, 14:00

Das war der Vorschlag des Vermieters.

Ich habe schon Rücksprache mit dem Vermieter und der Baufirma gehalten, wie gesagt, es wurde uns eingeräumt die Sanitäranlagen einer anderen Wohnung nutzen zu dürfen. Küche ausgenommen.

Das Problem ist, es sind drei Personen, die in diese Wohnung einziehen. Da ist es prekär alle unter zu bekommen.

Es gab sogar als Ausgleichsangebot eine Komplett andere Wohnung für den Zeitraum zu beziehen. 
Das haben wir aber ausgeschlagen. Da diese zu klein für 3 Personen wäre und nicht saniert ist. 

Fakt ist wir haben alle gekündigt und sind auf diese Wohnung angewiesen. Daher kam mir der Gedanke, eine Minderung zu fordern.