Einheitswertbescheid Zurechnungsfortschreibung - was ist das?
Hallo, wir wollen bauen und haben ein Grundstück letztes Jahr gekauft. Heute kam vom Finanzamt ein Schreiben mit dem Titel: Einheitswertbescheid / Zurechnungsfortzschreibung.
Nachdem man von der Bande niemanden telefonisch Nachmittags mehr erreichen kann, stelle ich hier mal die Frage. Was ist das?
Irgendwas steht drin von 1000 EUR. Was wollen die von mir?
3 Antworten
Erstmal: ThomasBeh absoluter Blödsinn!
Zur Frage: Der Besitz von Grundvermögen wird besteuert in Form der Grundsteuer. Diese erhebt die Kommune vom Eigentümer. Sie ermittelt sich wie folgt: Grundsteuermessbetrag x Hebesatz = Grundsteuer p.a.
Der Grundsteuermessbetrag errechnet sich aus dem Einheitswert. Sowohl Messbetrag als auch Einheitswert werden vom Finanzamt festgestellt (Bescheid über den Einheitswert und Grundsteuermessbetrag auf den 01.01.xxxx). Wechselt der Eigentümer eines Grundstücks wird i.d.R. eine Zurechnungsfortschreibung vorgenommen - der Grundbesitz mit Einheitswert und Messbetrag i.H.v. X € ist dem neuen Eigentümer zuzurechnen.
Das Finanzamt will gar nichts von dir, der Einheitswertbescheid dient im Endeffekt dazu, damit du weißt, wie die Gemeinde zu dem Grundsteuermessbetrag kommt, welcher im Grundsteuerbescheid ausgewiesen wird. Aufgrund des Einheitswertbescheides musst du nichts an das FA zahlen, sondern die Gemeinde wird die Grundsteuer in einem separaten Bescheid erheben.
Hallo Stefanwirt, Deine Frage ist schon älter, ich hoffe meine Antwort hilft Dir noch, die Gemeinde verlangt die Grundsteuer, das Finanzamt "hilft" sozusagen bei der Berechnung der Grundsteuer. Da Ihr das Grundstück im Jahr 2010 gekauft habt, muß der Verkäufer die Grundsteuer bis zum Verkaufstag und ihr ab dem Verkaufstag zahlen und diese Aufteilung der Grundsteuer nennt man Zurechnungsfortschreibung. Zahlen mußtest Du damals nicht, erst wenn die Gemeinde die Grundsteuer erhebt (die buchen das meist vom Konto ab), ist die Zahlung zu leisten.
Nichts, worüber Du Dir Gedanken machen mußt. Die Bezugsgrundlage ist für alle gleich. Der Einheitswert wird zurückgerechnet auf das Jahr 1914 und in Goldmark angegeben. Die Periode der „Goldmark“ von 1871 bis Ende Juli 1914 ist als relativ geldwertstabil im Vergleich zu heute einzuschätzen.
NEIN!!!
Sondern? Was bedeuten die 1000 EUR
.. auf der Basis dieses Wertes deines Grundstücks wird die Gemeinde die von dir zu zahlenden Grundsteuer berechnen.
ok aber was heißt das jetzt? Die schreiben was rein von 1000 EUR. muss ich das im Jahr zahlen oder was soll das?