Ein Name im Grundbuch nachträglich eintragen

3 Antworten

Nur wer im Grundbuch steht, ist auch Eigentümer. Du stehst nicht im Grundbuch und bist deshalb kein Eigentümer. Entweder Deine Lebensgefährtin macht Dich zum Eigentümer, indem sie Dir die ideelle Hälfte der Wohnung verkauft oder schenkt, oder sie erteilt Dir eine Vollmacht, dass Du sie als Eigentümerin vertreten darfst. Dadurch bekommt ihr zusammen in der Eigentümerversammlung aber nicht mehr Stimmrecht, es darf nur einer von beiden stimmen bzw. teilnehmen.

patigan 
Beitragsersteller
 01.06.2012, 13:16

Ja, vielen an Euch, aber ein Eintrag im Grundbuch wollen wir haben denn eine Vollmacht muss IMMER neu erteilt werden. Der Eintrag ist für immer da ! Das ist doch möglich ? oder ?

adelaide196970  26.12.2019, 20:14
@patigan

ja aber nur wenn Schenkung und das kostet Schenkungssteuer und sie ist die Hälfte der Wohnung los.

Offensichtlich hat sie die Wohnung gekauft, sonst stündest du auch im Grundbuch.

Sie könnte dir die Hälfte schenken, das kostet aber Schenkungssteuer.

wie teuer kämen die Notarkosten sowie die Änderung selbst

Das beantwortet das nächste Notariat.

Ja Vielen an Euch, aber ein Eintrag im Grundbuch wollen wir haben denn eine Vollmacht muss IMMER neu erteilt werden. Der EIntrag ist für ein für allemal ! Das ist doch möglich ? oder ?