Motorrad Spiegel zu nah beieinander was kann man wegen der Strafe machen?
Servus an alle die das lesen,
Folgendes ist mir neulich passiert. Ich bin auf meiner Supermoto (Husqvarna 701) in eine Polizeikontrolle geraten. Es ist dabei rausgekommen, dass meine Spiegel zu wenig Abstand zu der Lenkermitte haben (ich denke mal ihr wisst alle wie diese Spiegel genau aussehen).
Normalerweise dachte ich das wäre kein Problem, da ich erstens keine Ahnung hatte dass diese so nicht der ABE entsprechen, zum anderen weil ich in den Spiegeln den Verkehr hinter mir gesehen habe.
Jetzt zu meinem eigentlichen Problem. Ich habe diese Woche einen Bußgeldbescheid bekommen, in dem mir das Fahren trotz erlöschen der ABE plus die damit wesentlich Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit unterstellt wird. Diese wird mit 90 Euro plus Gebühren und einem Punkt in Flensburg geahndet. Problem hierbei ist ich bin in der Probezeit und will echt ungern einen Punkt für diesen lächerlichen Tatbestand kassieren, weil es in meinen Augen keine wesentliche Gefährdung der Verkehrssicherheit darstellt, dadurch dass die Sicht nach hinten ja gegeben ist.
Zu meiner Frage hat jemand damit Erfahrung und kann mir sagen, ob sich ein Einspruch oder ähnliches überhaupt lohnt.
Mfg
Euer Timo
Ps: Ich habe auch schon vermehrt in Foren das selbe Problem gelesen, jedoch gab es immer ein Verwarngeld von 15 Eu plus Mängelbescheid, aber noch nie eine Strafe dieses Ausmaßes. Außerdem gibt es selbst auf Youtube Videos von Polizeikontrolle, wo die Polizisten selbst das Verwarngeld von 15 Eu ausprechen.
Hattest Du denn da noch die originalen Spiegel montiert , oder waren das unzulässige 3rd. Market Spiegel ? Welches Mittenmaß wurde festgestellt , und wie wurde gemessen ?
Die Spiegel haben aber eine E-Nummer und sind am Lenker angebracht. Die genauen cm wurden nicht angegeben, aber vor Ort wurde es mit Lineal und Foto gerichtsverwertbar dokumentiert
4 Antworten
Es ist tatsächlich auch möglich hier von einer wesentlichen Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit zu sprechen, da die Sicht nach hinten eingeschränkt war. Es gibt tatsächlich auch den Tatbestand Sie führten das Fahrzeug, dessen Rückspiegel fehlte/nicht den Vorschriften entsprach *). (Regelsatz 15 €), in deinem Fall war die Betriebserlaubnis allerdings zusätzlich erloschen, da die Spiegel bei Unterschreitung des Mindestabstandes keine Betriebserlaubnis mehr inne haben, sodass der höhere Tatbestand gewählt wurde.
Du kannst es mit einem Einspruch versuchen, aber ich würde mich an deiner Stelle vorher über die Erfolgschancen beraten lassen.
Aktuell würden zu dem Bußgeld und den Gebühren sowie dem Punkt allerdings noch keine Probezeitmaßnahmen folgen, sofern Du nicht bereits eine weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung (B-Verstoß) oder eine schwerwiegende Zuwiderhandlung (A-Verstoß) begangen hast. Erst ab dem nächsten mit Punkt (= Eintrag in das Fahreignungsregister) innerhalb der Probezeit würde die Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar und eine Probezeitverlängerung folgen (§ 2a StVG).
Die Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar erfolgt nach dem ersten A-Verstoß (nicht zwangsläufig mehrere Punkte) oder zwei B-Verstößen in der Probezeit. Zusätzlich wird die Probezeit um 2 Jahre verlängert. Wenn Du nach der Teilnahme an dem Aufbauseminar erneut einen A- bzw. zwei B-Verstöße begehst, erhälst Du die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung (≠ MPU) mit einer Frist von in der Regel 2 Monaten. Folgen nach der Frist erneut die oben benannte Anzahl an Verstößen während der Probezeit, dann wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Die konkrete Situation in deinem Fall lässt sich so leider nicht beurteilen.
Das verstehe ich nicht.
Dein Ding zwischen den Ohren hat diesen unzulässigen Kram angeordnet, lässt Dich somit sogar ohne Versicherungschutz fahren, und möge somit die Folgen auch tragen, waren sie dem doch bekannt.
Schade dass Du meine Rückfrage nicht wirklich hinreichend genau beantwortet hast .
- Waren die originalen Spiegel ( waren ja so runde Dinger ) verbaut , oder irgend welche 3rd. Market Nachrüstspiegel ? ( wenn ja , welche Spiegel genau ? )
Die Spiegel haben aber eine E-Nummer und sind am Lenker angebracht
Seltsamer Kommentar im hervorgehobenen Teilbereich . Wo sollte man Spiegel wohl sonst am Moped montieren ? ):O
- Welche Abmessungen haben Deine Spiegel genau ( Durchmesser oder Länge × Breite der Spiegelfläche ) . In rechteckige Spiegel muss dann eine Kreisschablone mit 78 mm Durchmesser passen , und bei neueren KRädern muss die Spiegelwölbung leicht konvex sein .
