Bundeswehr mit Verurteilung?
Hallo Liebe Leute,
ich spiele mit dem Gedanken mich bei der Bundeswehr als Seiteneinsteiger mit Master Hochschulabschluss für eine Ausbildung zum Offizier zu bewerben.
Das Problem bei mir besteht leider darin, dass ich vor 4 Jahren zu einer Geldstrafe von 450€ nach §242 verurteilt wurde und das im BZRG einen Eintrag zur Folge hatte.
Es war damals eine dumme Entscheidung in einer Ausnahmesituation für die ich auch gerade stehe und auch einiges daraus gelernt habe.
Meine Frage besteht nun darin, ob ich mich nun jetzt schon bewerben kann oder besser noch ein Jahr warten sollte, bis der Eintrag getilgt bzw. tilgungsreif ist.
Ich habe die Befürchtung, dass die Bewerbung deswegen abgelehnt wird und ich eine Einstellungssperre bekommen kann.
Hat diesbezüglich jemand schon Erfahrungen gemacht und kann mir da Auskunft geben.
Viele Grüße
4 Antworten
Das lässt sich kaum einschätzen, und auch ein Karriereberater wird dazu nichts sagen können, denn es wird eine Einzelfallprüfung geben.
Was auf jeden Fall für dich spricht, ist der Umstand, dass die BW Master Informatik dringendst sucht und braucht. Die Höhe der Geldstrafe spricht auch dafür, dass der Fall nicht ganz so schlimm war und wohl keine besondere kriminelle Energie erkennen lässt. Aber das wird sich aus der Akteneinsicht ergeben, zu der du die Zustimmung geben musst.
Zusätzlich könnte das entscheidend gemildert werden, wenn du erkennen lässt, dass du das selber als Fehler siehst, nicht herunterspielen möchtest und daraus gelernt hast. Dann kann es evtl. sogar als Plus gewertet werden.
Bei meinem Einstellungsverfahren kam die Sprache darauf, wie ich denn zu einer 6 im Zeugnis für Latein käme. Darauf antwortete ich, dass ich da selber Schuld dran hätte, weil ich schlichtweg zu faul war, um Vokabeln zu lernen. Der Psychologe meinte dann, das sei wenigsten eine ehrliche Antwort und zeige die Fähigkeit zur Selbstkritik. Damit war das Thema durch. Mir wurde dann sogar die Zusage zum Berufsoffizier erteilt, was nur wenige bekommen.
Du könntest z.B. auch argumentieren, dass du ausdrücklich nicht noch 1 Jahr warten wolltest, sondern bereit bist, dich diesem Problem zu stellen.
Daher vermute ich mal stark, dass wenn du dich sonst als geeignet für den Offizierberuf im Einstellungsverfahren zeigst, und im Hinblick auf den großen Bedarf der BW an Informatikern, es eine gute Chance geben könnte, dass du genommen wirst. Ist aber alles nur Vermutung.
Ob du die Vorstrafe eventuell auch angeben musst, selbst wenn sie schon gestrichen ist, weiß ich allerdings nicht.
Vielen Dank für die Hinweise. Ich werde es dann einfach mal probieren und auf das Beste hoffen. Zumindest habe ich keine 6 in Latein ;)
Mit einer Vorstrafe wird da nix daraus werden.
Ich weiß es nicht, aber ich kenne keinen Offizier, der mit einer Vorstrafe zur Laufbahn zugelassen wurde. Und ich kenne einige.
Man kann davon ausgehen, dass alles, was zu einer Degradierung oder Entlassung aus dem Dienstverhältnis führen würde, auch eine Einstellung verhindern würde. Wenn du also die Wahl hast, warte mit deiner Bewerbung, bis dein BZRG wieder sauber ist.
Aber nochmal: Ich weiß es nicht, alles von mir sind Annahmen und Schlussfolgerungen.
Dazu: "Solltest du bereits rechtskräftig verurteilt worden sein, wirst du dies bei den Bewerbungsunterlagen bzw. spätestens im Laufe des Einstellungstest mitteilen müssen. Die Rechtsabteilung der Bundeswehr wird im Einzelfall prüfen ob du mit Vorstrafe zur Bundeswehr kannst. Du musst der Rechtsabteilung der Bundeswehr Akteneinsicht in das Ermittlungsverfahren gewähren, worauf hin diese im Einzelfall entscheidet. Im Rahmen deiner Bewerbungsunterlagen musst du eine Einverständniserklärung abgeben. Die Bundeswehr hat somit Zugriff auf Einträge im Bundeszentralregister. Es obliegt somit der Rechtsabteilung der Bundeswehr zu entscheiden, ob du trotz einer begangenen Straftat geeignet bist in der Bundeswehr zu dienen."
Quelle: http://bundeswehreinstellungstest-karriere.de/mit-vorstrafen-zur-bundeswehr/
Nur zum Verständnis - du hast den Master schon?
So oder so hat die Bundeswehr Probleme, gewisse Bevölkerungsschichten und Bildungsniveaus anzuwerben, das kann dir zum Vorteil gereichen.
Ich würde um eine vertrauliches Gespräch mit der Karriereberatung der Bundeswehr bitten.
Du musst dich hier weder erklären noch entschuldigen.
Es geht nur um die Einordnung der verhältnismäßigen Dringlichkeit der Verurteilung.
So würde zum Beispiel kaum jemand in der Privatwirtschaft das beachten, solange du nicht mit Finanztransationen zu tun hast.
Ich kennen jedoch die Maßstäbe der BW nicht, daher der HInweis, das einfach ganz offen mit der Karriereberatung zu besprechen.
Ja einen Master in Informatik. Es ist halt der einzige Schandfleck in der Bewerbung. Es war damals eine Ausnahmesituation in finanzieller Sicht und ich hatte einfach keine Lust mehr Reis mit Ketchup zu essen. Es ist nun mal passiert und ich kann es nicht ändern.