Einstellungsbetrug Bundeswehr
Folgender Sachverhalt : Person A wurde 2007 mal mit einem Strafbefehl belegt wegen Betruges zu 95 Tagessätzen a 15 Euro. 2014 bewarb sich Person A bei der Bundeswehr. Im Rahmen des Bewerbungsbogens gab Person A diese Vorstrafe nicht an da es ja im Privaten und im Behördenführungszeugnis schon getilgt wurde. Da stand die Frage ob Person A mal rechtskräftig verurteilt wurde. Daraufhin rief Person A bei einem Anwalt an und fragte ob dieser Strafbefehl schon getilgt wurde dieser Antwortete mit ja. drüber stand die Belehrung das Verurteilungen die im BZRG als getilgt oder Tilgungsreif sind nicht zu offenbaren sind. Daraufhin verneinte Person A die frage ob er mal rechtskräftig verurteilt wurde. Was er zu diesem Zeitpunkt noch nicht wusste bzw Person A dachte das das Behördenführungszeugnis das BZRG sei. Person A gab auch im Bewerbungsverfahren einen Führerschein Entzug im Jahre 2012 an. Daraufhin musste Person A eineErklärung unterschreiben das der Rechtsberater einsicht bei der Staatsanwaltschaft nehmen muss in alle Straf / Ermittlungsakten die jemals im zusammenhang mit Person A entstanden sind. Person A dachte sich dann sollte der damalige Strafbefehl doch noch eine Relevanz haben wird das der Rechtsberater schon feststellen bei der Überprüfung Person A unterschrieb die Erklärung und machte sich dann weiter keine gedanken. Der Rechtsberater gab dann sein okay und Person A wurde dann zum 1.7 in die Bundeswehr eingestellt. Ca 8 wochen später stellte Person A fest das das BZRG und das Behördenführungszeugnis etwas völlig anderes ist und ganz andre Tilgungsfristen gelten . Person A beantrage daraufhin eine Einsichtnahme des BZRG sah diesen Auszug beim Amtsgericht ein und stellte den noch bestehenden Eintrag fest. Person A meldete dies umgehend seinem KP Chef dieser sagte das würde schon passen es sei ja vorher alles überprüft worden. Person A meldete es dann noch unverzüglich freiwillig und ohne Grund dem Rechtsberater der Bundeswehr eben deswegen um zu unterstreichen das Person A nicht vorsätzlich oder wissentlich gehandelt hat. Dieser will nun überprüfen und ggf ein Ermittlungsverfahren wegen Einstellungsbetrug einleiten. Was kann Nun passieren ?? Ist es überhaupt Betrug da sich Person A dahingehend geirrt hat ??
6 Antworten
Auch hier kommt es auf die angestrebte Verwendung an. Die BW hat wesentlich bessere Möglichkeiten als andere AG sich informationen zu verschaffen. Denn Die BW ist Teil des Staates.
Wenn der Bewerber für Tätigkeiten der Sicherheitsstufen 2 oder höher eingestellt wurde, dann kann er vermutlich seine Karriere abhaken.
Zusätzlich gilt auch bei der BW: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Lediglich der nicht nachweisbare Vorsatz ist hier als "mildernder Umstand zu werten.
Eine Strafbarkeit ist hier nicht erkennbar. Dafür wäre zumindest bedingter Vorsatz erforderlich, der hier nicht erkennbar ist. Ich sehe hier deshalb kein Problem.
mit 95 Tagessätzen ist man ganz klar vorbestraft..... egal ob es bezahlt wurde, oder eben nicht !
eben nicht ... bei "Behördenzeugnissen" steht mehr drin, als in Zeugnissen für Private ...
Ich musste vor der Einstellung ein Behördenführungszeugnis vorlegen der Belegart "O" also das große. Und darin befanden sich keine Einträge mehr weil es darin schon getilgt wurde
Also ich sehe keinen Vorsatz bei Person A.
Vielen Dank, für Ihre Einschätzung.
nur dass diese Einschätzung völlig irrelevant ist ... es kommt darauf an wie das der Staatsanwalt und der Richter sehen ....
Dieser will nun überprüfen und ggf ein Ermittlungsverfahren wegen Einstellungsbetrug einleiten. Was kann Nun passieren ?? Ist es überhaupt Betrug da sich Person A dahingehend geirrt hat ??
Es wird geprüft, ob Strafanzeige wegen des Verdachts des Betrugs erstattet wird ... das heißt der Vorgang an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet ....
Die rechtliche Prüfung niommt dann der Staatsanwalt vor, Du bekommst eine Anhörung und hast die Möglichekit in dem Verfahren Stellung zu nehmen ... am besten per Anwalt (rate ich mal)
die Frage heißt:
"Sind Sie in einem Strafverfahren rechtskräftig verurteilt worden oder mit einer anderen Maßnahme (z.B. Strafbefehl) belegt worden?".
warum kann man darauf nicht wahrheitsgemäß antworten .... ja war so - Jugendsünde - etc. dann hat der öffentliche Arbeitgeber die Vhance zu prüfen, ob er trotzdem einstellt ...
siehe auch hier:
http://www.bundeswehr-community.info/index.php?page=Thread&threadID=9890
PS:
die Frage heißt nicht (!): "sind sie vorbestraft", sondern sind die schon mal (strafrechtlich) verurteilt worden ..
.... genau das ist der Unterschied ...
Dann widerspricht sich aber diese Frage mit der Belehrung die über der Frage steht ! Wenn zb jetzt jemand verurteilt wurde diese Strafe aber schon getilgt wurde ist sie ja gelöscht und taucht nirgends mehr auf.. soll man dann trotzdem "ja" ankreuzen zumal in der Belehrung steht das getilgte bzw Tilgungsreife Vorstrafen nicht (und das nicht is auch unterstrichen) zu offenbaren sind.
nur dass die Fristen bei dem Führungszeugnis "0" für den öffentlichen Dienst länger sind ...
das kann man jezt drehen und wenden wie man will, es war noch nicht gelöscht und war damit anzugeben ....
Im Führungszeugnis der Belegart O war es auch schon getilgt weil ich für die Einstellung ein Behördenführungszeugnis der Belegart O vorlegen musste !
Deswegen gelten genauso Tilgungsfristen