Werden als gewerblicher Verkäufer (z.B.bei Ebay) auch alle anderen Einkünfte als gewerbliche Einnahmen gezählt?

6 Antworten

Das heißt du meinst, dass ich, wenn ich einen TShirt-Laden habe und einmalig ein Grundstück aus meinem Privatvermögen verkaufe, das automatisch auch als gewerbliche Einkünfte zählt?

Nein, dem ist nicht so.

Würde ich allerdings z.B. ein Geschäftsgrundstück verkaufen oder einen Lagerplatz, das bzw. den ich auch meinem Einzelunternehmen zugeordnet habe, dann sieht die Sache schon wieder anders aus.

penny4ever 
Beitragsersteller
 08.02.2022, 18:46

Ja, dein Beispiel trifft ebenfalls auf meinen Gedanken zu. Da gibt es ja viele verschiedene Konstellationen. Ich gehe mal davon aus, dass du es so meinst, dass du mit dem Grundstück einen Gewinn erzielst.

BeviBaby  08.02.2022, 18:47
@penny4ever

Ja, genau so meine ich es.

Das Grundstück im Privatvermögen würde dann unter die sonstigen Einkünfte fallen, da kannst du dich aber ggf. rausziehen, wenn die Spekulationsfrist abgelaufen ist.

Auch bei dem Fahrrad: Wenn das ganz normal dieses 'ich hab ein gebrauchtes Fahrrad, hab ein neues bekommen/habe vor ein neues zu kaufen, das Alte möchte ich verkaufen'-Geschäft machst, dann musst du dafür auch kein Gewerbe anmelden, denn du handelst nicht nachhaltig.

Relevant für Einkünfte aus einem bestehenden Gewerbebetrieb wäre es dann, wenn das Fahrrad zum Betrieb gehört. Wenn es also z.B. Umlaufvermögen des Betriebs ist oder wenn es ein 'Betriebsfahrzeug' war etc. etc.

penny4ever 
Beitragsersteller
 08.02.2022, 19:08
@BeviBaby

Okay, da gibt es dann bestimmt viele Definitionsmöglichkeiten, bei denen niemand genau sagen kann, wie es gesetzlich geregelt ist. Wenn z.B. das Grundstück im Wert extrem steigt, dann wird dem Besitzer vielleicht viel eher ein nachhaltiges Handeln zur Zeit des Kaufs oder Verkaufs nachgesagt, als wenn das Grundstück nur gering im Wert gestiegen wäre.

BeviBaby  08.02.2022, 19:15
@penny4ever
Wenn z.B. das Grundstück im Wert extrem steigt, dann wird dem Besitzer vielleicht viel eher ein nachhaltiges Handeln zur Zeit des Kaufs oder Verkaufs nachgesagt, als wenn das Grundstück nur gering im Wert gestiegen wäre.

Das hat nichts damit zu tun. Das Merkmal der Nachhaltigkeit ist dann erfüllt, wenn die Tätigkeit auf eine WIederholungsabsicht abstellt. Zum Beispiel wenn er immer wieder Grundstücke an und dann verkaufen würde etc.
Es ist ganz gut abzugrenzen mit folgendem Beispiel:

Haushaltsauflösung: Du hast einen Fundus an Gegenständen deiner verstorbenen Tante Ilse. Die Verkaufst du jetzt alle einzeln auf Ebay. Natürlich tätigst du da dann ggf. 1000 kleine Verkäufe, aber das ist insgesamt kein Nachhaltiges Verkaufen, denn du hast ja nur diesen einen Fundus 'Tante Ilses Wohnung' und den löst du auf und wenn der weg ist, dann ist Sense. Da steckt kein Gewerbe dahinter, einfach weil du nicht die Absicht hast das über die Haushaltsauflösung hinaus zu wiederholen.

Etwas anderes wäre, wenn du planst Eierwärmer zu verkaufen und du richtest dir einen Online-Shop ein und kaufst Ware an usw. usw... und dann merkst du nach 3 Wochen, dass es doch nichts für dich ist und gibst den ganzen Mist wieder auf. Dann hattest du die Absicht das alles bis ultimo zu betreiben... bis du sie nicht mehr hattes.

Das Merkmal gilt auch erfüllt, wenn es nur für einen bestimmten Zeitraum vorhanden ist, z.B. bei einem Saisonbetrieb: Der Eismann fährt mit seinem Eiswagen den ganzen Sommer, jeden Sommer, durch die Gegend un verkauft Eis, im WInter bleibt er aber in der Garage stehen. Trotzdem Gewerbe.

Nein, du kannst auch dann noch etwas privat verkaufen, musst es aber ausdrücklich als privaten Verkauf kennzeichnen.

penny4ever 
Beitragsersteller
 08.02.2022, 19:09

Achso okay, aber dann nur bis zu der 600€ Grenze?

Klimakritiker  30.05.2022, 15:44
@penny4ever

Nein - wenn Du dein Fahrrad verkaufst Np 1000 gebraucht Vk. 800€ muss Du nichts versteuern.

Es gibt keine 600,- Grenze. Wenn du gewerblich handelst ist die Grenze 0,-

Wenn du einen privaten Artikel teurer verkaufen kannst ist das nicht automatisch gewerblicher Handel, das entsteht mit der Gewinnabsicht beim Kauf.

penny4ever 
Beitragsersteller
 09.02.2022, 16:20

Okay, also ist das alles doch ganz schön verschwommen, da es immer um die Absicht geht.

Theoretisch müsstest du schon ein Gewerbe anmelden, wenn du nur die ABSICHT hast einige Dinge hin und da zu verkaufen. Doch praktisch gesehen, interessiert sich weder das Finanzamt, noch Ebay über Verkäufe, wo es nur um kleine Beträge hin und da geht.

Solange du unter der jährlichen Steuerfreigrenze von glaube mittlerweile 10k Euro/Jahr bleibst und du sonst keinen Mist auf Ebay veranstaltest wie z.B. Ware nicht verschicken oder ein urheberrechtgeschütztes Foto nehmen, bist du uninteressant. Es gibt viele Millionen reale Ebay Nutzer von daher. ;)

Woher ich das weiß:Recherche
penny4ever 
Beitragsersteller
 08.02.2022, 18:53

Darauf, dass man theoretisch ein Gewerbe anmelden muss, wenn eine Absicht zur Gewinnerzielung besteht, basierte meine Frage nicht. Aber an die Sache mit den ca. 10k hatte ich dabei indirekt gedacht. Daher mein Satz "Was ist jedoch, wenn man (z.B. auf Ebay) gewerblich Handel treibt und dann aufgrund möglicher Einnahmen Steuern zahlt?", wodurch in der Frage bereits impliziert ist, dass diese Grenze erreicht wird.

Mit Wert ist nicht Gewinn gemeint ...