Vermieter hält sein Versprechen nicht! Renovierungsarbeiten - Was soll ich tun?

8 Antworten

Melde die Mängel schriftlich beim Vermieter mit einer Fristsetzung unter Androhung einer Mietminderung. Wie hoch die ist, erfährst Du beim Vermieterverein.

Balkon: er kann Dir nur den Balkon vermieten, der zur Wohnung gehört. Diesen hast Du ja sicher bei der Besichtigung gesehen. Steht im Mietvertrag "mit Überdachung" oder "mit Markise", hat der Vermieter auch hier nachzubessern.

Alles, was nicht schriftlich fixiert ist, hat keinen Bestand.

emilysn 
Beitragsersteller
 24.07.2015, 11:32

Der Balkon existiert noch nicht. Er wird jetzt erst neu angebracht. Daher konnte ich mich vorher nur auf seine Aussage stützen!

meini77  24.07.2015, 11:34
@emilysn

Wenn Du schriftlich hast, daß der Balkon 6 qm groß und überdacht sein wird, hast Du hier Anspruch auf eine Mietminderung, wenn dieser nun anders gebaut wird.

Wie hoch die Minderung ausfallen kann, dazu lässt Du Dich beim Mieterverein beraten.

anitari  24.07.2015, 11:18

Melde die Mängel schriftlich beim Vermieter mit einer Fristsetzung unter Androhung einer Mietminderung. 

Mängel sind es nur wenn bestimmte, vertraglich zugesicherte, Eigenschaften fehlen bzw. nicht so sind wie zugesichert.

meini77  24.07.2015, 11:32
@anitari

richtig - "Fenster dichten nicht richtig ab, Laminat löst sich vom Boden, kaputte Fliesen im Bad" und "Andere Mängel die mir auch per Email zugesichert wurden: - das die Fenster repariert werden (richtig schließen), das vorhandene Löcher in denen geschlossen werden, das das Laminat gegen Teppich getauscht wird, dass die verdreckten Fenster+ Bänke gereinigt werden, dass auf dem Laminatboden Flecke ausgebessert werden, das die zerstörten Fliesen repariert werden"

Mündliche Absprachen ohne Zeugen zählen gar nichts.

Bei solchen Angelegenheiten sollte man immer alles schriftlich fixieren, insbesondere, wenn es um Eigenschaften der Wohnung geht, für die Du ja bezahlst und die für Dich entscheidend waren, gerade diese Wohnung zu nehmen.

Ungeachtet dessen solltest Du Dich an den Mieterschutz wenden, denn in Deinem Falle scheint ja die Miete momentan mehr als unangemessen zu sein. Vielleicht kannst Du auf der Schiene eine Mietminderung durchdrücken. Das spart Dir Geld und setzt den Vermieter unter Zugzwang.

Grds. gilt nur das, was bei Besichtigung vorhanden oder und spätestens bei Mietvertragsschluss nachweislich (schriftlich) zugesichert ist :-O

Bei Angaben in Angeboten oder mündlichen Versprechungen kann sich der VM immer herausreden, das so nie vereinbart oder gemeint zu haben und die Schriftformklausel in seinem wie den meisten MV gäbe ihm da sogar recht  :-(

Dann stehen bei Mietbeginn vorhandene (!) "unerhebliche Mängel der Gebrauchstüchtigkeit" wie "Fenster dichten nicht richtig ab, Laminat löst sich vom Boden, kaputte Fliesen im Bad etc." einer renovierten (!) Übergaben nicht entgegen.

Meint: Ist ein "Überdachter (!) Balkon, 6 m²" nicht mietvertraglich ausdrücklich bestimmt, kannst du den nicht beanspruchen und wirst einen etwaig neugebautem mit halber Größe ohne Dach schlicht hinnehmen müssen.

Verdreckte Fensterbänke, Fensterrahmen mit Löchern, Bodenbelag mit Flecken usw. sind zwar unschön, aber eben bei Einzug akzeptiert worden. Da muss der VM garnichts, schon gar keinen Teppich ausrollen :-(

Scharfkantige Fliesen mit Verletzungsgefahr oder Bodenbelag mit Stolperkanten kann frau unter Fristsetzung von 14 Tagen schriftlich und zugangssicher (!) als Mangel behoben verlangen oder ankündigen, andernfalls in Ersatzvornahme Handwerker damit zu beauftragen und die Rechnung mit der übernächsten Mietzahlung zu verrechnen.

G imager761

Wenn er dir das schriftlich zugesichert hast, kannst du die Miete entsprechend kürzen. Würde ich aber nicht ohne vorherige Beratung beim MIeterbund machen.

Gerhart  24.07.2015, 12:41

Ohne Fristen der Beseitigung sind selbst genannte Mängel nicht geeignet eine Mietminderung ohne Komplikationen für den Mieter vorzunehmen. Der Vermieter kann sich sehr viel Zeit mit der Mangelbeseitigung lassen.

Einschreiben an den Vermieter: Aufzählung der Mängel + Ankündigung einer Mietkürzung von 30 % zum nächsten Ersten des Monats - dann muss er reagieren.

anitari  24.07.2015, 11:19

Vorsicht mit solchen Ratschlägen. Die können in die Hose gehen.

imager761  24.07.2015, 12:26

Ja, mit fristloser Kündigung, wenn einen MM Rückstand aufgelaufen ist.