Mitgliedschaft bei der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft kündigen?
Hallo zusammen,
Wir bekommen immer wieder von der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft Schreiben, in denen wir gebeten werden entweder irgendwelche Angaben zu unseren Grundstücken zu machen oder gleich Beiträge gefordert werden.
Die Grundstücke (außerhalb der Ortschaft) wurden vor Jahren mal ähnlich wie ein etwas größerer Strebergarten genutzt: Es stehen hier und da noch ein paar Obstbäume und irgendwann wurde auch mal etwas Gemüse angebaut.
Jedoch wird dort seit Jahren nichts mehr gemacht; die Flächen liegen einfach brach. Daher würden wir gerne die Mitgliedschaft, die mein verstorbener Vater begonnen hat, kündigen, da die Flächen in keinster Weise landwirtschaftlich genutzt werden und niemand in irgendeiner Form etwas mit Landwirtschaft am Hut hat. (Mit "wir" meine ich die Erbengemeinschaft)
Ich habe einfach den Eindruck, dass hier ehemalige Gez-Methoden angewandt werden: Kündigungen und jegliche Schreiben und Anfragen werden ignoriert, jeder noch so kleine Grund wird hergenommen um eine Mitgliedschaft zu rechtfertigen und damit Gebühren einzutreiben. :/
Ist die Mitgliedschaft rechtlich notwendig, wenn man ein oder mehrere Grundstücke nur besitzt? Und wie kann man die Mitgliedschaft kündigen? Kündigungsschreiben werden einfach ignoriert.
Viele Grüße und Danke für Antworten ^^
6 Antworten
Es besteht gesetzliche Pflicht-Mitgliedschaft ab einer bestimmten Flächengröße. D.h. mit "Kündigung" ist da nichts erreicht. Die sind so aufdringlich wie die GEZ und haben auch hoheitliche Gewalt, ihre Forderungen durchzudrücken.
Du kannst den Forderungen aber wahrscheinlich entrinnen, indem Du darstellst, daß keinerlei landw. Nutzung stattfindet und Du auch die "Flächenpflege" durch Fremde vornehmen läßt, die ihrerseits versichert sind.
Du hast hier mit Sicherheit eine Zwangsmitgliedschaft. Die Zahlung kannst du nur umgehen, wenn du einen Pachtvertrag vorzeigen kannst, dann geht die BG zu Lasten des Pächters.
Hier musst du dann wieder unterscheiden, der reine Landwirt darf keine Obstbäume melden, da hier wieder andere Anforderungen gestellt werden.
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Sozialversicherung_für_Landwirtschaft,_Forsten_und_Gartenbau
Alternativ Fläche verkaufen.
In den meisten Bundesländern ist die Mitgliedschaft in der entsprechenden Berufsgenossenschaft Pflicht, sobald Liegenschaften mit der jeweiligen Nutzungsart und Widmung vorhanden sind. Nähere Informationen siehe entsprechende Satzung.
Ok vielen Dank :) D.h. Wir müssen Angaben machen und danach wird dann entschieden, ob und wie weit es sich um Landwirtschaft handelt...!?
kündigen geht nicht,es ist pflicht wenn du landw.grund besitzt.einzige möglichkeit ist verpachten,dann muss der pächter beitrag zahlen.
Ruf doch einfach mal an und besprich Deine Fragen mit dem zuständigen SAchbearbeiter. Und wenn Dich die Antworten nicht zufriedenstellen, weisst Du, in welcher Richtung Du weiterforschen musst. Ohne genauere Angaben gibt es zu viele Möglichkeiten.
Und nebenbei: Strebergarten ist ein schönes Wort.