Darf ich als Privatperson eine Rechnung für eine Zwischenmiete ausstellen?

3 Antworten

Natürlich kannst Du auch als Privatperson eine Rechnung ausstellen. Umsatzsteuer darfst Du natürlich nicht erheben.

In der Rechnung müssen enthalten sein:

  • Name und Anschrift des Ausstellers (Du)
  • Name und Anschrift des Empfängers (Dein Bekannter)
  • Inhalt/Beschreibung/Preis, z.B. "Vermietung eines Zimmers in .... im Zeitraum .... zum Preis von 250 €"
  • Ort und Datum
  • Quittungsvermerk "Betrag erhalten", Deine Unterschrift.

Ersetz das Wort Rechnung durch Quittung.

Entweder kaufst Du einen Quittungsblock im Schreibwarenladen oder lädst Dir einen Vordruck aus dem Netz runter.

Da auf Miete keine MwSt. anfällt kannst ein Muster/Vordruck ohne diese verwenden.

Wichtig ist sie 2fach, per Durchschlagpapier, auszufertigen und nicht vergessen Dich als Empfänger der Zahlung einzutragen.

http://www.nemayer.mkmedienwerkstatt.com/images/product_images/popup_images/33_0.jpg

Eine Rechnung würde ich nicht ausstellen, sondern würde einfach einen schriftlichen MIetvertrag abschließen.

hannes2946 
Beitragsersteller
 29.04.2016, 10:55

Danke für den Tipp. Ich werde mal nachfragen, ob die Firma, die Kosten dafür auch übernehmen würde.