Zu hohe Strafe wegen driften im Schnee?

Kometenstaub  20.01.2021, 16:42

Nun kann man immer noch einige Namen lesen.........

Basti26381234 
Beitragsersteller
 20.01.2021, 16:46

Irgendwelche vornamen soll ich die auch noch wegmachen ihr seid aber auch ziemlich genau.

Kometenstaub  20.01.2021, 16:49

PW Brilon ist ein Vorname? Wahle ist ein Vorname?

Basti26381234 
Beitragsersteller
 20.01.2021, 16:53

Habe den Vorschlag abeschickt. Was soll man mit solchen Informationen mir wäre es auch egal wenn mein Name da steht und es andere sehen aber wir leben in Deutschalnd.

12 Antworten

"ich fibde diese strafe erlich gesagt in relation zu anderen verstößen so krass übertrieben ich meine da kann ich ja besser dauerhaft 100 in der Stadt fahre jetzt übertrieben gesagt ,als mich auf der Stelle im Schnee auf einem abgeschotteten Parkplatz auf zu drehen."

Die StVO ist kein Pralinenpäckchen, wo Du Dir raussuchen kannst, gegen was Du jetzt zu welchem Preis verstoßen darfst. Wenn andere nicht erwischt werden, werden sie nicht sanktioniert.

Ich nehme, dass in dem Dokument auch die Möglichkeit zum Widerspruch erörtert ist. Diese Möglichkeit kannst Du in Anspruch nehmen oder direkt zahlen.

Basti26381234 
Beitragsersteller
 20.01.2021, 17:12

Ja und Entschuldigung wegen der Rechtschreibung aber ich hatte ebend für sowas eigentlich garkeine Zeit und habe es nur schnell so dahin geschmiert.

Stellwerk  20.01.2021, 17:32
@Basti26381234

Darauf kommt's jetzt auch nicht mehr an :D

Da solltest du Widerspruch einlegen. Denn der Vorwurf ist Quatsch. Schließlich hast Du bewußt einen Drift verursacht, was nicht von der Geschwindigkeit, sondern vom Lenken herrührt.

Interesierter  20.01.2021, 16:37

"Bewusst" heißt im Klartext: Vorsätzlich!

Kometenstaub  20.01.2021, 16:33

Bei Schrittgeschwindigkeit kann man kaum driften.............

Still  20.01.2021, 16:34
@Kometenstaub

Trotzdem paßt der Tatbestand nicht auf die Situation.

Rolajamo  20.01.2021, 16:36
@Still

Natürlich passt er...

Basti26381234 
Beitragsersteller
 20.01.2021, 16:59
@Rolajamo

Natürlich nicht man kann bei Schrittgeschwindikeit driften auf einem sehr glatten Platz

Rolajamo  20.01.2021, 17:01
@Basti26381234

Schau mal: Driften an sich ist kein Verstoß. Aber die Behörden finden schon irgendwas. Ich würde die Strafe zahlen und daraus lernen.

Aber sicher verstößt es noch gegen den Datenschutz. Oder meinst Du, dass die Polizisten begeistert sind, ihre Namen in einem Forum zu lesen?

Bezahl die Strafe, Hefte den Bescheid ab und lache in 10 Jahren über Deine Jugendsünde.

Basti26381234 
Beitragsersteller
 20.01.2021, 16:39

Ich habe meine Frage verbessert und vorschlag abgeschickt

Kometenstaub  20.01.2021, 16:44
@Basti26381234

Es sind trotzdem noch Namen zu lesen. Im Zusammenhang mit dem Ort, an dem Dir das "Driften" vergeworfen wird, kommt das nicht gut.

Basti26381234 
Beitragsersteller
 20.01.2021, 16:54
@Kometenstaub

jetzt nicht mehr!!!!

Kometenstaub  20.01.2021, 16:55
@Basti26381234

Na, dann kannst Du ja beruhigt schlafen gehen.

Basti26381234 
Beitragsersteller
 20.01.2021, 17:00
@Kometenstaub

Dann könnt ihr ruhig schlafen mir wäre es total egal meinen Namen da zu lesen oder Nachnamen immer diese übergenauen Deutschen.

