Einspruch gegen Bußgeldbescheid einlegen nachdem Zeugenfragebogen abgegeben wurde?
Hallo,
bin vor kurzem geblitzt worden. Das Auto ist auf meinen Vater angemeldet, weshalb er vor ein paar Tagen die Zeugenbefragung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit bekommen hat.
Ich weiß zwar, dass er vom Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch machen kann, da ich eine Angehörige bin. Bin mir allerdings nicht sicher, ob das ratsam ist, da ja die Polizei dann ja oft zur weiteren Ermittlung Hausbesuche macht oder dem Fahrzeughalter die Führung eines Fahrtenbuch auferlegt werden kann.
Zur weiteren Erklärung und zur eigentlichen Frage:
Das Blitzerfoto ist total unscharf. Wenn mein Vater im Fragebogen nun angibt, dass ich die Fahrzeugführerin war und ich anschließend den Bußgeldbescheid bekomme, kann ich diesen dann immer noch anfechten, weil das Foto zu unscharf ist?
Oder ist das dann nicht mehr möglich, wenn mein Vater vorher bereits angegeben hat, wer der Fahrer war und dieser somit ausreichend identifiziert wurde?
Ich würde die Unterlagen sonst gern bei geblitzt.de einreichen. Vielleicht wird das Verfahren dann ja eingestellt, weil der Fahrer nicht eindeutig erkennbar ist.
Wenn das wegen der Angaben zum Fahrer im
Fragebogen sowieso nicht mehr möglich wäre, soll dann vielleicht lieber vom Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch gemacht werden? Ich will nur vermeiden, dass dann womöglich ein Fahrtenbuch geführt werden muss.
Was meint ihr? Kennt sich da jemand aus?
LG, Hanni