Einmaliger Auftrag - Steuererklärung und co?

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Das ist grundsätzlich steuerpflichtig aber, wenn Du nur Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit hast, dann greift der Härteausgleich - weitere Einkünfte bis 410 € bleiben hierbei steuerfrei - von 410,01 € bis 820 € wird nur ein Teil versteuert - ab 820,01 € wird voll versteuert - Ausgaben zur Erzielung der Einnahmen können abgezogen werden.

Da die 410 € nicht erreicht werden, kann man es in der Steuererklärung weglassen.

Ansonsten kann es in der Anlage SO "Sonstige Einkünfte" eingetragen werden oder in der Anlage Anlage S "Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit" als Nebenverdienst erfasst werden; das Finanzamt wendet die Härtefallregelung automatisch an.

Eine Rechnung kannst Du auf jeden Fall ausstellen - Deine Steuer-ID mit angeben - keine Umsatzsteuer!!! - Hinweis auf Rechnung: "Obiger Umsatz ist umsatzsteuerfrei".