Einstellungsbetrug Bundeswehr

6 Antworten

Auch hier kommt es auf die angestrebte Verwendung an. Die BW hat wesentlich bessere Möglichkeiten als andere AG sich informationen zu verschaffen. Denn Die BW ist Teil des Staates.

Wenn der Bewerber für Tätigkeiten der Sicherheitsstufen 2 oder höher eingestellt wurde, dann kann er vermutlich seine Karriere abhaken.

Zusätzlich gilt auch bei der BW: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Lediglich der nicht nachweisbare Vorsatz ist hier als "mildernder Umstand zu werten.

Eine Strafbarkeit ist hier nicht erkennbar. Dafür wäre zumindest bedingter Vorsatz erforderlich, der hier nicht erkennbar ist. Ich sehe hier deshalb kein Problem.

mit 95 Tagessätzen ist man ganz klar vorbestraft..... egal ob es bezahlt wurde, oder eben nicht !

Thomas1511 
Beitragsersteller
 19.12.2014, 17:18

Deswegen gelten genauso Tilgungsfristen

frodobeutlin100  20.12.2014, 09:56
@Thomas1511

eben nicht ... bei "Behördenzeugnissen" steht mehr drin, als in Zeugnissen für Private ...

Thomas1511 
Beitragsersteller
 20.12.2014, 12:34
@frodobeutlin100

Ich musste vor der Einstellung ein Behördenführungszeugnis vorlegen der Belegart "O" also das große. Und darin befanden sich keine Einträge mehr weil es darin schon getilgt wurde

Also ich sehe keinen Vorsatz bei Person A.

Thomas1511 
Beitragsersteller
 19.12.2014, 17:20

Vielen Dank, für Ihre Einschätzung.

frodobeutlin100  20.12.2014, 09:56
@Thomas1511

nur dass diese Einschätzung völlig irrelevant ist ... es kommt darauf an wie das der Staatsanwalt und der Richter sehen ....

Dieser will nun überprüfen und ggf ein Ermittlungsverfahren wegen Einstellungsbetrug einleiten. Was kann Nun passieren ?? Ist es überhaupt Betrug da sich Person A dahingehend geirrt hat ??


Es wird geprüft, ob Strafanzeige wegen des Verdachts des Betrugs erstattet wird ... das heißt der Vorgang an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet ....

Die rechtliche Prüfung niommt dann der Staatsanwalt vor, Du bekommst eine Anhörung und hast die Möglichekit in dem Verfahren Stellung zu nehmen ... am besten per Anwalt (rate ich mal)

die Frage heißt:

"Sind Sie in einem Strafverfahren rechtskräftig verurteilt worden oder mit einer anderen Maßnahme (z.B. Strafbefehl) belegt worden?".

warum kann man darauf nicht wahrheitsgemäß antworten .... ja war so - Jugendsünde - etc. dann hat der öffentliche Arbeitgeber die Vhance zu prüfen, ob er trotzdem einstellt ...

siehe auch hier:

http://www.bundeswehr-community.info/index.php?page=Thread&threadID=9890

frodobeutlin100  20.12.2014, 10:09

PS:

die Frage heißt nicht (!): "sind sie vorbestraft", sondern sind die schon mal (strafrechtlich) verurteilt worden ..

.... genau das ist der Unterschied ...

Thomas1511 
Beitragsersteller
 20.12.2014, 10:45
@frodobeutlin100

Dann widerspricht sich aber diese Frage mit der Belehrung die über der Frage steht ! Wenn zb jetzt jemand verurteilt wurde diese Strafe aber schon getilgt wurde ist sie ja gelöscht und taucht nirgends mehr auf.. soll man dann trotzdem "ja" ankreuzen zumal in der Belehrung steht das getilgte bzw Tilgungsreife Vorstrafen nicht (und das nicht is auch unterstrichen) zu offenbaren sind.

frodobeutlin100  20.12.2014, 10:51
@Thomas1511

nur dass die Fristen bei dem Führungszeugnis "0" für den öffentlichen Dienst länger sind ...

das kann man jezt drehen und wenden wie man will, es war noch nicht gelöscht und war damit anzugeben ....

Thomas1511 
Beitragsersteller
 20.12.2014, 11:55
@frodobeutlin100

Im Führungszeugnis der Belegart O war es auch schon getilgt weil ich für die Einstellung ein Behördenführungszeugnis der Belegart O vorlegen musste !