Stellwerk  20.01.2021, 17:03
@Basti26381234

Dir ja. Aber die anderen hast Du nicht um Erlaubnis gebeten.

Du scheinst ja so ziemlich in jeder Hinsicht lern- und einsichtigsresistent. Die erforderliche Reife zur Führung eines KfZ besitzt Du damit nicht wirklich.

Basti26381234 
Beitragsersteller
 20.01.2021, 17:10
@Stellwerk

Alles klar

Hallo Basti,

du hast auf einem Privatparkplatz willentlich gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen. Das Ganze hast du sogar auf deinem Instagram Profil gepostet. Die Strafe ist wohl angemessen.

Bei derartigen Witterungsverhältnissen könntest du nicht eingreifen, wenn dir jemand in Wagen läuft oder du die Kontrolle darüber verlierst.

Basti26381234 
Beitragsersteller
 20.01.2021, 16:30

Sag mal erlich wie du das gefunden hast?

Basti26381234 
Beitragsersteller
 20.01.2021, 16:43
@Basti26381234

So jetzt sind meine Daten geschwärtzt. warum kennst du dich aus?

Rolajamo  20.01.2021, 16:44
@Basti26381234

Wie meinst du, warum ich mich auskenne?
Ich meinte nur, dass du die 200 Euro blechen sollst und in der Zukunft einfach woanders deinen Spaß hast. In der Stadt gehst du nur anderen Menschen auf den Geist und gefährdest sie eventuell auch noch unnötig.

Basti26381234 
Beitragsersteller
 20.01.2021, 16:29

Das macht mir grad bisschen angst haha

Rolajamo  20.01.2021, 16:30
@Basti26381234

Schwärz deine Daten richtig. Ausserdem war das ja nicht der erste Verstoß, den du auch noch auf einem öffentlichen Profil preisgibst. Das Parken auf dem Trennstreifen zweier Fahrbahnen ist ebenfalls illegal.

Und ich bin kein "Spaßverderber". Ich nutz das Wetter selber gerne mit Heckantrieb. Aber dazu sucht man sich einen anderen Ort, kein öffentlichen Parkplatz in der Stadt. Schau dir die Anzahl der Zeugen an....

Stellwerk  20.01.2021, 16:55
@Rolajamo

Großartig :D

Basti26381234 
Beitragsersteller
 22.01.2021, 22:04
@Rolajamo

Welche Anzahl der Zeugen? es gab ledeglich 2 und zwar die beiden Polizisten?

Basti26381234 
Beitragsersteller
 20.01.2021, 16:28

Woher weißt du das mit Instagram?

michi57319  22.01.2021, 11:57
@Basti26381234

Ich habe sogar deinen vollen Namen, dein Geburtsdatum und deinen Geburtsort ^^

Basti26381234 
Beitragsersteller
 22.01.2021, 21:51
@michi57319

Und woher?

michi57319  22.01.2021, 21:54
@Basti26381234

Aus deiner ersten Frage. Dort hast du das gesamte Schreiben hochgeladen. Ich habe einen Screeshot, bei solchem Leichtsinn kann ich gar nicht anders, als stalken 🤣

Basti26381234 
Beitragsersteller
 22.01.2021, 22:02
@michi57319

Top ,also ich hab mit Datenschutz auch kein Problem nur das Gutefrage Team

michi57319  22.01.2021, 22:03
@Basti26381234

Vielleicht verstehst du es irgendwann, wenn du Opfer geworden bist.

Basti26381234 
Beitragsersteller
 23.01.2021, 05:34
@michi57319

opfer von was

Basti26381234 
Beitragsersteller
 24.01.2021, 01:41

Der Parkplatz ist öffentlich zugänglich zählt damit zum öffentlichen Verkehrsraum.

Driften ist zwar nicht ausdrücklich verboten. Aber das Fahrzeug wird absichtlich in einen instabilen Zustand gebracht.

Damit hast du die allgemeine Sorgfaltspflicht verletzt.

Du kannst natürlich versuchen, dagegen vorzugehen. Aber ich glaube nicht, dass es dann billiger wird.