Einmalige Nebentätigkeit ohne Gewerbeanmeldung? Unterschiedliche Angaben vom FA
Hallo, ich hoffe ich kann hier meine Situation und die daraus resultierende Problematik im folgenden klar genug darstellen ohne dass wichtige Angaben fehlen. Sollte dies der Fall sein macht mich bitte darauf Aufmerksam. Ich werde die Angaben schnellstmöglich ergänzen.
Ich bin Hauptberuflichin einem Handwerksbetrieb angestellt. Jahresbruttoeinkommen ca. 16.320,00 €/ Netto 12.178,68€ Jetzt hatte die Möglichkeit, in unbezahltem Urlaub meiner Hauptberuflichen Tätigkeit, über die letzte Woche einmalig 2700€ zu verdienen. Dafür muss ich eine Rechnung stellen/schreiben. Da ich mich schnell entscheiden musste, von einem Tag auf den anderen, das Angebot anzunehmen oder abzulehnen konnte ich mich nicht vorher Informieren wie ich jetzt verfahren muss. Ich ging davon aus dass ich dann im Nachhinein ein Nebengewerbe anmelden würde und damit wäre die Sache gegessen. Ich hatte diese Woche ein Vorstellungsgespräch und nun steht warscheinlich ein Arbeitgeberwechsel bevor und dieser neue Arbeitgeber möchte nicht dass ich ein Nebengewerbe habe. Ich müsste also das Gewerbe anmelden und gleich, in ca. 2-3 Monaten, wieder abmelden. in dieser Zeit werde ich keine weiteren einnahmen aus dem Nebengewerbe haben. Das bedeutet ja dass ein Gewerbe im Grunde nicht gillt da keine Nachhaltigkeit besteht. Jetzt ist die Frage ob ich das ganze (einmaliges Nebeneinkommen) auch ohne Gewerbeanmeldung ordentlich versteuern und eine Rechnung stellen kann? Inzwischen war ich 2x beim FA und habe einmal dort angerufen und jedes mal unterschiedliche Aussagen erhalten.
Aussage 1: Eine Rechnung von Privat ist möglich. Ich muss die Einnahmen lediglich bei "sonstige Einkünfte" in der nächsten Steuererklärung angeben. Ich muss nat. ausweisen dass die Rechnung ohne Steuern gestellt wird.
Aussage 2: Eine Rechnung von Privat ist möglich. Ich muss die Einnahmen lediglich bei "sonstige Einkünfte" in der nächsten Steuererklärung angeben und ein formloses Schreiben ans FA schicken in welchem ich über diese Nebeneinkünfte informiere. Ich muss nat. ausweisen dass die Rechnung ohne Steuern gestellt wird.
Aussage 3: Eine Rechnung von Privat ist nicht möglich. Ich muss ein Nebengewerbe anmelden um eine Steuernummer zu erhalten welche auf JEDE Rechnung gehört.
Welche der Aussagen trifft auf mich zu bzw welche Regeln werden in meinem Fall angewendet? Wie hoch ist der zu erwartende Steuersatz?
Ich habe mich natürlich schon durch sämtliche Foren gelesen und bis jetzt keine eindeutige Aussage gefunden nach welcher ich guten Gewissens handeln kann. Sollte ich jetzt bei dieser Recherche etwas übersehen haben bitte ich um Entschuldigung, mir schwirrt mitlerweile der Kopf von den vielen, gegensätzlichen Angaben.
Für die Hilfe im vorraus vielen Dank!!
4 Antworten
Keine Nachhaltigkeit; daher keine Gewerbeanmeldung nötig.
Das Finanzamt kennt sich mit Gewerberecht kaum jemals aus, daher sind von denen kaum vernünftige Antworten dazu zu erwarten. Dem FA geht es nur darum, dass (egal ob Gewerbe / freiberufliche Tätigkeit / einmalige Sache) der Gewinn (=Einnahmen - Ausgaben) korrekt ermittelt wird und in die Steuerklärung kommt.
Zu denAusgaben gehören übrigens auch Fahrtkosten und bei über 8h/Tag auch Verpflegungspauschalen.
Die Rechnung von privat darf keine MwSt enthalten oder auseisen. Als Steuernummer kannst Du Die von deiner letzten Einkommensteuererklärung/Steuerbescheid nehmen.
zu dem Nebengewerbe..der neue Arbeitgeber wäre eine größere Firma und die sieht das nicht so gerne wenn der Arbeitnehmer noch eine ähnliche Arbeit nebenher betreibt. Vielen Dank für deine Antwort. Das hat mir sehr geholfen!
sieht das nicht so gerne wenn der Arbeitnehmer noch eine ähnliche Arbeit nebenher betreibt.
Ggf. kann man besprechen, was nebenher gemacht wird, und was nicht, damit es nicht zu Konkurrenz kommt. So eine Vereinbarung sollte dann schriftlich fixiert werden.
Deine Tätigkeit ist doch nicht einmalig ! Sie wird über mehrere Monate ausgeübt. Daher ist das Gewerbe beim Gewerbeamt anzumelden. Du solltest dich wegen der Frage der Anmeldung auch nicht beim Finanzamt zu erkundigen. Dazu kann nur das Gewerbeamt kompetent Auskunft geben.
Hallo,
also bei einer einmaligen Nebentätigkeit in geringem Umfang gehst du folgendermaßen vor:
Der Kunde erhält eine Rechnung ohne Mehrwertsteuer. Die Einnahmen und Ausgaben werden aufgelistet, der Gewinn kann bei der Einkommensteuererklärung in Anlage S (2. Seite unten) eingetragen werden.
Nachzulesen in klicktipps.de unter Eigenes Gewerbe -> Gewerbe, Freiberufler, Angestellter, Nebeneinkünfte in Punkt 5.
Gruß siola
Aussage 1: Eine Rechnung von Privat ist möglich. Ich muss die Einnahmen lediglich bei "sonstige Einkünfte" in der nächsten Steuererklärung angeben. Ich muss nat. ausweisen dass die Rechnung ohne Steuern gestellt wird.
Deine Aussage 1 ist demnach okay bis auf die Anlage S wie bereits oben von mir geantwortet!
Schönen Abend noch und Gruß siola!
oh weh. - Mein Rat, geh mal in ein Finanzamt. Die haben eine gratis Beratung. In der Regel sind die recht nett und du erledigst dein " Problem " vor Ort und sofort. Alternativ kauf dir WISO ... das Programm fragt alles ab ... Zuletzt gibt es noch Lohnsteuervereine die dir das machen. Alle wollen nur dein BESTES, dein Geld.
Mein Rat: Gehe nicht in ein FA sondern in Dein FA. Die sind dafür dann auch zuständig. Nimm einen Zeugen mit und schreibe Dir den Namen des FA-Mitarbeiters auf. Lasse Dir die Auskunft auch noch schriftlich bestätigen. Sicher ist sicher.
Steuersatz: Wenn Du mal über den gaaaanz dicken daumen von 25% Grenzstuersatz ausgehst (also 2700 * 25 / 100 für die Steuer zurücklegen) dürfte dei "Restüberraschung" nicht mehr groß sein.
Warum nicht?
Ermittlung des Gewinns (formloses Blatt mit Einnahmen und Ausgaben und ggf. der Bemaerkung, dass das in 2012 einmalig war) und dann Eintrag des Gewinns in der Anlage S reicht.