Verschmelzen zweier Grundstücke?
Hallo
Meine Freundin und ich besitzen zwei Grundstücke. Die Grundstücke liegen nebeneinander in einem Neubaugebiet Wir wollen 1 Grundstück draus machen.
Nun meine Frage Eingetragen ist das so:
Grundstück 1 Freundin 50% und ich 50%
Grundstück 2 Freundin 70% und ich 30%
Wird es Wegen Grundstück 2 Probleme beim verschmelzen geben? Müssen wir auf 50%-50% machen oder geht das auch so mit 70-30%
Wir wollen nächstes Jahr Bauen
7 Antworten
Du glaubst mir auch überhaupt nichts! Eine Vereinigung nach Kaster ist unter diesen Voraussetzungen nicht möglich! Mal abgesehen davon, dass hier zwei Grundbuchblätter geführt werden, ist eure Konstruktion nicht der gleiche Eigentümer.
Hier zum nachlesen:
Du warst doch bereits bei einem Anwalt. Bist du dir sicher, dass Schwiegervater dir 30% oder 50% eines Grundstücks schenkt ohne seine Tochter oder sich selbst durch die Eintragung einer Dienstbarkeit absichern will, dann geht dein Plan auch nicht auf.
Baut auf eurem Grundstück, Schwiegervater soll auf seinem Grundstück eine Baulast eintragen lassen und das Grundstück seiner Tochter irgendwann vererben.
oder schildere dein Problem mal etwas ausführlicher. Warum benötigt ihr das 2. Grundstück?
In einem Neubaugebiet werden die Bauplätze eigentlich entsprechend zugeschnitten, dass jedes eigenständig bebaubar ist. Nochmals: gehe mit deinem Plan zum Bauamt oder stelle eine Bauvoranfrage, falls deine Bauordnung sowas vorsieht.
Dann ändert sich das Verhältnis wohl 60 zu 40, wenn beide Grundstücke gleich viel wert sind.
Wie ihr das untereinander klärt ist dem Notar egal, der kriegt Kohle und zwar nicht wenig, um ein paar DIN A4 Seiten auszudrucken.
Baurechtlich wiederum ist es nicht unbedingt erlaubt, dann in der Mitte zu bauen, da mußt Du schauen, ob auch die Baufenster ineinander übergehen. Es kann gut sein, daß ein "Schlauch" zwei Baufenster trennt. Dann müßtet ihr auf einem der Grundstücke bauen und das andere eben als Garten nutzen - dann könnt ihr euch aber auch das aufwendige umschreiben sparen. Bei der Stadt bzw. Baumamt vorher informieren!
Ich denke das geht mit Eigentumsanteile von 70 zu 30. Ihr solltet aber doch 50 zu 50 machen so das der eine die 20 zählt, denn ihr wollt bestimmt 50 zu 50 bauen und da wäre das möglicherweise besser. Sonst rechnet ihr nur noch an eurem Gemäuer rum 😀
...das müsst ihr mit der zuständigen Behörde ( Stadtbauamt- Gemeindeverwaltung ect.) klären.
Mögl. ist - dass eine Verschmelzung auch abgelehnt wird ( war bei uns der Fall)
Lg
Das ist eine lange und nervige Geschichte......und hatte mit Strassen-und Versorgungsanschluß zu tun.
Zur Vereinigung der Grundstücke müssen die Eigentumsverhältnisse diesselben sein, d.h. deine Freundin muss dir noch 20% von Grundstück 2 übertragen. Außerdem müssen die Grundstücke nebeneinander liegen und sind bestenfalls unbelastet, wobei es da eher weniger Probleme gibt. Die Vereinigung muss auch der Baubehörde angezeigt werden.
Nach der Vereinigung können dann die Flurstücke zu einem Flst verschmolzen werden, wenn sie denn entsprechend vemessen wurden. Eine bloße Vereinigung dürfte aber völlig ausreichend sein.
Wieso haben die abgelehnt?