Welche Belege muss ich der EÜR beifügen?
Da ich im Internet bisher sehr widersprüchliche Angaben zu diesem Thema gefunden habe, versuche ich jetzt hier noch einmal mein Glück:
Als freiberufliche Kleinunternehmerin fertige ich im Rahmen meiner Steuererklärung eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung an. Die Einnahmen setzen sich dabei aus Überweisungen bzw. Bareinnahmen zusammen, welche durch Rechnungen bzw. Quittungen belegt werden.
Muss ich der EÜR sämtliche Belege, die die Einnahmen betreffen (Rechnungen und Quittungen) beifügen oder führe ich die Einnahmen lediglich in Form einer Gesamtsumme (ohne Belege) auf? Darüber hinaus würde mich auch noch interessieren, ob in die Steuererklärung auch eine Kopie des Kassenbuchs gehört, denn auch dazu findet man sehr unterschiedliche Aussagen...
Vielen Dank für die Hilfe!
3 Antworten
Keine Belege mitsenden.
Würde ich das tun, bräuchte ich mehrere Schubkarren und der Finanzbeamte würde mir einen Haufen sch**ßen.
Das Finanzamt wird, wenn etwas unklar ist auf dich zukommen und entsprechende Belege und Erklärungen verlangen.
Auch dann bitte keine Originale zusenden.
Die unterschiedlichen Angaben könnten daher kommen, dass die Finanzämter unterschiedlich ausgerüstet sind. Meine sagt zum Beispiel ganz klar: Keine Belege! Und da das inzwischen ja eh (fast) alles digital geht ... Belege nur nach nach Aufforderung. Am besten beim eigenen FA nachfragen.
Es genügt, in der EÜR einfach die Gesamtsummen aufzuführen. Wenn du jeden Beleg da einzeln auflisten würdest, wäre die EÜR ja schon bei einem mittleren Unternehmen ein Buch so dick wie Lexikon.....
Aber alle Belege schön aufheben - 10 Jahre lang!