Darf ich als Privatperson eine Rechnung für eine Zwischenmiete ausstellen?
Hallo,
ich miete eine Zweizimmerwohnung und möchte ein Zimmer für 2 Wochen an einen Bekannten untervermieten. Die Zustimmung meines Vermieters habe ich bereits. Prinzipiell würde mein Bekannter auch umsonst bei mir wohnen können, aber er bekäme von seinem Arbeitgeber die Kosten für das Zimmer erstattet, daher meinte er, ich solle ihm einfach eine Rechnung ausstellen.
Ich Frage mich jetzt nur, darf ich einfach eine Rechnung stellen? Wenn ich ihm jetzt eine Rechnung für sagen wir Pauschal 250€ für Unterkunft ausstelle, worauf muss ich achten? Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich einen Gewerbeschein brauche, da es eine einmalige Sache ist. Andererseits muss die Rechnung ja auch eine Gewisse Form wahren. Als Privatperson habe ich jedoch zum Beispiel keine Umsatzsteuernummer. Daher meine Frage, darf ich einfach eine Rechnung ausstellen? Was ist zum Beispiel mit der Umsatzsteuer??
Viele Grüße Hannes
3 Antworten
Natürlich kannst Du auch als Privatperson eine Rechnung ausstellen. Umsatzsteuer darfst Du natürlich nicht erheben.
In der Rechnung müssen enthalten sein:
- Name und Anschrift des Ausstellers (Du)
- Name und Anschrift des Empfängers (Dein Bekannter)
- Inhalt/Beschreibung/Preis, z.B. "Vermietung eines Zimmers in .... im Zeitraum .... zum Preis von 250 €"
- Ort und Datum
- Quittungsvermerk "Betrag erhalten", Deine Unterschrift.
Ersetz das Wort Rechnung durch Quittung.
Entweder kaufst Du einen Quittungsblock im Schreibwarenladen oder lädst Dir einen Vordruck aus dem Netz runter.
Da auf Miete keine MwSt. anfällt kannst ein Muster/Vordruck ohne diese verwenden.
Wichtig ist sie 2fach, per Durchschlagpapier, auszufertigen und nicht vergessen Dich als Empfänger der Zahlung einzutragen.
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Eine Rechnung würde ich nicht ausstellen, sondern würde einfach einen schriftlichen MIetvertrag abschließen.
Danke für den Tipp. Ich werde mal nachfragen, ob die Firma, die Kosten dafür auch übernehmen würde.