Eingeschlafen am steuer?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo Ohnedrogengehts,

ich würde hier auch dazu raten einen Rechtsanwalt mit der Vertretung Deiner Interessen zu beauftragen, denn die Polizei hat vermutlich ein Strafverfahren nach folgender Rechtsgrundlage gegen Deinen Kumpel eingeleitet:

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Auszug aus § 315c StGB

§ 315c StGB - Gefährdung des Straßenverkehrs

(1) Wer im Straßenverkehr

1. ein Fahrzeug führt, obwohl er

  • a) infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel oder
  • b) infolge geistiger oder körperlicher Mängel

nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, ....

und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 ist der Versuch strafbar.

(3) Wer in den Fällen des Absatzes 1

  1. die Gefahr fahrlässig verursacht oder
  2. fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht,wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

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Neben der in diesen Gesetz angeführten Freiheits.- oder Geldstrafe ist ihm die Fahrerlaubnis gem. § 69 StGB zu entziehen und gem. § 69a StGB ist eine Sperre von mindestens 6 Monaten bis zu 5 Jahren zu verhängen, in der er keine neue Fahrerlaubnis erwerben darf. Mit der MPU muss er aber meines Erachtens nach nicht rechnen.

Der Rechtsanwalt sollte erst einmal Akteneinsicht nehmen und dann beurteilen, ob Chancen auf Einstellung des Verfahrens bestehen und ihn dementsprechend beraten wie er am besten weiter vorgehen sollte.

Schöne Grüße
TheGrow

Stimmt, es handelt sich hierbei im Grunde genommen um Gefährlichen Eingriff in den Staßenverkehr.

Fahrverbot und MPU sind noch das geringste um was er sich Sorgen machen sollte.

Das kann sogar eine Gefängnisstrafe geben. Oder auch "nur" eine Geldstrafe.

Ohnedrogengehts 
Beitragsersteller
 17.10.2016, 19:51

Erstmal an alle danke für die schnellen antworten hab mir ja auch bishen belesen und zu der Schluss folgung gekommen das dass böse folge haben wird aba man ist ja ne umsonst hier und fragt deswegen mal nach. 

melman86c  17.10.2016, 19:58
@Ohnedrogengehts

Beim ersten Vergehen wird das zu 99,99% keine Gefängnisstrafe geben.

Ja! Einschlafen wird rechtlich genauso behandelt wie eine Trunkenheitsfahrt. Die Folgen/Strafen sind identisch.