- Welches Maß hast Du selber , wenn Du mal Mitte Spiegel zu Mitte Lenker waagerecht jeweils misst ? ( 280 mm müssen es je Spiegel dabei sein )
Grundlegend wäre dann Dein widerspruchsbegründender Ansatzpunkt in der Unterstellung nach § 19 Abs. 2 Satz 2 StVZO mit Verbindung in Satz 3 dieses Gesetzes im Widerspruch einer "Erlöschung der Fahrzeug-ABE" gegen das Bußgeld zu suchen , denn gemäß folgenden Blogs in Absatz 2.2
https://ksv-polizeipraxis.de/erloeschen-der-betriebserlaubnis/
reicht eine reine "Anscheinsvermutung" ohne näher fundierte Begründung hierzu alleine nicht aus .
Also die Spiegel sind von Shin Yo und sind somit nicht die orginalen Spiegel. Die Spiegel an für sich sind auch zugelassen, somit haben sie auch die vorgeschriebene größe etc. Das Problem hierbei ist, dadurch dass die Spiegel direkt auf dem Lenker montiert sind haben sie nicht ganz die 28cm. Ich meine es sind 20-22cm, aber das kann ich auch nochmal nachmessen. Grundlegend ist die Erlöschung der Betriebserlaubnis gegeben und dafür würde man die üblichen 15Eu plus einen Mängelbescheid bekommen. Jedoch ist hier in meinem Fall die wesentliche Beeinträchtigung gegeben, welche die kosten von ca 100 Euro plus dem Punkt mach sich zieht. Da bin ich wieder am dem Punkt, dass ich trotz fehlendem Abstand der Spiegel den Verkehr hinter mir sehe und somit faktisch gesehen keine wesentliche Beeinträchtigung habe.
Ich entschuldige mich dafür, dass ich auf die Frage vorherige Frage nicht genau geantwortet habe.
Du hättest die 28cm einhalten müssen. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Sicht nach hinten eingeschränkt ist. Außerdem ist Vorsatz im Spiel.
Bezahl einfach die Strafe und bau die Spiegel um. Es gab schon Fälle, da wurde das Fahrzeug, konnten die Spiegel nicht direkt ummontiert werden, vor Ort stillgelegt. Damit wärest du einen vierstelligen Betrag los geworden.
Genau auf solch eine Rückmeldung von Dir zur Sachlage ( Tatvorwurf ) wollte ich ja hinaus .
Hast Du mal einen konkreten Link zu den Spiegeln , und genau die Maße von Mitte Spiegelfläche zu Mitte Lenker ?
Eventuell gibt es hier dann ja noch wieder mal vernünftige Bikermeinungen für Deine Angelegenheit .
Und was meinst Du mit
dadurch dass die Spiegel direkt auf dem Lenker montiert sind
Sind die originalen Spiegel dieses KRades doch auch laut Fotostrecke in der Modellsuche . ( kann mir gerade halt nicht genau vorstellen , was Du sonst genau damit meinst )
Ja, natürlich hätte das passieren können, aber dem Anschein nach konnte ich wohl doch so gut den Verkehr hinter mir beobachten, dass ich nicht so Verkehrsunsicher war um mich stillzulegen.
kann mir gerade halt nicht genau vorstellen , was Du sonst genau damit meinst
Bezogen auf Deine Spiegel und deren Montage an Deinem KRad !
Es sind jedoch 28cm vorgeschrieben, völlig egal, wie dünn du bist.
Auch das normale Erlöschen der Betriebserlaubnis liegt bei einem Regelsatz von 50 €.
Wo sollte man Spiegel wohl sonst am Moped montieren ?
An der Verkleidung.
TE bezog die Anfrage da aber konkret eher eindeutig . ( Husqvarna 701 )
Downvoting hilft da jetzt nicht wirklich im Rudelbashing .
Die rechtliche Situation ist klar. Die Spiegel müssen einen Mindestabstand von 28cm zur Mitte haben. War das nicht der Fall, musst du zahlen.
Mit ist, im Nachhinein, bewusst, dass die rechtliche Situation klar ist. Jedoch geht es immernoch um die wesentliche Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit, die zwar damit begründet wird , dass der Abstand nicht gegeben ist aber ich in meinem Fall in den Spiegeln trotzdem sehe und somit die Verkehrssicherheit in meinen Augen nicht gefährdet ist, wenn ich auf diesem Motorrad fahre.
Es ist unerheblich, die du das siehst. Du hättest den Mindestabstand einhalten müssen.
Gehe ich richtig in der Annahme, dass sie außerdem unterhalb des Lenkers montiert waren?
Leite DA dann mal gleich eine Gefährdung der ABE von ab mit Deiner pauschalen Behauptung .
Inwiefern pauschal? Die Spiegel verfügen über eine E-Nummer u d sind somit zugelassen. Es müssen jedoch auch die Anbauvorschriften (28cm, 55 Grad) beachtet werden. Der Mindestabstand wurde nicht eingehalten und somit hat der FS nun die beschriebenen Probleme am Hals.
Möglich ist diese Begründung schon, da geb ich dir Vollkommen recht, aber in meinem spezifischen Fall, wenn ich auf dem Motorrad sitze sehe ich den Rückverkehr trotzdem. So dass ich auch sofort den Polizisten der mich anhalten wollte gesehen aber oder aich den Polizisten der Fotos von mir von hinten gemacht hat.
Zu dem Thema mit der Probezeit und dem Punkt ist es einfach trotzdem so, dass ich wirklich ungern einen Punkt bekommen würde. Außerdem dachte ich, wenn man sofort zwei Punkte bekommt (A-Verstoß) bekommt man ein Aufbaudeminar oder zwei B-Verstöße. Bekommt man dann nach einem A-Verstoß oder zwei B-Verstöße, also einfach nach 2 Punkten in Flensburg, bei jedem darauffolgenden Punkt immer ein Aufbauseminar?