Mitgliedschaft bei der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft kündigen?

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Es besteht gesetzliche Pflicht-Mitgliedschaft ab einer bestimmten Flächengröße. D.h. mit "Kündigung" ist da nichts erreicht. Die sind so aufdringlich wie die GEZ und haben auch hoheitliche Gewalt, ihre Forderungen durchzudrücken.

Du kannst den Forderungen aber wahrscheinlich entrinnen, indem Du darstellst, daß keinerlei landw. Nutzung stattfindet und Du auch die "Flächenpflege" durch Fremde vornehmen läßt, die ihrerseits versichert sind.

Du hast hier mit Sicherheit eine Zwangsmitgliedschaft. Die Zahlung kannst du nur umgehen, wenn du einen Pachtvertrag vorzeigen kannst, dann geht die BG zu Lasten des Pächters. 

Hier musst du dann wieder unterscheiden, der reine Landwirt darf keine Obstbäume melden, da hier wieder andere Anforderungen gestellt werden. 

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Sozialversicherung_für_Landwirtschaft,_Forsten_und_Gartenbau

Alternativ Fläche verkaufen. 

In den meisten Bundesländern ist die Mitgliedschaft in der entsprechenden Berufsgenossenschaft Pflicht, sobald Liegenschaften mit der jeweiligen Nutzungsart und Widmung vorhanden sind. Nähere Informationen siehe entsprechende Satzung.

Klaus08152 
Beitragsersteller
 03.12.2017, 11:16

Ok vielen Dank :) D.h. Wir müssen Angaben machen und danach wird dann entschieden, ob und wie weit es sich um Landwirtschaft handelt...!?

kündigen geht nicht,es ist pflicht wenn du landw.grund besitzt.einzige möglichkeit ist verpachten,dann muss der pächter beitrag zahlen.

Ruf doch einfach mal an und besprich Deine Fragen mit dem zuständigen SAchbearbeiter. Und wenn Dich die Antworten nicht zufriedenstellen, weisst Du, in welcher Richtung Du weiterforschen musst. Ohne genauere Angaben gibt es zu viele Möglichkeiten.

Und nebenbei: Strebergarten ist ein schönes Wort.