Bebauung landwirtschaftliche Fläche
Hallo,
wir haben die Möglichkeit ein Grundstück geschenkt zu bekommen. Es handelt sich um eine landwirtschaftliche Fläche, mit Bäumen etc. Das Grundstück gehört meiner Verwandtschaft. Besteht hier irgendwie die Möglichkeit, den Nutzungsplan zu ändern, so dass wir in Aussicht stellen können, dort einmal unser Haus zu errichten? Mit welchen Kosten ist so ein Vorhaben (Änderung der Nutzung) verbunden?
Vielen Dank vorab
Jutta
5 Antworten
Ich gehe mal davon aus, dass sich das Grundstück im Außenbereich gemäß § 35 BauGB befindet. Grundsätzlich sind dort, insbesondere was Wohnnutzung betrifft, nur privilegierte Vorhaben zulässig, also z.B. ein Austragshaus bei einem bestehenden Hof.
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Eine Änderung des Flächennutzungsplanes bzw. die evtl. Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Grundstück liegt im Ermessen der Gemeinde. Sollte die Gemeinde (was ich mir nicht vorstellen kann) ein entsprechendes Verfahren einleiten, gehe ich davon aus, dass ihr die kompletten Kosten des Verfahrens tragen müsst.
Außerdem dürften noch die Kosten der Erschließung des Grundstücks auf euch zu kommen, also Straßenbau, Wasser, Kanal, Strom usw.
Gemeinde muss daraus per Satzungsbeschluss Bauerwartungsland machen. Nächste Stufe: Bauland. Das kann dauern, oder auch ganz ausbleiben. Unterstand ja, evtl. noch Hütte.
Das ist regional unterschiedelich. Die Frage ist erst einmal, ob eine Nutzungsänderung so ohne Weiteres durchgeführt werden kann oder ob da ein entsprechender Beschluß der Kommune (Gemeindeverwaltung, Ratsversammlung usw.) vorliegen muss.
Mit Sicherheit gibt es Vorgaben, die auf jeden Fall eingehalten werden müssen.
Erkundige dich genau bei der für dich zuständigen Stadt-/ Gemeindeverwaltung. Dort bekommst du genaue Auskünfte.
da musst du dich mit der zuständigen gemeinde Auseinandersetzen. die können den nutzungsplan ändern. aber das kann dauern. die kosten hängen von der gemeinde ab. sie können zwischen 0 - etliche tausend € betragen.
Ich habe das nicht mehr so genau im Kopf, deshalb musst Du mal google fragen, aber ich meine aber einer bestimmten Grundstücksgröße kann man Dir den Bau nicht verwehren.
Ja, aber das ist so eine Ausnahme. Bin zur Zeit im Stress aber ich suche das mal raus. Ach ja das betrifft den landwirtschaftlichen Bereich glaub ich.
Sorry, aber diese Antwort ist definitiv falsch. Wenn es um Bauen in BRD geht, ist grundsätzlich erstmal alles verboten, erst dann wird manches im eingeschränktem Umfang genehmigt.