Einmaliger Auftrag - Steuererklärung und co?
Guten Tag,
ich habe für einen Bekannten an einer Hochschule ein Titelbild für ein Projekt gemalt. Ich soll für dieses jetzt 200 Euro als Dankeschön bekommen. Die Hochschule braucht von mir dafür allerdings eine Rechnung.
Zu mir : ich bin 22 Jahre alt und ausgelernte Krankenschwester. Ich übe keinen Nebenjob freiberuflich oder Ähnliches aus und habe auch generell keine Nebeneinkünfte.
Nun meine Frage:
Darf ich eine Rechnung ausstellen und wenn ja, was muss da alles drauf ? Und muss ich diese Einnahme in einer Steuererklärung oder so angeben ? Danke im Voraus.
1 Antwort
Das ist grundsätzlich steuerpflichtig aber, wenn Du nur Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit hast, dann greift der Härteausgleich - weitere Einkünfte bis 410 € bleiben hierbei steuerfrei - von 410,01 € bis 820 € wird nur ein Teil versteuert - ab 820,01 € wird voll versteuert - Ausgaben zur Erzielung der Einnahmen können abgezogen werden.
Da die 410 € nicht erreicht werden, kann man es in der Steuererklärung weglassen.
Ansonsten kann es in der Anlage SO "Sonstige Einkünfte" eingetragen werden oder in der Anlage Anlage S "Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit" als Nebenverdienst erfasst werden; das Finanzamt wendet die Härtefallregelung automatisch an.
Eine Rechnung kannst Du auf jeden Fall ausstellen - Deine Steuer-ID mit angeben - keine Umsatzsteuer!!! - Hinweis auf Rechnung: "Obiger Umsatz ist umsatzsteuerfrei".