Wie verhält sich das mit der Gez bei Ummeldung?
Mein aktueller Mietvertrag wurde zum 01.05.2019 von mir gekündigt. Nun habe ich aber die neue Wohnung bereits ab 01.04.2019 gemietet und werde auch ab diesem Zeitpunkt dort wohnen. Ich habe nun der Gez die neue Adresse zum 01.04 mitgeteilt, ist ja auch korrekt wird mir der neue Vermieter bescheinigen.
Wie verhält es sich mit dem Monat April, doppelt entrichtet werden muss er ja hinsichtlich der gez nach dem Urteil des bvg nicht.
Aber was ist nun sinnvoll? Einfach nichts machen und zum 01.04 ummelden? Oder geht da das Theater mit erst und zweitwohnung wegen einem Monat los?
5 Antworten
Da du tatsächlich ab April in der neuen Wohnung wohnst, meldest du dich zu diesem Termin sowohl beim Meldeamt als auch beim Beitragsservice um. Beide Behörden stellen nur auf das tatsächliche Wohnen ab, auf den noch bestehenden Mietvertrag für die alte Wohnung kommt es nicht an.
Wenn Du Deinen Wohnsitz zum 01.04. an der alten Adresse abmeldest und an der neuen anmeldest dürfte das keine Probleme geben. Die Tatsache dass der alte Mietvertrag noch 1 Monat über die Abmeldung hinaus läuft, dürfte in diesem Zusammenhang unerheblich sein. Versuch doch einen Nachmieter für die alte Wohnung zum 01.04. zu bekommen, dann sparst Du ggf. auch noch 1mal Miete.
Ist leider nicht so einfach, das wäre ja eine untervermietung, hier müsste der Vermieter zustimmen.
Das wäre keine Untervermietung. Das wäre, dass Dich der Vermieter einen Monat eher aus dem Mietvertrag entlässt und den neuen Mieter schon zum 01.04. einziehen lässt. Zustimmen muss der Vermieter natürlich trotzdem, aber warum sollte er nicht, wenn Du ihm einen vernünftigen Mieter präsentierst?!
Das heißt ich muss bei Einwohnermeldeamt die neue Wohnung als erstwohnung und die alte noch für einen als zweit Wohnung angeben?
Nein, Du musst die alte Wohnung nicht als Zweitwohnung angebeben, wenn Du sie nicht als solche nutzt. Wie gesagt: Der noch laufende Mietvertrag ist diesbezüglich egal.
Bzw. Du musst die Wohnung halt zum 01.04. geräumt haben. Zur allergrößten Not kannst Du ja mit dem Vermieter absprechen, dass er Dich zum 01.04. aus dem MV lässt und Du ihm die "letzte Miete" nicht als Miete zahlst, sondern als sonstwas...
Und was ist mit dem Absatz, den Halbrecht weiter unten erwähnt?
Das mit dem "darf kein Mietvertrag bestehen" halte ich für rechtlich nicht haltbar, wenn der Mieter sich direkt in einer neuen Wohnung alleine anmeldet und die alte Wohnung geräumt ist. Aber gut - ich bin natürlich nicht der BGH ;) Aber davon abgesehen habe ich ja ergänzt, dass Du Dich zur Not mit dem Vermieter einigen kannst, dass er Dich offiziell zum 01.04. aus dem Mietvertrag entlässt und Du ihm die letzte Miete unter der Hand gibst. Dann gibt es keinen "Doppelmonat"
Die GEZ , die es nicht mehr gibt , interessiert nur ,daß die Wohnung nicht leer ist . Und für diese nicht-leere Wohnung muß gezahlt werden. Genauso wie man Miete bei ungünstigen Umzugsterminen doppelt oder mehrfach zahlen muss.
und Der Beitragsservice, wie er jetzt heißt, geht nach Schema F strikt vor . Da für beide Wohnungen ein Mietvertrag vorliegt, muß jemand zahlen.
Naja so einfach ist das nicht, das Bundesverfassungsgericht hat erst kürzlich entschieden, dass ein für eine Haupt und eine nebenwohnung zu entrichtender Beitrag ein unsachgemäße benachteiligung des Mieters darstellt. Das war vielleicht davor so.
Ich gebe die neue Wohnung als erstwohnung an und die alte als Zweitwohnung und dann dan hat sich das mit dem doppeltem beitrag hoffentlich
Wenn du einfach von eine Wohnung in eine andere ziehst musst du keine Nebenwohnung melden. Weder das Meldeamt, noch den Beitragservice interessiert es wie lange dein Mietvertrag noch läuft.
Beide stützen sich nur auf das tatsächliche beziehen einer Wohnung. Gezahlt wird nur für beim Meldeamt gemeldete Adressen.
Der Beitragsservice erhält die Daten zu deiner Ummeldung automatisch von den Meldeämtern.
Meldest du dich also zum 01.04.2019 um, weiß das der Beitragsservice und berechnet nicht doppelt.
Du bezahlst den Rundfunkbeitrag ausschließlich für die Wohnung, welch Du bewohnst.
Einen Beitrag "für eine Zweitwohnung" gibt es nicht (mehr).
https://www.finanztip.de/blog/rundfunkgebuehren-gericht-kippt-zahlpflicht-fuer-zweitwohnung/
Genau. Zweitwohnungen sind nicht mehr gebührenpflichtig. D. h. einfach beim Meldamt ummelden und zeitgleich den Formularservice des Beitragsservices nutzen. Siehe:
Also muss ich in dem Fall garnicht aktiv werden und mich einfach zum 01.04 ummelden? Ist es nicht so das der Beitragsservice dann für den Monat April trotzdem von jemandem die zwangsabgabe haben möchte (bezogen auf die alte Wohnung) ?
Mit der Ummeldung beim Einwohnermeldeamt gibst Du die neue Wohnung als einzige Wohnung an und alles andere interessiert niemanden.
Ist leider nicht so einfach, das wäre ja eine untervermietung, hier müsste der Vermieter zustimmen.
Das heißt ich muss bei Einwohnermeldeamt die neue Wohnung als erstwohnung und die alte noch für einen als zweit Wohnung angeben?