Einwohnermeldeamt und Auskunftssperre?
Hallo, mir war schon klar, dass man beim Einwohnermeldeamt die Adresse einer Person bekommen kann. Ich las auch, dass man, sofern eine konkrete Gefahr besteht, auch eine Auskunftssperre beantragen kann. Ich dachte immer, dass z.B. Prominente dies beantragen können, oder wenn ich auf die YouTube-Startseite schaue, auch YouTuber, da ihre Abonnentenzahlen bis in die Millionen gehen. Auf Wikipedia steht, dass ein riskanter Beruf nicht ausreicht, um eine Auskunftssperre zu beantragen, erst wenn eine eine konkrete Gefahr besteht, kann man diese Auskunftssperre beantragen. Das wundert mich. Müsste also ein Prominenter dem Einwohnermeldeamt Beweise liefern, dass Gefahr besteht? Oder reicht die Tatsache, dass er eine Anhängerschaft von tausenden Menschen hat?
2 Antworten
Bei der Beantragung muss die Auskunftssperre begründet werden. Und das geht, wie du schon richtig sagst, bei einer konkreten Gefahr.
Das hat folgenden Hintergrund:
Bei vorliegen einer Auskunftssperre wird geprüft ob eine Gefahr für dich vorliegt wenn jemand deine Adresse haben will. Hat man die Auskunftssperre z.B. wegen hauslicher Gewalt eingetragen, kann sehr schnell erkannt werden, wenn der gewalttätige Exmann die Anschrift haben will bzw. Exfrau.
Die Einrichtung einer vorsorglichen Auskunftssperre gegen mögliche nicht konkretisierte Gefahren ist nicht möglich.
Recht aktuell ist der Grünen Politiker Cem Özdemir. Nach Beleidigungen und Bedrohungen riet ihm die Polizei dazu, den Wohnsitz zu wechseln und eine solche Auskunftssperre zu beantragen. Also nur ein paar Groupies reichen da nicht aus