Kundigung nicht angekommen (Telefonica Insurance)?
Hallo, ein Freund hatte eine Handy-Versicherung bei Telefonica Insurance. Diese wurde im Juni 2016 gekündigt (Einschreiben Einwurf). Er hat keine Kündigungsbestätigung erhalten und die Beiträge wurden bis vor kurzem weiter abgebucht (er hat leider nicht darauf geachtet). Die Beiträge konnten nun nicht mehr abgebucht werden, es wurden angeblich 3 Mahnungen per E-Mail verschickt und nun hat er Post von einem Inkasso Unternehmen erhalten. Ein Widerspruch wurde nicht aktzeptiert, da die Kündigung 2016 nicht angekommen sei. Wie verhält man sich am besten? Die Kündigung liegt mir vor, inklusive dem Bon von der Post. Als Nachweis reicht dies rechtlich aber leider nicht aus, soweit ich informiert bin. Damit abfinden und die 70 Euro Inkasso (+ ca. 230 Euro zuviel gezahlter Beiträge) bezahlen, oder dagegen vorgehen?
4 Antworten
Du wolltest Geld sparen, das ist dir nun zumVerhängnis geworden. Eine schriftliche Kündigung muss immer mit "Übergabeeinschreiben mit Rückschein" versendet werden. Nur dann hast du es schriftlich (durch den Rückschein), dass deine Sendung angenommen wurde (das Empfangsdatum dient dann auch zur Fristeinhaltung deiner Kündigung). Weiterhin sollte auf der Kündigung vermerkt sein, dass die Zusendung einer Kündigungsbestätigung erwünscht wird.
Nachtrag: zur Beweissicherung eines Briefempfangs reicht das Internetprotokoll der Postzustellung oft nicht aus. Viele Richter möchten einen Namen des Empfangsberechtigten, den bekommt man nur durch den Rückschein.
Ich möchte deine Frage wie folgt beantworten:
Wenn ein Einschreiben bzw. dessen Kopie und Einlieferungsbeleg nicht ausreichen um eine Kündigung nachzuweisen, dann könnte man sich ja die Mehrkosten sparen und einfach eine Marke auf den Umschlag kleben!
Also verschafft man sich Zeit und Ruhe, indem man den Inkassoheinis die Belege sendet und der Forderung widerspricht. Paralell beharrt man gegenüber TelefonicaInsurance auf rückwirkende Aufhebung des Vertrages (was höchstwahrscheinlich zum Scheitern verurteilt ist).
Die Beweispflicht liegt dann im Spielfeld des Telefonunternehmens. Sie werden sicher keine Klage einreichen - bei der aktuellen Beweislage ist das Ergebnis höchst unklar.
Die Beiträge über Jahre widerspruchslos zu entrichten, war natürlich ein katastrophaler um nicht zu sagen unverzeihlicher Fehler...
Dann hat er ja den Beleg, dass er gekündigt hat. Die Abbuchung kann er bei seiner Bank also einfach zurück buchen lassen.
Anhand der Sendungsnumme auf dem Einlieferungsbeleg der Post kann ja überprüft werden ob dem Empfänger das Einschreiben zugestellt wurde,ist das der Fall dann ist das ein Problem des Empfängers wenn er das verschlampt hat,und das reicht als Nachweis völlig aus,Amtsrichter freuen sich wenn Unternehmen so argumentieren das sie die Künddigung per Einschreiben nicht erhalten haben wenn das mit dem Zustellbericht belegt werden kann,den das ist ja der Sinn eines Einschreiben das der Absender die Zustellung belegen kann.
Naja, wenn der Kunde nach seinem Kündigungstermin brav weiter bezahlt, dann geht das Unternehmen halt stillschweigend davon aus, daß er garnicht kündigen wollte. Vielleicht haben sie dem Freund sogar einen neuen Vertrag untergejubelt, wer weiß?
Man liest halt seine Post und man kontrolliert sein Konto. Mahnungen per Mail??
Jetzt kommt er aus der Nummer nicht mehr raus und muß zahlen.