Einschreiben Verspaetung
Ich habe folgendes Problem. Ich habe am 27.06.14 einen Widerspruch gegen einen Bescheid bei der BG eingelegt. Diesen habe ich auch am selben Tag um 09.20 Uhr ( laut Einlieferungsbeleg ) per Einschreiben direkt in einer Postfiliale abgeschickt. Nun hat mir die BG geantwortet, dass der Widerspruch erst am 09.07.14 ( Frist war 02.07.14) eingegangen ist und somit der Widerspruch nicht zulaessig ist. Ich kann mich nochmal dazu aeussern. Auf der Internetseite der Post habe ich inzwischen rausbekommen, dass die Sendung nach deren Angaben erst am 11.07.14 ausgeliefert wurde. Ich bin gerade ein bischen verwirrt. Es kann doch nicht sein, dass ein Einschreiben fast 2 Wochen unterwegs ist. Habe ich die Moeglichkeit das verspaetete Eintreffen des Einschreibens moeglicherweise als Fehler der Post darzustellen ? Einlieferungsbeleg und Quittung der Postwertzeichen habe ich noch.
6 Antworten
Deine Belege sollten ausreichen, um eine "Einsetzung in den vorigen Stand" zu erwirken. Du hast Deinen Widerspruch fristgerecht eingelegt und hast die überhöhte Brieflaufzeit von annähernd zwei Wochen nicht zu vertreten.
Habe ich die Moeglichkeit das verspaetete Eintreffen des Einschreibens moeglicherweise als Fehler der Post darzustellen ?
Nein, diese Möglichkeit hast Du nicht, für die rechtzeitige Zustellung bist Du gegenüber der BG verantwortlich, und nicht die Post. Die Post hat den Fehler zwar gemacht, als deren Auftraggeber hast Du Dir deren Fehler aber selbst zurechnen zu lassen...
Allenfalls kannst Du die Post für etwaige Schäden haftbar machen, aber das wird schwierig, da mit der Post kein spätester Zustelltermin vereinbart ist...
Es ist völlig irrelevant, was angenommen wird, da wie geschrieben der Auftraggeber sich den Fehler des Auftragnehmers selbst zurechnen lassen muss, selbst wenn er es ein Jahr vorher abschickt (Google -> Erfüllungsgehilfe). Es ist die Verantwortung des Versenders, eine sichere Versandform zu wählen, und da ist die Post sicher nicht die richtige Wahl bei fristrelevanten Schreiben...
Zuviel gegoogelt?
Bei jeder Behörde und jedem Gericht kann man in solchen Fällen "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand" beantragen und i.d.R. wird dem in solchen Fällen auch entsprochen.
Die BG steht nicht über dem Recht
Das ist etwas anderes und ändert nichts daran, dass der Fragesteller sich Fehler des Auftragnehmers selbst zurechnen lassen muss. Einfach sagen, dass das ein Fehler der Post war, und die Sache ist erledigt, is nich...
Hatte ich ihm auch nicht empfohlen - siehe da ;-)
Mach eine Kopie von dem Einlieferungsbeleg und schreib dazu, daß der Widerspruch frühzeitig abgeschickt wurde, daß die Verspätung also nicht Dein Verschulden ist und sie Deinen Widerspruch deshalb als fristgerecht behandeln müssen.
Üblich ist eine formale Postlaufzeit von 3 Tagen, mit 14 Tagen muß niemand rechnen
"Mephisto2343" hat völlig Recht
Der verspätete Zugang ist grundsätzlich dem Absender zuzuschreiben - es ist mit Einreichung einer Kopie (ggf. beglaubigen lassen) des Einlieferungscheins bei der Post einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu stellen - dem dürfte, so wie die Sachlage aussieht, auch entsprochen werden.
Ich hatte vor kurzem auch so einen Fall: Einschreiben wurde erst nach fast 3!! Wochen zugestellt - leider häufen sich solche Fälle in den letzten Jahren...
Hallo Korling. Verspäteter Eingang? Dazu schreibt die Post:
- Für welche Anlässe ist das Einschreiben gedacht?
- Der Versand per Einschreiben ist immer dann sinnvoll, wenn wichtige Dokumente oder Unterlagen verschickt werden und der Absender die Ein- und Auslieferung später rechtssicher nachvollziehen und dokumentieren möchte. Typische Anlässe sind hierfür: Rechtsgeschäftliche Erklärungen, insbesondere fristgebundene, bei denen es auf den Nachweis des Zugangs ankommt [...] und Erklärungen gegenüber Behörden und Gerichten, insbesondere fristgebundene, bei denen es um den Nachweis des Zugangs ankommt (Einspruch gegen Steuerbescheide, Einspruch gegen Bußgeldbescheid, Widerspruch gegen Rentenbescheid etc.).
Über Laufzeiten wird geschrieben:
- Wie schnell wird ein Einschreiben zugestellt?
- Für die Zustellung des Einschreiben gilt die Laufzeitvorgabe E+1 (1 Tag nach Einlieferung). Die Deutsche Post AG gewährt allerdings keine Laufzeitgarantie.
Sollte also bedeuten, dass eine eingeschrieben Sendung zeitnah zugestellt wird. Rechnet man die 2 WE (Sa/So) ab, sind es immerhin noch 9 Tage bis zur erfolgten Zustellung - und das ist laut eigener Angabe zu lange.
Schick dem Gericht nen Einspruch und lege den kopierten Einlieferungszettel bei. Und achte drauf: auf dem Thermopapier wird nach kurzer Zeit der Aufdruck verblassen - speichere lieber ne ausgedruckte Kopie bei Deinen Unterlagen. Grüße
Stimmt nicht ganz - "rechtzeitige Zustellung" heißt nicht "so früh, daß auch bei größter Trödelei die Post rechtzeitig ankommt".
Im normalen Rechtsverkehr wird eine Laufzeit von 3 Tagen innerhalb Deutschlands angenommen und keine 2 Wochen