Verschiedene Einwohnermeldeämter, haben die alle Informationen?
Hallo,
wenn ich 4 Wohnungen in 4 verschiedenen Städten habe und jeweils in den EInwohnermeldeämter mich anmelde, weiß das eine amt von den wohnungen der anderen städte bescheid? Bzw wird die information zentral für alle beamten gespeichert oder gibt es weitere amtsstellen die diese information abspeichern, sodass irgendwo irgendjemand einsehen kann, wieviele wohnungen ich ingesamt habe und wo die sich befinden.
bei anmeldung von weiteren wohnungen muss man ja nur angeben ob die anzumeldene wohnung die hauptwohnung oder zwweitwohnung ist. Dritt und viertwohnungen gehören auch zu zweitwohnung, hat jemand gemeint.
Also wissen die von allen bescheid oder nicht? Die antwort darauf würde mich zur nächsten frage führen, aber alles der reihe nach^^
6 Antworten
Jeder der 4 Meldeämter kennt alle deine gemeldeten Wohnungen. An deinem Hauptwohnsitz weiß man, wo deine 3 Nebenwohnungen sind, und bei den Behörden der Nebenwohnungen weiß man, wo dein Hauptwohnsitz, und die anderen beiden Nebenwohnsitze sind.
Bzw wird die information zentral für alle beamten gespeichert oder gibt es weitere amtsstellen die diese information abspeichern, sodass irgendwo irgendjemand einsehen kann, wieviele wohnungen ich ingesamt habe und wo die sich befinden.
Innerhalb der Verwaltungseinheit kann jedes Amt deine Daten abfragen, wenn es zur Aufgabenerfüllung notwendig ist.
Beispiel: Du musst an einem Wohnsitz Zweitwohnsitzsteuer zahlen. Da ein Anschreiben aus irgendeinem Grund nicht angekommen ist darf die Steuerabteilung wissen, wo deine anderen Wohnsitze sind, um ggf. dort Post zuzustellen.
Und wie ist deine nächste Frage?
Meldest Du Dich bei Amt A an wird Amt B (wo Du vorher gelebt hast) davon unterrichtet.
So ergibt sich quasi eine Kette anhand derer deine Wohnungshistorie nachvollzogen werden kann.
Sind alle untereinander vernetzt..
wenn ich 4 Wohnungen in 4 verschiedenen Städten habe und jeweils in den EInwohnermeldeämter mich anmelde
Du möchtest in vier verschiedenen Wohnungen deinen Erstwohnsitz anmelden? Das kannst du vergessen. Die Daten werden untereinander abgeglichen.
Wenn du in Wohnung A deinen Erstwohnsitz anmeldest, wird automatisch dein Erstwohnsitz in Wohnung B abgemeldet.
Zweitwohnsitze kannst du anmelden, so viele du willst. Musst dann eben ggf. Zweitwohnsitzsteuer zahlen, je nach Bundesland/Kommune.
Rein hyptotethisch möchte ich einen hauptwohnsitz in der einen stadt und 3 weitere nebenwohnungen in 3 anderen städten.
Drei Zweitwohnsitze anzumelden, ist möglich. Du kannst so viele Neben(Zweit-)Wohnsitze anmelden, wie du möchtest.
Die antwort darauf würde mich zur nächsten frage führen
Um welche Frage geht es dir denn eigentlich?
Alle Zweitwohnungen sind zusätzlich beimAmt der Hauptwohnung bekannt und ferner beim Finanzamt, da ja für Zweitwohnungen Steuern zu zahlen sind.
Muss der Vermieter auch irgendeinem amt melden, dass ich als Person in der wohnung eingezogen bin? Bzw wenn ich es nicht melde, bekommt es das Amt heraus, dass ich 3 weitere Wohnungen habe, diese aber nicht anmgemeldet habe?
Das Finanzamt sicher!
Muss der Vermieter auch irgendeinem amt melden, dass ich als Person in der wohnung eingezogen bin?
Das ist nicht Aufgabe des Vermieters, nein. Er wird aber in seiner Steuererklärung angeben, dass er Mieteinkünfte aus dieser Wohnung bezieht.
Und wenn das Finanzamt neugierig ist, wird es mal beim Einwohnermeldeamt nachschauen, wer in dieser Wohnung denn so angemeldet ist. Und wenn dort rauskommt "niemand", kannst du davon ausgehen, dass das Finanzamt entsprechend nachforscht.
dass ich 3 weitere Wohnungen habe, diese aber nicht anmgemeldet habe?
Was meinst du mit "Wohnungen haben" - besitzt du die Wohnungen, oder hast du sie nur gemietet?
Falls letzteres: Um einen Mietvertrag zu unterschreiben, musst du - zumindest zeitweise im Jahr - in dieser Wohnung wohnen. Und entsprechend deinen (Zweit-)wohnsitz anmelden.
Eine Untervermietung ist im Übrigen genehmigungspflichtig durch den Vermieter.
Falls du vorhast, die Wohnungen unterzuvermieten: Das geht nur, wenn du selbst auch in der Wohnung wohnst.
Eine Untervermietung, ohne dass du selbst in der Wohnung wohnst, ist keine "Untervermietung" sondern eine illegale Weitervermietung, und ein Grund für eine fristlose Kündigung.
okay, danke