eBay: Einwurf-Einschreiben ist nicht angekommen...
Lt. Einlieferungsbeleg ist das Einschreiben jedoch zugestellt worden. Der Empfänger musste aber nichts unterschreiben (war ja ein Einwurf-Einschrieben). Jetzt behauptet er, er hätte nichts bekommen, die Post lehnt die Haftung ab, da sie es dokumentiert zugestellt haben. Der Käufer will nun sein Geld zurück. Hat er Anspruch darauf?
13 Antworten
Hallo, das stimmt alles, was hier geraten wird, aber man muss es auch ein bisschen von der Seite des Käufers aus sehen. Hätte ich gewusst, das das Einschreiben mit Einwurf nicht versichert ist, hätte ich auf Einschreiben mit Unterschrift "gepocht". Selbst dann passieren Fehler bei der Post, weil die Zusteller sich von dem Empfänger den Ausweis nicht zeigen lassen. Wenn der Verkäufer kulant ist, könnte er die Kosten ersetzen, oder sich in der Mitte mit dem Kunden treffen. Besonders, falls er gewerblicher Verkäufer ist. Sonst darf er sich nicht über eine schlechte Benotung wundern. Ist mir letztens passiert, Brief war nicht angekommen, blieb auf den Kosten, die nicht niedrig waren, sitzen. Was sehr ärgerlich war. Keiner hat den Schlüssel von meinem Briefkasten, er war unversehrt, ich nehme an, dass die Sendung nicht korrekt eingeworfen worden war, und oben herausgeguckt hatte. Dann hätte man doch die Sendung postlagernd aufbewahren müssen, und dem Empfänger eine Nachricht darüber aushändigen müssen! Das jetzt so abzutun, empfinde ich echt als Frechheit, und ich werde jetzt Anzeige bei der Polizei erstatten. Das werde ich nicht so hin nehmen.
Zur Haftung der Post habe ich folgemdes auf der Seite der Deutschen Post gefunden:
Einschreiben Einwurf Wir dokumentieren, dass Ihre Sendung in den Briefkasten oder das Postfach des Empfängers eingeworfen wurde. Bei Verlust oder Beschädigung haften wir mit bis zu 20 EUR.
Aha... Wieder was dazu gelernt!
Guten Tag! Bist Du gewerbl. Verkäufer haftest Du ,er bekommt sein Geld ,bist Du Privater nicht ! Grundlg. Wichtig ! § 447 Gefahrübergang beim Versendungskauf (1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat. (2) Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.
Achtung ! es ist möglich das auch Post aus Briefk. gestohlen wird ,z.B. wenn der Umschlag etwas rauskukt usw. ( bei Maxibrief )
Hatte der Käufer dem Versand via Einwurf-Einschreiben ausdrücklich zugestimmt, oder hatte er ein Einschreiben mit persönlicher Übergabe verlangt?
Sollte er dem Einwurfeinschreiben zugestimmt haben, hat der Käufer Pech gehabt (und vielleicht will er Dich sowieso nur beschubsen und hat die Ware sehr wohl erhalten). Behalt auf jeden Fall (!!) den Einlieferungsschein mit der Tracking-Nummer als Beweis und druck die Internetseite mit der Sendungsverfolgung aus, aus der hervorgeht, wann der Brief zugestellt worden ist.
Sollte er dagegen auf einem Übergabe-Einschreiben bestanden haben, wirst Du wohl das Geld zurückerstatten müssen.
Also bei der Auktion konnte man aus einem Dropdown-Feld auswählen: "Kostenloser Versand Einschreiben (inkl. aller Gebühren)".
Das ist Schwachsinn, denn er muss nicht zustimmen. Mein Gott, was für Ratschläge werden hier gegeben. Die Tatsache ist, dass die Ware abgeschickt wurde und man das beweisen kann. Wenn die da nicht ankommt und die Post sagt, dass sie zugestellt hat, dann ist ein Beweis da, dass die Ware angekommen ist. Man muss kein Hellseher sein, dass hier einer versucht abzuzocken und Geld wieder haben will, obwohl er wahrscheinlich die Ware hat.
Mäßige gefälligst Deinen Tonfall.
Meine Antwort ist absolut kein "Schwachsinn". Wenn der Verkäufer gegen den ausdrücklichen Willen des Käufers eine billigere, aber unsicherere Versandart gewählt hat, dann ist der Verkäufer selbstverständlich haftbar. Deswegen ist es eben wichtig zu wissen, ob der Käufer sich mit dem Versand als Einwurfeinschreiben einverstanden erklärt hat, oder ob er auf einem Versand mit persönlicher Übergabe bestanden hatte.
Stimmt voll und ganz! Nur wenn er angiebt den Brief per Einschreiben zu verschicken und der Käufer nicht verlangt das ganze per Einschrieben mit Rückschein zu versenden ist es vollkommen OK, und der Absender haftet nicht bei Verlust des Schreibens.
Bei einem Einfurf Einschreiben belegt die Post das er im Briefkasten zugestellt wurde. Wenn er andere an seinen Briekasten lässt ist es nicht dein Problem! Maile ihm das der Brief zugestellt wurde und du jede Art von Ersatzansprüchen ablehnst. Es gibt leider bei Ebay nicht nur schwarze Schafe bei den Verkäufern sondern auch bei Käufern. Du kannst ihn zwar nicht Negativ Bewerten aber du kannst entweder ihn gar nicht Bewerten oder bei der Bewertung schreiben: Brief wurde per Einschreiben zugestellt. Wer die Bewertung liest den macht es schon stutzig.
Das gilt aber nur bei Verlust bzw. Beschädigung, ehe das Päckchen bzw. der Brief im Empfängerbriefkasten landet. Danach erlischt die Haftung der Post.