Außenspiegel einklappen erlaubt?
Hallo,
wollte mal fragen ob ihr wisst, ob es erlaubt ist, den rechten (oder linken) Außenspiegel einzuklappen und damit am Verkehr teilzunehmen. Konkret geht es darum, dass bei vielen Baustellen links nur bis 2 Meter breite gefahren werden darf. Ausgeklappt bin ich breiter, mit einem eingeklappten bin ich schmäler. Nur ist das erlaubt?
Natürlich ist es sehr riskant, auf einen Spiegel zu verzichten, es geht hier wohl doch eher um eine "Grundsatz-Frage"....
Vielen Dank für eure Antworten!
11 Antworten
Nun, ich möchte mal sehen, ob Du mit einer Breite von zwei Metern überhaupt ein Auto findest, in dem Du sitzen kannst - außer es gibt ein speziell angefertigtes Auto extra für Dich... :-)
Vermutlich bist nicht Du breit, sondern Dein Auto. Und grundsätzlich müssen technische und optische Einrichtungen am Fahrzeug auch benutzbar sein. Wenn Du also an einer konkreten Engstelle mit eingeklappten Spiegeln (freilich entsprechend langsam) durchfahren kannst und nur für die Durchfahrt der Engstelle einen oder beide Spiegel einklappst, wird keiner etwas sagen. wenn Du jedoch permanent mit eingeklappten Spiegeln fährst, wird Dich sicherlich irgendwann die Polizei aufhalten.
den linken Außenspiegel darfst Du nicht einklappen. Du sollst ja mit dem rückwärts blicken können. Den rechten Außenspiegel kannst Du einklappen, wenn Deine Sicht nach hinten durch den Fahrzeug-Innenspiegel möglich ist. Dieser darf aber nicht durch Gegenstände(hohe Ladung) verbaut sein. Übrigens früher hatten die Fahrzeuge gar keinen rechten Außenspiegel, nur Kombi's wegen dem Transport von Gegenständen im Innenraum.
... so ist es!
Soweit im Gesetz von "Spiegeln" die Rede ist, beschränkt sich dies zunächst auf den linken und den Mittelspiegel. Ist kein Mittelspiegel bei PKW vorhanden, ist auch der rechten Spiegel als 2. Rücksitspiegel zwingend - z.B. beim Anhängerbetrieb, wenn die Sicht durch den Mittelspiegel eingeschränkt wird.
Der rechte Spiegel bei Fahrzeugen ist Sonderausstattung, inzwischen aber bei allen Fahrzeugen serienmäßig vorhanden. Sinnvoll ist es alle Spiegel beim Fahren auch einsehbar zu halten.
Nein ist nicht erlaubt während der Fahrt. Sieh StVZO § 56
Was soll der Quatsch? Ist doch klar, und hat nichts mit der Frage zu tun, ob man die Spiegel während der Fahrt einklappen darf. Das darf man eben nicht. Man muss mindestens zwei Spiegel haben, lies doch selber den Gesetzestext, falls Du lesen kannst.
Mit Unverschämtheiten machst Du Dich nicht beliebt...
Soweit im Gesetz von "Spiegeln" die Rede ist, beschränkt sich dies zunächst auf den linken und den Mittelspiegel. Ist kein Mittelspiegel bei PKW vorhanden, ist auch der rechten Spiegel als 2. Rücksitspiegel zwingend - z.B. beim Anhängerbetrieb, wenn die Sicht durch den Mittelspiegel eingeschränkt wird.