Einheitswertbescheid Zurechnungsfortschreibung brief ?
Wer kann mir bitte erklären was ein Einheitswertbescheid Zurechnungsfortschreibung ist?? Wir haben ein Haus gekauft u heut vom Finanzamt diesen Bescheid bekommen aber wissen leider nichts damit anzufangen.Für was ist das denn u wie wird das berechnet?Muß das dann jährlich gezahlt werden oder einmalig?
3 Antworten
Der Einheitswert ist der Wert, mit dem ein Grundstück für steuerliche Zwecke bewertet wird. Früher wurden mit diesem Wert einheitlich verschiedenen Steuern festgesetzt ( Erbschaftssteuer, Grundsteuer, Vermögenssteuer, Gewerbekapitalsteuer) -deshalb der Begriff Einheitswert. Heutzutage spielt er in dieser Form nur noch für die Bemessung der Grundsteuer eine Rolle. Die anderen aufgezählten Steuerarten werden nun anders bemessen oder existieren überhaupt nicht mehr.
Eine Zurechnungsfortschreibung bedeutet nichts anderes als das der Einheitswert auf Grund einer Änderung der Eigentumsverhältnisse einem anderen Steuerpflichtigen zugerechnet wird ( übertragen wird).
Für jedes Grundstück ist ein Einheitswert ermittelt worden.
Dieser Einheitswert wurde dem vorigen Eigentümer mitgeteilt.
Nachdem Ihr das Grundstück erworben hattet, gilt dieser Einheitswert ab dem nächsten 1. Januar für Euch.
Diese Übertragung nennt sich "Zurechnungsfortschreibung".
Zusammen mit dem Einheitswert habt Ihr bestimmt auch den Bescheid über den Grundsteuermessbetrag erhalten.
Nach diesem Grundsteuermessbetrag setzt die zuständige Gemeinde oder Stadt die Grundsteuer fest. Und diese Steuer müsst Ihr dann jährlich zahlen, und zwar in 4 Raten.
Das wird sich aber aus dem Grundsteuerbescheid ergeben.
Der Einheitswertbescheid ist die Bemessungsgrundlage für Grundsteuer, Erbschaftssteuer, Vermögenssteuer, Grunderwerbssteuer. Und die entsprechenden Steuern musst du dann zahlen.
Allerdings ergibt sich der Grundsteuermessbetrag aus dem Einheitswert, §§ 15, 16 Grundsteuergesetz.
Für Zwecke der Erbschaftsteuer wird der Verkehrswert ermittelt.
Vermögensteuer gibt es seit vielen Jahren nicht mehr.
Die Grunderwerbsteuer wird nach dem Kaufpreis berechnet.
Die Grundsteuer wird nicht nach dem Einheitswert berechnet, sondern nach dem Grundsteuermessbetrag.