Verkehrsrecht Ampel grüner Pfeil
Ich wurde heute von der Polizei beschuldigt an einer roten Ampel mit Rechtsabbiegerpfeil, vor dem Abbiegen nicht angehalten zu haben. Das ist definitiv falsch. Ich habe an der roten Ampel angehalten( ca.3 Sek). und zu meiner Frau gesagt, das hier doch ein grüner Pfeil war. Aufgrund der schlechten Sicht ( dunkel u. Regen ) habe ich den Pfeil erst spät gesehen u. bin dann zügig losgefahren. Meine Frau u. meine Tochter 14J. können das bestätigen.
Als der Polizist mich mit dem Vorwurf konfrontiert hat bin ich leider etwas laut geworden, habe ihn aber nicht beleidigt.( für mich war es eine absolute Frechheit). Die Polizei war etwa 30m entfernt und deren Sicht durch querende Fahrzeuge eingeschränkt. Dunkel, Regen, geblendet. Ein Anhörungsformular vom Landkreis wird lt. Polizist in den nächsten Tagen kommen. Bußgeld 70 €.
Ich vermute die haben mich erst wahrgenommen als ich zügig losgefahren bin.
Was würden Sie mir empfehlen ? Einspruch ist klar, aber habe ich ohne Anwalt eine Chance? Verloren habe ich sowieso falls es zur Verhandlung kommt, auch wenn ich Recht bekomme habe ich noch die Anwaltskosten oder kann die von der Behörde erstattet bekommen?
5 Antworten
Wie schön, dass immer nur andere Schuld sind und Autofahrer selbst nie. Was erwartest Du von einer Communitie wie dieser? Dass sich alle nochmal eine virtuelle Vorstellung von Deiner Situation machen? Keiner hat wirklich eine Vorstellung davon, was da abgelaufen ist. Einsprechen kannst Du natürlich (bleibt ja Dir überlassen) Wer laut wird ist sich meistens seines Unrechtes bewusst, möchte es aber gerne verbergen. Auch mit Anwalt wirst Du keine Chance haben - wie Du bereits bemerktest-. Ja, wer keine Rechtschutzversicherung hat, sollte nicht mit dem Anwalt liebäugeln, denn die Vorauskasse ist oft hoch und ob "der Liebäugler" diese wieder zurückbekommt ist ein va banque Spiel.
Grüßle Bernd Stephanny
Bei allem Verständnis für deine Verärgerung – hast du wirklich alles richtig gemacht?
- Beim Grünpfeil (Blechschild) muss an der Haltelinie und an der Sichtlinie angehalten werden (sofern es nicht ein und dieselbe Linie ist). Kann es sein, dass du das Halten an der Sichtlinie vergessen hast?
- Es ist vorsichtig abzubiegen, um eine Gefährdung des bevorrechtigten Fahrzeug- und Fußgängerverkehrs auszuschließen. Da du nach deiner Aussage zügig losgefahren bist, dürfte von vorsichtig keine Rede sein. Allerdings wird dir ja wohl keine Gefährdung des bevorrechtigten Verkehrs vorgeworfen, sonst wäre nicht von 70 € die Rede. Natürlich kannst du der Bußgeldbehörde deine Sicht der Dinge darlegen, deshalb bekommst du auch einen Anhörungsbogen. Wenn dann trotzdem der (zu erwartende) Bußgeldbescheid ergeht, kannst du dagegen Einspruch einlegen, deine Zeugen benennen und die Sache vom Gericht nochmals prüfen lassen. Ein Anwalt ist hier nicht unbedingt notwendig, wäre allerdings alleine zur vorherigen Akteneinsicht wohl empfehlenswert.
Was die Aussage des Polizisten betrifft – warum sollte ein Polizeibeamter mit einer Falschaussage seinen Job aufs Spiel setzen, nur um jemandem ihm völlig Unbekannten eine Ordnungswidrigkeit vorzuwerfen?
P.S.:
Weißt du von den 3 Bonuspunkten in Flensburg für deine OWi?
Die Pflicht zum 2-maligen Anhalten ist lt. StVO eigentlich gar nicht vorgesehen.
§ 37 StVO, Absatz 2, unter Punkt 1
Nach dem Anhalten ist das Abbiegen nach rechts auch bei Rot erlaubt, wenn rechts neben dem Lichtzeichen Rot ein Schild mit grünem Pfeil auf schwarzem Grund (Grünpfeil) angebracht ist.
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/BJNR015650970.html
Da scheint es aber wohl auch Rechtsunsicherheit bei den Behörden zu geben (oder nennen wir es Unwissenheit?)
Denn normalerweise muss also nur vor der Haltlinie angehalten werden, an der Sichtlinie nur dann, wenn der Querverkehr von der Haltlinie aus nicht einsehbar ist oder wenn eben Querverkehr kommt.^^
Was die Aussage des Polizisten betrifft – warum sollte ein Polizeibeamter mit einer Falschaussage seinen Job aufs Spiel setzen, nur um jemandem ihm völlig Unbekannten eine Ordnungswidrigkeit vorzuwerfen?
Falschaussage setzt voraus, dass der Polizist bewusst und vorsätzlich etwas falsches behauptet. Ich nehme an, der Polizist hat, auch durch die Sichtverhältnisse und Entfernung, den Vorgang einfach anders wahrgenommen. Ist mir auch schon passiert, dass ein Polizist meinem vor mir fahrenden Sohn vorgeworfen hat, er sei bei Rot über die Ampel gefahren. Es war definitv grün, wenn auch ziemlich knapp. Fußgängerampeln haben nun mal keine Rotphase, da ist der Übergang etwas kurz :-) Der Polizist konnte das aus seiner Position gar nicht richtig sehen, wollte aber wohl unbedingt etwas sagen. Ich nehme an, die Situation ist hier sehr ähnlich.
weiß nicht ob das was bringt....waren es 2 beamte? dann wahrscheinlich noch weniger chancen.... und ich glaube in solchen fällen wird den polizisten immer geglaubt... sofern man es nicht beweisen kann....und ich weiß nicht ob personen, welche auch im wagen saßen, als zeugen gelten...
auf jedenfall einen anwalt aber ich dneke nicht das du durchkommst und ich glaube das verwandt personen nicht aussagen dürfen hae ichi mal irgendwo gelesen
beschreibe doch erst mal den Vorgang, wie hier geschildert, im Anhörungsformular, wenn die nur etwas Grips haben, dann stellen sie fest, dass die Polizei gar nicht sehen konnte, ob Du gehalten hast oder nicht. Tipp: ich würde nicht schreiben, 3s gehalten, sondern, Du hast ordnungsgemäß angehalten und Dich vergewissert, dass Du freieFfahrt hattest. Wenn Du den Bogen hast, kannst Du Dich ja wieder hier melden.