Darf ich ein Gerichtsurteil an Dritte weitergeben?

7 Antworten

Auch wenn der Prozess öffentlich war, ist die mündliche Urteilsbegründung niemals identisch mit der schriftlichen. Da können Dinge drinstehen, die das Gericht absichtlich in der mündlichen Urteilsbegründung aussen vor gelassen hat. Eine Weitergabe eines solchen Urteils dürfte nur zulässig sein, wenn es in diesem Urteil um dich ging. Etwas anderes ist es, wenn du aus dem Internet pp. veröffentlichte Urteile ausdruckst und weitergibst. Diese Urteile sind zuvor anonymisert worden und damit für jedermann zugänglich (im Internet, in Bibliotheken pp.). Auch bei Tollhaus1 gehe ich davon aus, dass es sich dabei um ein Urteil handelt, welches ihn selbst betrifft.

puxel 
Beitragsersteller
 04.11.2008, 20:39

es geht um ein Urteil in einer Strafsache. Die Familie des Verurteilten behauptet, die Verurteilung ist nur aufgrund von Lügen der Hauptbelastungszeugin zustande gekommen. Im Urteil selbst sind jedoch verschiedene Punkte angegeben, warum keine Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Zeugin bestehen, z. B. durch psychologisches Sachverständigengutachten.

Rolfe  04.11.2008, 22:34
@puxel

Da wäre ich mit der Verbreitung trotzdem vorsichtig. Auch dann, wenn ein rechtskräftiges Urteil als sog. Wahrheitsbeweis gilt. Das gibt ein ewiges Hin und Her und nur Ärger. Ich warne regelrecht davor, das Urteil zu verbreiten - die Urteilsbegründung kann über Jahrzehnte hinweg Übel zwischen allen Beteiligten und Familien hervorrufen. Das Ganze verselbständigt sich dann irgendwann - und später spielt es gar keine Rolle mehr, was eigentlich im Urteil steht. Gerade solche psychologischen Glaubwürdigkeitsgutachten sind immer nur Momentaufnahmen, auf die aber das Gericht angewiesen ist. Ich kann nur vor einer Verbreitung warnen - das schafft nur böses Blut.

Ja,das kannst Du, ich habe auch so ein rechtskräftiges Urteil und das darf jeder lesen! Habe extra meinen Anwalt gefragt!

ja, kannst du. verhandlungen sind ja in der regel auch öffentlich, und das urteil "im namen des volkes" (naja!) so dass ja jeder auch in der verhandlung das urteil mitbekommt.

puxel 
Beitragsersteller
 04.11.2008, 18:34

danke, ja dieses Urteil war wirklich "im Namen des Volkes"!

Sowohl Gerichtsprozesse als auch Urteile sind im allgemeinen oeffentlich. Bis auf wenige Ausnahmen, wo der Prozess nicht oeffentlich stattfindet, aber das Urteil spaeter ist oeffentlich.

Es heisst doch "Im Namen des Volkes". Die meisten Verhandlungen sind öffentlich (ausser beim Jugendgericht und bei Scheidungen oder es sprechen andere Gründe dagegen) also können die Urteile auch öffentlich gemacht werden.