Grundbuchliche Bezeichnung

3 Antworten

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Die Gemarkung und die Blattnummer des Grundbuchs.

Seehausen  24.04.2014, 17:06

Gemarkung, Flur, Flurstück ist Katasterrecht und hat mit Grundbuchrecht und Grundbuchbezeichnung nichts zu tun.

Ronox  24.04.2014, 17:12
@Seehausen

Hier geht es auch nicht um das Grundbuchrecht, sondern um die Bezeichnung des Grundbuchs, in dem die betreffenden Grundstücke gebucht sind, damit das Nachlassgericht Bescheid weiss. Die von mir angegeben Beschreibung ist üblich.

Ronox  24.04.2014, 17:16
@Ronox

Wenn es dir lieber ist, kann ich auch den Begriff Grundbuchbezirk anstatt Gemarkung verwenden. Diese Begriffe werden in der Praxis jedoch synonym genutzt.

vervain 
Beitragsersteller
 24.04.2014, 16:23

Danke! :-)

Grundbuch, Band, Blatt.

Gemarkung, Flur, Flurstück ist Katasterrecht und hat mit Grundbuchrecht und Grundbuchbezeichnung nichts zu tun. j

Sie wollen wissen, was Grundbuch steht.

vervain 
Beitragsersteller
 24.04.2014, 14:42

Ja, Ort, Lage, Nutzungsart, -wert u.s.w. Aber was bitte ist eine grundbuchliche Bezeichnung?

Strolchi2014  24.04.2014, 14:49
@vervain

Ich würde sagen, wer dort als Besitzer eingetragen ist, Ansonsten mal beim Amt nachfragen.

DerGeodaet  25.04.2014, 17:42
@Strolchi2014

Hallo,

da gibt es nur eine Antwort: Die grundbuchliche Bezeichnung lautet...... Gemarkung Musterdorf, Blatt 123456.

Alles klar? Diese Angabe findet man im Grundbuchauszug oder auch in den Katasterunterlagen. Wenn alles nicht vorhanden ist, dann zum Katasteramt gehen. Vorher Öffnungszeiten klären.